Sozialhilfe: Einmalige Beihilfe für Privatrezepte?

Hallo,

ich möchte folgendes wissen: Meine Freundin liegt im Pflegeheim. Sie ist Sozialhilfe-Empfängerin und bekommt nur das Taschengeld von 88,80 Euro im Monat.

Nun fallen aber jede Menge Rezepte und Medikamente an. Die 2%-Grenze von 71 Euro hat sie erreicht und bei der Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung für den Rest des Jahres erhalten.

So weit, so gut.

Nun hat die Ärztin ihr aber - als sie dort war - ein paar sog. „Privatrezepte“ (z. B. gegen Durchfall und Erkältung) verordnet. Meine Freundin mußte diese bezahlen, obwohl sie gar nicht gefragt wurde, ob sie denn damit einverstanden wäre. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von 37 Euro.

Nun habe ich außerdem gehört, dass die Anzahl dieser Privatrezepte immer mehr zunimmt, d. h. die Krankenkasse übernimmt diese nicht mehr, obwohl sie durchaus medizinisch notwendig sind.

Meine Fragen nun:

  1. Muß meine Freundin diese Privatrezepte denn bezahlen, auch wenn sie diese gar nicht will?

  2. Kann Sie u. U. diese Kosten als einmalige Beihilfe sich vom Sozialamt zurückholen?

Auf Eure Antworten freut sich

Asterix der Gallier

Hallo,
da muss ich als Krankenkassenmensch aber mal protestieren !!
Wenn ein Medikament grundsätzlich zu Lasten der Kasse verordnungsfähig ist dann bestimmt allein der Arzt die medizinische
Notwendigkeit und damit die Leistungspflicht der Kasse.
Selbst bei den nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten kann der
Arzt unter Angabe einer Begründung bis zum 31.03.2004 noch zu Lasten
der Kasse verordnen.
Wenn hier also die Ärztin einfach so ein Privatrezept ausstellt dann
ist das in meinen Augen mehr als fahrlässig - mein Tip - mit dem
Rezept zur Kasse und prüfen lassen ob es sich um ein verordnungsfähiges Medikament handelt und dann am besten die Kasse
das mit der Ärztin klären lassen.
Wenn es um ein Mittel geht das nicht zu Lasten der Kasse verordnet werden kann, dann gibt es bestimmt eine Alternative die hätte verordnet werden können.

Gruss

Günter Czauderna

Darf ich dazu etwas fragen? Wenn man ein verschreibungspflichtiges Medikament nehmen muß so muß man es selber zahlen. Sagte uns zumindest die Krankenkasse. Es sind star dosierte Eisentabletten bei Niereninsuffizienz. a heißt, sie fallen auch nicht unter die 1 oder 2 % Grenze. So sagte man uns. Was ist denn nun richtig?
Gruß Esther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
es gilt das, was ich oben beschrieben habe.
Handelt es sich um ein grunsätzlich verordnungsfähigkes Medikament,
entscheidet der Arzt alleine ob er es zu Lasten der Kasse verordnet
oder nicht - tut er es, dann zählt die anfallende Verordnungsgebühr
10% mindestens 5,00€ und max. 10.00€ zu den Beträgen, die auf die
Belastungsgrenze (1 oder 2%) angerechnet werden.
Tut er es nicht - dann handelt es sich um ein Privatrezept, da allerdings nicht angerechnet wird.
Bei der Frage, ob der Arzt das Medikament zu Lasten der Kasse verordnet geht es immer um die medizinische Notwendigkeit, d.h.
wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit sieht (also nicht
zur Vorsorge oder als Empfehlung) dann muss er eigentlich das
Kassenrezept ausstellen - oftmals reden sich die Ärzte mit dem
berühmten Budget raus und lassen sogar gegenüber den Patienten
anklingen dass sie (die Ärzte) dann das Medikament aus eigener
Tasche zahlen müssten, da die „böse“ KRankenkasse es nicht bezahlen
würde - wenn so argumentiert wird, gibts nur eins - Beschwerde
bei der Kasse oder noch besser bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Gruss

Günter Czauderna

off toppic @ Guenther
Hallo Guenther,

das hier ist wohl der falsche Platz dafür, aber: die Kassen lassen die KV zur Willkür greifen, die Ärzte werden gegängelt, die Kasse ( hier TKK ) beruft sich auf die Anordnungspflicht der Ärtze und: Als Patient stehts Du saudumm da. Und weil, Du krank bist, kaufst Du es Dir selber.
Sicherlich ist es unfair Dich hier stellvertretend für das bescheidene Sytsem anzumachen, ( sorry dafür ) aber mir wird jedesmal schlecht, wenn ich bei meiner Geschäftsstelle feinste Möbel, schicke TFT, elektrische Türen und stest pikobello Renovierte Räume sehe, um mal wieder ein paar Euros in einem chronischen Fall rauszuhandeln.

Nicht persönlich nehmen, ich habe euch alle lieb :smile:)))

Grüße

ede

Hallo ede,
persönlöich nehme ich das nicht aber antworten will ich trotzdem.

  1. Was hat die Ausstattung der Geschäftsstelle einer KRankenkasse
    mit der LEistungsgewährung zu tun ??
    Du unterstellst unterschweelig dem geneigten Leser dass zugunsten
    der Verwaltungskosten von Krankenkasse die Leistungen geschmälert
    oder gar gekürzt werden - starker Tobak !!

  2. Wenn tatslchlich die Kasse entscheiden dürfte ob das eine oder
    andere Medikament bezahlt wird, dann könnte ich mir auf meinen
    Schreibtisch einen Rezeptblock legen und die Verordnung selbst
    ausstellen - warum soll das der Patient zum Arzt gehen ???

Fakt ist, dass die Verordnungshoheit schon immer beim Arzt lag und
wir als Kasse keinen Einfluss darauf haben ob er ein Medikament verordnet oder nicht.
Wenn die Ärzte auf ihr Budget verweisen, so wurde dieses nicht von den
Kassen, sondern von den KVén erstellt - die Kassen zahlen die Kopfpauschalen und die KVèn verteilen das Geld´.
Wenn also eine Arzt mit seinem Budget nicht klarkommt, dann muss
er generell seine Verordnungstätigkeit bei a l l e n Patienten
überdenken (er wird schliesslich mit seinen Kollegen vergichen)
und darf dies nicht zum Nachteil für einen einzelnen Patienten
gereichen lassen.
Die Ärzte verweisen z.T. gegen besseres Wissen die Patienten an die
Kassen um dort eine Kostenübernahme-Erlärung abzufordern, nur das
geht grundsätzlich nicht, da durch die Kopfpauschale die Leistungen
bereits bezahlt wurden - zusätzliche Beträge - woher sollen die
genommen werden ???
Zuammengefasst: Der Kasenmitarbeiter ist kein Mediziner und kann
demzufolge nicht beurteilen, ob ein bestimmtes Medikament für den
Patienten medizinisch n o t w e n d i g ist, das kann nur der
Arzt und wenn der das verordnet dann wird das auch gezahlt !!!

Gruss

Günter

Hi Guenter,

tatsächlich war ich bislang der Auffassung, dass die sachliche betriebsaussattung der KK-Geschäftsräume aus den Beitragszahlungen finanziert wird. daher mein Rückschluss. Ist das nicht so? Ich dachte ein gewisser % Satz der Einnahmen wird für solche zwecke verwandt? Wo kommt den sonst die Kohle her?

Weiter bin ich der Auffassung, dass die Leistungskataloge unter Mitwirkung der Kassen regelmäßig gestutzt werden, weil die A höher sind, also die E, woran es auch immer liegen mag.

greets

ede

Hallo Ede,
selbstverständlich werden die Verwaltungskosten aus den Beitragseinnahmen bestritten - bei meiner Kasse sind das
in 2002 6% der Einnahmen gewesen - bei den PKVén sind t.T.
wesentlich mehr als 10%.
Absolut falsch ist es allerdings dass die Verwaltungskosten
zu Leistungskürzungen oder gar Beitragserhöhungen führen können.
Eine Studie eines unabhängigen Wirtschaftprüfungsunternehmens hat
festgestellt, wenn die DAK heute alle 17.000 Mitarbeiter entlassen
würde, könnte der Beitragssatz allenfalls um 0,5 % Punkte gesenkt
werden - du siehst die Verwaltungskosten werden immer vorgeschoben
obwohl sie keine Rolle spielen, aber sie sind nun mal für alle
Kassen der populistische Angreifpunkte für die Medien.

Gruss

Günter

Hallo,

vielmehr als die Top-Einrichtung (das hat auch die Carits und andere Wohlfahrtsorganisationen ebenfalls) ärgern mich diese blödsinnigen, mehr oder minder regelmässig unverlangt zugesandten Hochglanzzeitschriften der Krankenkassen.

Es interessiert mich nicht die Bohne, wie ich im Winter mein Immunsystem stärke, dass Vorsorgeuntersuchungen wichtig sind und was die Kasse (sich) alles tolles leistet. Das weiss ich mit 47 Jahren meist scohn alleine, andere wohl auch.

Wenn schon, sollten sie lieber den aktuellen Beitragssatz gross (!) auf die erste Seite drucken.

Leider taugen diese „Blättchen“ noch nicht einmal für die Toilette, sind nur als Altpapier zu verwenden (hoffe ich).

Wenn man die Kosten für das Heft und die Zustellung nimmt, könnte man wirklich Behandlungen bezahlen, die zwar sonst nicht vergütet werden (Grenzfälle), aber auf jeden Fall sollte dieser Quatsch eingestellt werden. Ist auch gut für die Umwelt (Papierherstellung, Druck, Transport, Wiederaufbereitung).

Gruss

Andreas