Sozialhilfe

meine Freundin ist 28 Jahre alt, hat einen zwei Jahre alten Sohn und lebt seit einem Jahr auf La Palma, sie möchte zurück nach Deutschland kommen, alleine ,sie will von ihrem Freund dem Vater des Kindes trennen, was für Ansprüche hat sie in Deutschland,sie braucht eine Wohnung einen Kindergartenplatz…An wen kann sie sich wenden?

Wieso Sozialhilfe?
Moin Kristin

Hallo,

also erstmal sollte geklärt werden, ob und wieviel Unterhalt Deine Freundin vom Vater des Kindes für Ihren Sohn bekommt.
Zahlt dieser nicht, sollte sie Unterhaltsvorschuß beim zuständigen Jugendamt beantragen. Der nächste Gang wird dann wohl zum Sozialamt führen.
Dort wird man ihr auf jeden Fall auch bei der Suche nach einer (sozialhilferechtlich angemessenen) Wohnung behilflich sein. Alle weiteren Schritte, wie Meldung beim Arbeitsamt und Unterbringung des Kindes im Kindergarten, werden dort ebenfalls geklärt.

Bei spezielleren Fragen stehe ich gerne weiterhin zur Verfügung!

Hallo Kirstin,

ich denke, dass sich Deine Freundin als erstes eine Wohnung suchen sollte, oder sich zumindest in Deutschland anmelden sollte, z.B. bei ihren Eltern oder Freunden bzw. Bekannten. Sonst fühlt sich nämlich keine Behörde zuständig - da geht es nach Wohnsitz und Anmeldebescheinigung. Dann kann man die Ämter abklappern. Kindesunterhalt: zahlt der Vater freiwillig? Wenn nicht Jugendamt - Unterhaltsvorschuß. Unter Umständen beim Jugendamt einen Beistand beantragen, der kann versuchen den Unterhalt vom Vater einzuklagen. Wohnungsamt - z.B. einen Dringlichkeitsschein beantragen, damit man günstige Wohnungsangebote zugesandt bekommt - die Gegend kann man sich dann aber nur bedingt aussuchen, in Grossstädten manchmal etwas problematisch. Das Jugendamt ist auch für die Vergabe von KITA-Plätzen zuständig bzw. behilflich und kann einem Adressen geben. Natürlich auch der Gang zum Sozialamt. Am Besten alle Ämter sofort persönlich abklappern und die entsprechenden Anträge stehen, da meistens nichts rückwirkend gezahlt wird. Die entsprechenden Unterlagen kann man meistens noch nachreichen.

Viel Glück,

Steph

…optimalerweise an die Kindergärten und an potentielle Arbeitgeber…

Grüße,

Mathias

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Dort wird man ihr auf jeden Fall auch bei der Suche nach einer
(sozialhilferechtlich angemessenen) Wohnung behilflich sein.

Hi,
diese Behauptung ist falsch! Es ist nicht Aufgabe des Sozialamtes, jemandem bei der Wohnungssuche zu helfen. Mag sein, dass es Sozialämter gibt, die das machen. Aber nicht „auf jeden Fall“.

Gruß
Nelly

Hi,
diese Behauptung ist falsch! Es ist nicht Aufgabe des
Sozialamtes, jemandem bei der Wohnungssuche zu helfen. Mag
sein, dass es Sozialämter gibt, die das machen. Aber nicht
„auf jeden Fall“.

Gruß
Nelly

Hi,

wenn die Notwendigkeit nach Wohnraum gegeben ist (d.h., nicht selbst Wohnraum angemietet werden kann, weil z.B. die regelmäßige Mietzahlung für den Vermieter nicht gewährleistet ist und Obdachlosigkeit droht) und wenn zudem noch Kinder mit betroffen sind, dann schon.
Das einzig falsche hier ist also Deine Behauptung.

Gruß, Enrico

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Hi,

arbeitest du beim Sozialamt? Wenn ja, vielleicht ist es bei eurem Sozialamt so. Aber nicht bei jedem Sozialamt in Deutschland. Also ist deine pauschale Behauptung falsch.

Gruß
Nelly

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Hi,

arbeitest du beim Sozialamt? Wenn ja, vielleicht ist es bei
eurem Sozialamt so. Aber nicht bei jedem Sozialamt in
Deutschland. Also ist deine pauschale Behauptung falsch.

Hi,

Dann nenne mir doch mal die Alternativen in diesem speziellen Fall. Ich arbeite übrigens tatsächlich auf einem Sozialamt; Hilfebedürftigkeit vorausgesetzt (und nur um einen solchen Fall geht es hier), wird natürlich das Sozialamt unterstützend und beratend der Frau mit dem minderjährigen Kind zur Seite stehen! Das Sozialamt ist immer die letzte Station, die hilft, wenn es keine andere Hilfe (eingeschlossen die Selbsthilfe) gibt.
Mir ist absolut nicht klar, warum das in einem anderen Sozialamt in Deutschland anders gesehen werden sollte…
In freudiger Erwartung einer hinreichenden Antwort…

Gruß, Enrico

wird natürlich das Sozialamt unterstützend
und beratend der Frau mit dem minderjährigen Kind zur Seite
stehen!

Okay,

es war wohl ein Interpretationsfehler von mir. Beim ersten Mal hast du geschrieben:

„Dort wird man ihr auf jeden Fall auch bei der Suche nach einer
(sozialhilferechtlich angemessenen) Wohnung behilflich sein.“

Das hört sich für mich so an, als ob der Sachbearbeiter für die Frau nach einer Wohnung sucht. Und das wird er sicher nicht.

Ich will mich nicht mit dir streiten, ich wollte nur nicht, dass der Eindruck entsteht, dass das Sozialamt für Leute Wohnungen sucht. Das glauben nämlich leider viele Leute.

Gruß
Nelly

Hi,

da haben wir dann wohl aneinander vorbei geredet; ich meinte selbstverständlich nicht, daß sich ein Sachbearbeiter auf Wohnungssuche für seine Klienten begibt…
Der Sachbearbeiter wird vielmehr alle Möglichkeiten ausschöpfen, der Frau mit Kind z.B. über die soziale Wohnhilfe, zu helfen.
Da jetzt wohl alle Irrtümer beseitigt sind, können wir unseren „Streit“ begraben.

Viele Grüße,
Enrico

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