Sozialhilfe Eltern

Beim Elternunterhalt ( Heimaufenthalt der Eltern )
wird ja das leibliche Kind mit den Kosten anteilig belastet.
Bei der Berechnung ist folgendes unklar:

Gibt es eine Untergrenze, bis zu der keine Zuzahlung verlangt werden kann? Wie hoch wird dann beispielsweise ein Taschengeld- oder fiktiver Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten eingerechnet? Gibt es da Tabellen?

Beim Elternunterhalt ( Heimaufenthalt der Eltern )
wird ja das leibliche Kind mit den Kosten anteilig belastet.
Bei der Berechnung ist folgendes unklar:

Gibt es eine Untergrenze, bis zu der keine Zuzahlung verlangt
werden kann?

Natürlich, dein eigener Lebensunterhalt muss ja noch sichergestellt sein.

Wie hoch wird dann beispielsweise ein
Taschengeld- oder fiktiver Unterhaltsanspruch gegen den
Ehegatten eingerechnet? Gibt es da Tabellen?

Der Unterhaltsbeitrag wird erst berechnet, wenn derjenige im Heim ist. Heimpflege sollte von der Erforderlichkeit abhängig sein, und nicht davon, wie hoch ein eventueller Unterhaltsbeitrag der Angehörigen ist.

Gruß
Nelly

Wenn die Eltern über 65 Jahre alt sind und die Heimkosten nicht zahlen können / den Lebensunterhalt nicht bestreiten können, springt nicht die Sozialhilfe ein, sondern die Grundsicherung. (Wurde u.a. eingeführt, weil viele ältere aus Scharm nicht zum Sozialamt gehen - hieß früher u.a. häufig „Armenamt“)
Bekommen die Eltern also Grundsicherung, ist der Freibetrag der Kinder höher wie beim Sozialhilfebezug der Eltern.

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