Sozialhilfe, Bankgeheimnis

Hallo Leute

Ich bin nur aesserst selten in diesem Brett, deshalb zuernt mir bitte
nicht, wenn meine Fragen hier schon abgehandelt wurden.

  1. Stimmt es, dass man erst sein Konto abwirtschaften muss, bevor man
    Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bekommt? Ich kann mir vorstellen,
    dass jemand mit 50000 EUR auf dem Konto nichts bekommt, aber wie
    sieht es mit 2000 EUR aus? Was ist derzeit der hoechste Kontostand,
    bei dem man noch Sozialhilfe oder AG bekommt?

  2. Ich hoerte, dass das Bankgeheimnis gelockert wird. Bedeutet dies,
    dass kein Antragssteller seine Konten geheimhalten kann? Muss man
    sich das so vorstellen, dass der Angestellte im Amt den Namen des
    Antragstellers in seinen Computer eintippt und dann auf dem
    Bildschirm eine Liste aller Konten sieht, die unter dessen Namen
    laufen? Oder wird nur in dringenden Verdachtsfaellen spioniert?

Danke fuer die Antworten, Tychi

Hallo Tychi

zu Frage 1 kann ich keine detaillierten Angaben machen, nicht mein Gebiet.

zu Frage 2:
Es gibt in D kein Bankgeheimnis. Was du meinst stützt sich auf § 30 AO = Steuergeheimnis.
Hinsichtlich deiner Befürchtung hast du recht. Fast alle relevanten Behörden haben ab April 2005 die Möglichkeit, alle relevanten Stammdaten (nicht verwechseln mit Kontohöhe)ohne Wissen der Kontoinhaber und Banken abzufragen, Sollten sich dabei Unregelmäßigkeiten ergeben (z.B. hat man „vergessen“ ein Konto anzugeben, z.B. ALG II, Bfög, usw.)können auch die genauen Kontodaten abgefragt werden.
Ich persönlich haltes das übrigens nicht für spionieren, sondern nur für die legitime Möglichkeit, eine gewisse Gruppe von schwarzen Schafen ausfindig zu machen und entsprechend zu Rechenschaft zu ziehen. Diejenigen, die immer alles angeben und keine Schwarzkonten führen, werden dem sicher zustimmen.
GruĂź
Michael

sieht es mit 2000 EUR aus? Was ist
Antragstellers in seinen Computer eintippt und dann auf dem
Bildschirm eine Liste aller Konten sieht, die unter dessen
Namen
laufen?

Ab 01. 01. 2005. neuer Zugriff ohne Richter durch
Finanzamt.
Das Sozialamt hat es einfacher, da musst Du vorlegen
oder sitzt auf der laaaaaaangen Bank…

Schliessfach ist die Lösung. Die werden
nicht ĂĽberprĂĽft.

Hallo

Diese Antwort habe ich nicht verstanden. Inwiefern hat das Sozialamt
was einfacher und was muss ich vorlegen?
Was ist ein Schliessfach? So etwas wie ein Sparstrumpf ausserhalb der
Wohnung? Doch wohl nicht ein Schliessfach auf dem Bahnhof, oder?
Kosten Schliessfaecher, wo immer sie auch sein moegen, nicht Geld?

Bitte noch einmal Klartext.

Gruss, Tychi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

soweit ich weiß, ist das ja nun ALG2…
und da darf man pro Lebensjahr 200EUR auf dem Konto haben.

GruĂź

Winni

Hallo Leute

Ich bin nur aesserst selten in diesem Brett, deshalb zuernt
mir bitte
nicht, wenn meine Fragen hier schon abgehandelt wurden.

  1. Stimmt es, dass man erst sein Konto abwirtschaften muss,
    bevor man
    Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bekommt? Ich kann mir
    vorstellen,
    dass jemand mit 50000 EUR auf dem Konto nichts bekommt, aber
    wie
    sieht es mit 2000 EUR aus? Was ist derzeit der hoechste
    Kontostand,
    bei dem man noch Sozialhilfe oder AG bekommt?

Hallo Tychi,

  1. Stimmt es, dass man erst sein Konto abwirtschaften muss,
    bevor man
    Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bekommt? Ich kann mir
    vorstellen,
    dass jemand mit 50000 EUR auf dem Konto nichts bekommt, aber

genauso ist es…wer selbst über ausreichende Barmittel verfügt,
hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe…

  1. Ich hoerte, dass das Bankgeheimnis gelockert wird. Bedeutet
    dies,
    dass kein Antragssteller seine Konten geheimhalten kann? Muss
    man

Erstens gab es noch nie ein Bankgeheimnis in Deutschland und zweitens
ist mit „Hartz IV“ den Behörden ein automatisiertes Abfrageverafhren zugestanden worden,so das sie alle Konten erfassen können,die eine
Privatperson in D führt…(Geschäftsleute stehen sich hier mal wieder besser…*g*…)
Denn in D werden Bankkonten (im Gegensatz zu manchen anderen Ländern)
„Personengebunden“ geführt…d.h.eine Abfrage nach Maier,Ralf Harald Dieter liefert Buzndesweit alle Konten,die unter diesem Namen geführt werden…(Offiziell ohne weitere Informationen,aber da würde ich mich nicht drauf verlassen…denn das Programm stammt aus einer Quelle die nicht gerade für Datensicherheit berühmt ist…*fg*…).

mfg

Frank

Bankgeheimnis !
Hallo,

wie bereits schon geantwortet, haben die Behörden dann eine Möglichkeit, über eine sogenannte Evidenzzentrale abzufragen, wo überall eine gewisse Person ein Konto hat. Die Höhe des Guthabens (oder der Schulden) wird nicht gemeldet.

Wichtig ist mir eine Feststellung : Im Gegensatz zu zwei Aussagen von Vorrednern gibt es in Deutschland sehr wohl ein Bankgeheimnis, wenn auch kein gesetzlich verankertes. In der Vertragsbeziehung zwischen Bank und Kunde hat die Bank sehr wohl eine Geheimhaltungspflicht.

Kommt also über die Evidenzzentrale das Finanzamt auf die Info, dass Max Meier bei der Sparkasse Dingsda noch ein Konto hat, so kann das Finanzamt an die Sparkasse schreiben und um die Kontostände bitten. Die Antwort der Sparkasse MUSS in diesem Fall lauten „Nö“ (oder noch etwas freundlicher), denn aufgrund des Bankgeheimnisses darf die Bank niemandem eine Information geben.
Wenn aber das Finanzamt (bzw. die Steuerfahndung) mit einem Beschluss kommt (der von einem Richter unterschrieben ist), so muss die Bank natĂĽrlich Auskunft geben, vorher nicht.

Gruss Hans-JĂĽrgen
***

Hallo Hans-JĂĽrgen,

dann solltest du mal deinen Beruf wechseln…:smile:
Das Finanzamt kann jederzeit aufgrund des § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO
von der Kontoführenden Bank detaillierte Auskünfte verlangen…
Und die Sozialämter bzw.die Agentur für Arbeit ebenfalls…

mfg

Frank

1 Like

Hallo,

der von Dir genannte Satz lautet : „Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.“ Auch im Rest von 208 AO steht nichts, dass die Steuerfahndung besondere Befugnisse hat. Schauen wir mal in § 404 AO, dort steht, dass die Steuerfahnder dieselben Befugnisse wie Polizisten und sind im Rahmen einer Untersuchung auch „Hilfsbeamte“ der Staatsanwaltschaft. Dort steht auch, dass sie im Rahmen einer Durchsuchung (§110StPO) Papiere durchsehen dürfen. Diese Untersuchung gibt es aber nur mit richterlichem Beschluss.

Ich streite ja gar nicht ab, dass die für die Erforschung von Steuerstrafsachen zuständig sind. Die forschen ja auch, ab und zu fragen sie bei den Banken. Die Banken fragen nach einem Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmebeschluss vom Gericht. Ist der da, gibt es Auskunft und Belege. Ist der nicht da, gibt es nichts. Nichts anderes habe ich im ersten Posting gesagt.

Hans-JĂĽrgen
***

1 Like

Hallo Hans-JĂĽrgen,

noch einmal,es gibt Definitiv KEIN Bankgeheimnis…
Banken sind nichts anderes als jede andere Firma oder Gewerbe oder jeder Privatmann auch…
Sobald ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat oder eines sonstigen Gesetzesbruches (Abgabenordnung/Geldwäschegesetz usw.) anhängig ist,muss die betroffene Bank sämtliche Unterlagen sowie eventuell vorhandene Schließfächer den Ermittlungsbehörden zugänglich machen.

mfg

Frank

…und Schluss.
zum letzten Mal…

Banken sind nichts anderes als jede andere Firma oder Gewerbe
oder jeder Privatmann auch…

Das stimmt, Banken sind nichts besonderes. Aber auch bei jeder Firma, bei jedem Gewerbe und bei jedem Privaten brauchen die Steuerfahnder wie auch Polizisten oder Staatsanwälte einen richterlichen Beschluß, um gegen deren Willen zu durchsuchen oder mitzunehmen. Aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung im Vertragsverhältnis Kunde / Bank gibt die Bank keine Daten freiwillig raus, nur dann, wenn sie durch einen Durchsuchungsbeschluss dazu gezwungen wird. Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens reicht nicht aus !

Ich bin nicht nur bei der Bank, ich habe auch schon Durchsuchungen erlebt. Ich habe sogar schon (gemäss Weisung der Rechtsabteilung) Ermittler wieder nach Hause geschickt, die keinen Beschluss hatten.

Ich weiss zwar nicht, wo Du Dein Halbwssen hernimmst, aber ich bewundere schon fast die Arroganz, mit der Du fundierte Aussagen von Fachleuten nicht nur in Zweifel ziehst, sondern als falsch darstellst.

Ich werde jetzt endgültig meine Zeit nicht mehr mit Deinen Antworten verschwenden. Erzähl doch, was Du willst.

Schönes Leben noch

Hans-JĂĽrgen
***