Mein Freund erhält im moment Sozialhilfe & ich arbeite 30 Stunden die Woche. Wir leben noch nicht zusammen, haben aber ein gemeinsames Kind von 5 Jahren, das bei meinen Freund gemeldet ist. Mein Freund hat sich bisher gesperrt mit mir zusammenzuziehen, weil er Angst vor finanziellen Einbußen hat. Ich fühl mich aber gar nicht wohl, weil ich bei meiner Mutter wieder gemeldet bin, bei der ich ja eigentlich gar nicht wohne.
Weiß jemand, wie das Einkommen angerechnet wird auf die Sozialhilfe?
da bin ich der falsche Ansprechpartern.
Keine Ahnung wieso Sie sich bei mir melden.
Thomas
Hallo, falls dein Freund zu Dir zieht, wirst du mit deinem Einkommen für ihn unterhaltspflichtig. Isofern hat dein Freund recht, das seine Sozialhilfe gekürzt oder gar gestrichen würde.
Falls du bei deiner Mutter offiziel wohnst wird auch das Einkommen und das Vermögen deiner Mutter angerechnet. In einer Wohngemeinschaft werden die Einkünfte aller Personen sowie ihr den Freibetrag übersteigendes Vermögen so auch Sparbuch, Lebensversicherung usw. zusammengerechnet bevor ein Sozialhilfeanspruch entsteht. Kindergeld und Wohngeld werden ebenso als Einkommen gewertet.
Schau mal hier nach
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhil…. Lg Irina
entsdprechend des SGBll…
100 euro nicht, dann weitere 100 euro 80% dann 60% usw
Hallo
sobald ihr zusammenzieht ist es eine eheähnliches Verhältnis.
Dei Gehalt wir voll angerechnet und geht bis zum Wegfall der Sozialhilfe
mfg
Klar wird dein Einkommen angerechnet ihr seit ein Paar bzw. eine Bedarfsgemeinschaft. Entweder macht ihr so weiter wie bisher oder ihr zieht zusammen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die geschilderte Lebenssituation zutreffen kann, da Ihr Freund wohl kaum sozialhilfeberechtigt sein dürfte, sondern allerhöchstens Leistungen nach dem SGB II beziehen dürfte!
Unabhängig davon halte ich eine gemeinsame Lebensplanung ausschließlich auf Grundlage maximierter staatlicher Fürsorgeleistungen für abstoßend! Sie sollten sich überlegen, ob DIESER Partner der Richtige ist! Daneben beteiligen Sie sich aber offensichtlich durch die tatsachenwidrige amtliche Meldung schon am Leistungsbetrug, bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei diesen Rahmenbedingungen keine konkrete Antwort gebe!