wie verhält sich das, wenn jemand Sozialhilfe empfängt?
Darf man da noch gespartes Guthaben besitzen?
Darf das Kind dann noch Guthaben besitzen?
Wann können/müssen die Eltern für für ihr Kind aufkommen?
Was gibt es diesbezüglich alles zu beachten?
Vielen Dank für Ratschläge!
Grüße
Sebastian
wie verhält sich das, wenn jemand Sozialhilfe empfängt?
Darf man da noch gespartes Guthaben besitzen?
Man darf ein Guthaben von früher 2000 DM besitzen. Auto u.ä. gehören zum verwertbaren Vermögen, wenn man nicht nachweisen kann, dass man es dringend brauch (Kinder in die Kita nicht anders möglich,oder ähnliches.
Darf das Kind dann noch Guthaben besitzen?
Wann können/müssen die Eltern für für ihr Kind aufkommen?
Die Eltern müssen immer für das Kind aufkommen, haben aber einen Selbstbehalt, d.h. sobald man Sozialhilfe beantragt, bekommen die Eltern einen x-seitigen Fragebogen, auf dem sie ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse offen legen müssen, und anhand dieser Daten errechnet das Soz. dann den Anteil, den die Eltern aufbringen müssen.
Was gibt es diesbezüglich alles zu beachten?
Möglichst gleich bei der Beantragung mit vollständigen eigenen Unterlagen auftauchen:
Lohnsteuerkarte
Ablehnung vom Arbeitsamt
Mietvertrag
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Alle Unterlagen, die mit Geld zu tun haben (Sparbuch, Bausparvertrag ähnliches)
Personalausweis!!!
Vielen Dank für Ratschläge!
Grüße
Sebastian
Und am besten ein Sozialhilfegesetzbuch kaufen, um immer genau zu wissen, was einem zusteht und was nicht…
Gruß Almut