Ich habe jetzt, wie mir im letzten Posting geraten wurde Sozialhilfe beantragt und auch Wohngeld, da mein Arbeitslosengeld allein ja nicht reicht. Jetzt komme ich von der Gemeinde und habe leider eine ganz wichtige Frage vergessen. Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Also… wenn ich arbeitslos gemeldet bin kann ich ja noch 315 DM dazuverdienen. Ist das auch so wenn ich Sozialhilfe und Wohngeld empfange? Da ich sehr wahrscheinlich nur vorübergehend arbeitslos bin würde ich mir gerne einen Job suchen.
Du kannst jederzeit joben gehen, allerdings wird dann Dein Gesamteinkommen dafür sorgen, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt und das pauschalisierte Wohngeld zusammenschrumpft, alles was Du zuverdienst, wird logischerweise wieder gestrichen.
Wenn Du also beispielsweise zu Deinem ALg in Höhe von z.B. 400,-DM noch 150,- Wohngeld sowie 530,-DM HLU bekommst, aber bei einem NebenJob 315,-DM verdienst, verringert sich die Gesamtsozialhilfe von 680,- auf 365,- DM. ( die Summen sind nur ein Beispiel, so ist aber die Rechnung).
Wenn Du mit Deinem Nebeneinkommen den Mindestbedarf zum Lebensunterhalt überschreitest, bekommst Du kein Geld mehr vom Sozialamt mehr.
Ganz so, wie Hafenmaus das geschrieben hat, ist es nicht richtig. Wenn du was dazuverdienst, musst du es sowohl beim AA als auch beim Sozialamt angeben. Dein ALG wird dann, soviel ich weiß, etwas geringer. Dann rechnet das Sozialamt das geringere ALG an, wodurch sich die Sozialhilfe erhöht, aber auch das Erwerbseinkommen wird teilweise angerechnet, wodurch die Sozialhilfe wieder niedriger wird. Es verbleibt dir ein gewisser Freibetrag, du hast insgesamt also etwas mehr Geld, als wenn du nicht arbeiten würdest.