Hallo,
angenommen, ein alter Mensch beschließt, in ein Altenheim zu ziehen. Zu diesem Zweck sucht es sich einen Platz in einem Altenheim in einem Ort, in dem es bisher nicht gewohnt hat - einfach weil es ihm gut gefällt.
Pension und Rücklagen würden aber die monatlichen Kosten dieses Platzes gar nicht decken.
Nach meiner Kenntnis würde eine Gemeinde/Stadt Sozialhilfe für einen Platz im Altenheim zuschiessen. Gilt dies aber auch für eine Gemeinde, in der dieser alte Mensch bisher nicht gewohnt hat? Also eine Person, für die die Gemeinde auch in der Vergangenheit keinerlei Einnahmen hatte, die ihr also völlig fremd und ohne Bezug ist. Könnte die neue Gemeinde dann Veto einlegen und darauf bestehen, dass diese Person in seiner Heimatgemeinde einen Altenheim-Platz sucht? Oder wäre die neue Gemeinde verpflichtet, für diese Person Sozialhilfe zuzuschiessen, so dass sich also jeder Mensch in D einen beliebigen Altenheimplatz suchen kann?
Gruß, Hemba