Hallo,
ich möchte folgendes wissen: Meine Freundin liegt im Pflegeheim. Sie ist Sozialhilfe-Empfängerin und bekommt nur das Taschengeld von 88,80 Euro im Monat.
Nun fallen aber jede Menge Rezepte und Medikamente an. Die 2%-Grenze von 71 Euro hat sie erreicht und bei der Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung für den Rest des Jahres erhalten.
So weit, so gut.
Nun hat die Ärztin ihr aber - als sie dort war - ein paar sog. „Privatrezepte“ (z. B. gegen Durchfall und Erkältung) verordnet. Meine Freundin mußte diese bezahlen, obwohl sie gar nicht gefragt wurde, ob sie denn damit einverstanden wäre. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von 37 Euro.
Nun habe ich außerdem gehört, dass die Anzahl dieser Privatrezepte immer mehr zunimmt, d. h. die Krankenkasse übernimmt diese nicht mehr, obwohl sie durchaus medizinisch notwendig sind.
Meine Fragen nun:
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Muß meine Freundin diese Privatrezepte denn bezahlen, auch wenn sie diese gar nicht will?
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Kann Sie u. U. diese Kosten als einmalige Beihilfe sich vom Sozialamt zurückholen?
Auf Eure Antworten freut sich
Asterix der Gallier