Sozialhilfe, Einkommensauskunft

Hello,
meine Fragen (bei Pflegeheimbedürftigkeit):

  1. Darf das Sozialamt(SA) nach dem Einkommen der Enkelkinder fragen, wenn diese nach Auskunft des SA nicht unterhaltspflichtig sind?
  2. Darf das SA nach den Renten- und Vermögenseinkünften des Schwiegersohnes fragen?
  3. Sicher sind dann auch die absetzbaren Beträge des Schwiegersohnes uninteressant oder?
  4. alleiniger Hausbesitz (Grundbuch, Erbe der Eltern an den Schwiegersohn) ist irrelevant oder?
    Es geht mir nicht um Rechtsauskunft, sondern um die Neugierde einer Behörde.
    Viele Grüße
    Retroe

Hallo

  1. Darf das Sozialamt(SA) nach dem Einkommen der Enkelkinder fragen, wenn diese nach Auskunft des SA nicht unterhaltspflichtig sind?
  2. Darf das SA nach den Renten- und Vermögenseinkünften des Schwiegersohnes fragen?

Ich denke ja, wenn dessen Einkünfte die Zahlungsfähigkeit der Tochter beieinflussen könnten.

Das Gleiche könnte rein theoretisch für die Enkel gelten, obwohl ich mir nicht vorstellen kann wie. - Man könnte ja das SA fragen, wieso sie das wissen wollen.

Die anderen Fragen kann ich gar nicht beantworten, oder würde ich halt genauso beantworten: Falls es Auswirkungen hat auf die Zahlungsfähigkeit der Tochter, vermutlich ja.

Viele Grüße

Danke für die Antwort. Die Tochter ist Mini Rentnerin und fast 70, die Enkeltöchter werden nach Aussagen des SA Mitarbeiters nicht „belangt“.
Ich werde wohl mal beim SA Mitarbeiter nachfragen.
VG R

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