hallo
wer von euch weiss, worin der unterschied besteht zwischen:
einpersonenhaushalt und einem
alleinstehenden mit haushaltsanschluss???
es geht um die berechnung wegen heizbeihilfe etc.
wer weiss etwas??
vielen dank im voraus
gruss nicky
hallo
wer von euch weiss, worin der unterschied besteht zwischen:
einpersonenhaushalt und einem
alleinstehenden mit haushaltsanschluss???
es geht um die berechnung wegen heizbeihilfe etc.
wer weiss etwas??
vielen dank im voraus
gruss nicky
hallo, nicky
ich versuchs mal zu erklären, so gut ich kann:
Unter Einpersonenhaushalt versteht das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eine volljährige Person, die allein mit einem eigenen Haushalt in einer Wohnung lebt. Sie ist automatisch Haushaltsvorstand.
Eine alleinstehende Person mit Haushaltsanschluss lebt mit anderen Personen in einem Haushalt und wird als Mitglied der in einem Haushalt lebenden Bedarfsgemeinschaft angesehen. Die alleinstehende Person ist dabei normalerweise mit den übrigen Haushaltsmitgliedern nicht verwandt. Sie hat damit nur anteiligen Anspruch z.B. auf Heizkostenbeihilfe etc. (evtl. müssen bei Vorhandensein von entsprechend hohem Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft die anderen Mitglieder für die alleinstehende Person finanziell eintreten)
Ich hoffe, Du kannst etwas davon verstehen.
Im übrigen, für weitere Hilfe gibt es u.a. www.forum-sozialhilfe.de
Viel Glück und Grüße
maerzsonne
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hi maerzsonne
vielen dank für deine schnelle antwort.
dazu eine frage:
wieso bekommt eine person, die ganz alleine in einem einpersonen-hh als hh-vorstand lebt nur die pauschale für alleinst mit hh-anschluss bezahlt? versteh ich nicht!
kann man gegen diese wohl falsche berechnung widerspruch einlegen? was ist mit den ebebfals falsch berechneten jahren zuvor?
gruss nicky
p.s. danke für den tip mit forum-sozialhilfe, habe die frage schon in 2 anderen sozi-foren laufen, aber da konnte mir bisher keiner helfen.
hallo, nicky
ich versuchs mal zu erklären, so gut ich kann:
Unter Einpersonenhaushalt versteht das Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) eine volljährige Person, die allein mit einem eigenen
Haushalt in einer Wohnung lebt. Sie ist automatisch
Haushaltsvorstand.
Eine alleinstehende Person mit Haushaltsanschluss lebt mit
anderen Personen in einem Haushalt und wird als Mitglied der
in einem Haushalt lebenden Bedarfsgemeinschaft angesehen. Die
alleinstehende Person ist dabei normalerweise mit den übrigen
Haushaltsmitgliedern nicht verwandt. Sie hat damit nur
anteiligen Anspruch z.B. auf Heizkostenbeihilfe etc. (evtl.
müssen bei Vorhandensein von entsprechend hohem Einkommen in
der Bedarfsgemeinschaft die anderen Mitglieder für die
alleinstehende Person finanziell eintreten)
Ich hoffe, Du kannst etwas davon verstehen.
Im übrigen, für weitere Hilfe gibt es u.a.
www.forum-sozialhilfe.de
Viel Glück und Grüßemaerzsonne
Hi Nicky,
vorab: ich schreib Dir natürlich nur meine Meinung, nach meinem Kenntnisstand, o.k.?
Wenn Du allein, d.h. mit einem eigenen Haushalt lebst, hast Du einen Anspruch auf vollständige Heizkostenerstattung ohne Anrechnung irgendwelcher anderer imaginärer Haushaltsangehöriger. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ist mündlich zur Niederschrift im Sozialamt oder schriftlich möglich.
Die falsch berechneten zurückliegenden Jahre sind ein schwieriges Kapitel wg. der wahrscheinlichen Rechtskraft der früheren Bescheide.
Es gibt aber die Möglichkeit, einen gut begründeten Überprüfungsantrag der früheren Entscheidungen gem. § 44 Sozialgesetzbuch X „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“ zu stellen.
(Der Gesetzestext unter http://home.t-online.de/home/Sozialgesetzbuch/)
so viel, so gut
gruß
maerzsonne
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DANKE
hi maerzsonne
du bist meine rettung
vielen vielen dank für die schnelle hilfe
gruss nicky