Hallo, ich habe folgendes Anliegen: ich bin vor wenigen Wochen mit meinem Studium fertig geworden und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Welche Bezüge stehen mir zu? Ich bin erst 23 Jahre, weshalb ich weder Anspruch auf ALG1 noch ALG2 habe. Gibt es neben den Bewerbungs- und Reisekosten noch anderweitig finanzielle Unterstützung? Wie sieht es mit Wohngeld bspw. aus?(derzeitiger Hauptwohnsitz: Familie, jedoch ist der Umzug zu meinem Freund geplant) Und welche Konsequenzen hätte der Umzug für mich außer der Einwohnermeldeamtsregistrierung? Vielen Dank!
Hallo Celita,
leider kann ich Ihnen bei Ihrer Frage nicht helfen, da ich mich mit dem SGB II nicht auskenne. Ich habe Anträge aus dem SGB XII bearbeitet.
Fragen Sie bei dem für Ihren jetzigen Wohnort zuständigen Arbeitsamt nach, dort erhalten Sie umfassende Auskunft, welche Anträge ´Sie stellen können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Marlies Raberg
Hi! Um Hartz IV beantragen zu können, musst du exmatrikuliert sein - andernfalls hast du keinen Anspruch darauf. Hartz IV - kann jeder beantragen, der erwerbsfähig ist. Ich würd dir auf jeden Fall empfehlen, mal in der ARGE vorzusprechen - die Leute dort können die auf jeden Fall sagen, ob du einen Anspruch hast! Solltest du noch bei deinen Eltern leben wird ihr Einkommen angerechnet.
Solltest du zu deinem Freund ziehen, so gehört ihr beide zu einer Bedarfsgemeinschaft und beider Einkommen werden bei der Sozialhilfe, also Hartz4 angerechnet. Eventuell beantragtes Wohngeld wird von der Sozialhilfe wieder abgezogen.
Grüsse
Irina
hallo Celitia,
zu deinen Fragen zu kommen, das du kein ALG I bekommst ist mir klar, aber ALG II müßtest du aber bekommen, da du kein Einkommen hast und von irgendetwas leben mußt,ich würde einen Antrag stellen bei deinem zuständigen ALG II center. wovon wird denn deine jetzige Miete bezahlt. derzeitiger Hauptwohnsitz Familie , ist es noch bei deinen Eltern. (Aber mit 25 darf man bei seinen Eltern erst ausziehen wenn du kein Einkommen hast und die Wohnung der Eltern groß genug ist, das du da wohnen bleiben kannst.) was hat dein Freund, hat er Gehalt oder auch ALG II.bei deinen Zuschüssen weiß ich leider nicht so gut bescheid.
Es tut mir leid das ich dir nicht viel helfen konnte.
Mit freundlichem Gruß
Carola (Qualle2008)
Ich gehe davon aus, dass Sie sich auch selber um Arbeit bemühen und nicht nur darauf verlassen, dass Sie sich als arbeitssuchend gemeldet haben.
Selbstverständlich können Sie ALG-II beantragen (Anspruch auf ALG-haben Sie ja nicht.). Das Äußerste was dabei rauskommen könnte, läge allerdings im Taschengeldbereich, da der Unterhalt durch Ihre Eltern durch Unterkunft und Essen gewährleistet ist. Bei Bezug von ALG-II könnten Sie Bewerbungskosten geltend machen.
Wichtig ist: Klären Sie bitte unbedingt, ob Sie über die Eltern kranken-familienversichert sind. nach dem Umzug zum Freund hätten Sie vermutlich keinen Anspruch mehr auf ALG-II, da er vermutlich Einkommen hat und Sie beide als Bedarsgemeinschaft gelten würden.
Am einfachsten ist: mit großem nachdruck bewerben, wozu ich Ihnen viel Erfolg wünsche!
Hallo, ersteinmal Glückwunsch zum abgeschlossenen Studium. Das Du keinen Anspruch auf ALG I hast liegt an den nicht abgeführten Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung, da Du aber erwerbsfähig bist, steht Dir grundsätzlich ALG II nach dem SGB II zu. Ich nehme an, dass Du jetzt noch bei Deinen Eltern wohnst und Du auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse keinen Anspruch auf Leistungen für Arbeitsuchende (SGB II)erhältst. Grundsätzlich kannst Du auch umziehen, aber nur dann, wenn Du auch weiterhin Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst (mit Unterhalt, Einkommen Deines Partners o.ä.). Da Du noch nicht das 25. Lebensjahr überschritten hast, wird Dir bei einer eventuellen Beantragung von SGB II Leistungen kein Geld für Unterkunftskosten gewährt, da Du ja weiterhin bei Deinen Eltern hättest leben können. Wohngeld kannst Du dann aber beantragen, da dabei Dein Alter keine Rolle spielt.
Hallo,
warum steht Ihnen kein ALG II zu? Wohnen Sie noch bei den Eltern und haben diese Einkommen, was den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft deckt?
Soweit dem so ist, haben Sie keinen Anspruch, allerdings auch nicht auf Wohngeld, den dies setzt einen Einkommensbezug voraus.
Solange Sie im Haushalt der Eltern wohnen, wird das Einkommen der Eltern auf die im Haushalt lebenden unter 25-jährigen aufgeteilt und Ihre Eltern müssen für ihren Lebensunterhalt mit aufkommen.
Hallo
Und welche Konsequenzen hätte der Umzug für mich außer der Einwohnermeldeamtsregistrierung?
Du musst woanders wählen gehen und deinen Ämterkram woanders erledigen, sonst fällt mir im Moment nichts ein.
Wenn du deinen Hauptwohnsitz ummeldest, müsste Wohngeld möglich sein. Alternativ ginge natürlich auch Alg II, aber eben ohne KdU, und nur der reduzierte Betrag. Wenn es aber geht, würde ich eher Wohngeld empfehlen, Alg II ist sehr unerfreulich.
Allerdings müsste für Wohngeld irgendein Einkommen da sein, von dem man sich wenigstens ernähren kann (ca. 300 Euro mtl., denke ich). Wohngeld kriegt man nur, wenn man nicht von diesem Wohngeld noch leben muss. - Vermögen geht auch eventuell, das könnte man sich ja nach und nach auszahlen lassen. Dieser Auszahlungsbetrag wäre dann das Einkommen, er sollte also möglichst niedrig sein.
Du kannst natürlich auch - falls dein Freund Einkommen hat - den als Einkommensquelle angeben bzw. euch als Paar wohngeldmäßig berechnen lassen. Das würde ich aber nur im Notfall tun, da kommt man nämlich nicht mehr so einfach raus, außer man nimmt getrennte Wohnungen.
Wenn hier dein Bundesland dabei ist, kannst du ja mal schauen, wie viel Wohngeld du kriegen würdest:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…
Und da könntest du auch probieren, ob es besser wäre, wenn du mit deinem Freund als Gemeinschaft auftrittst, oder ob du bei ihm Untermieterin wirst. Im letzteren Falle müsstest du angeben, du wohnst alleine, und nur den Betrag der Untermiete als Miete angeben.
Viele Grüße
mit 23 hat man keinen anspruch auf algll, weil der gesetzgeber vorschreibt, dass die eltern für ihre kinder sorgen sollen. also wohnung und verpflegung zahlen… dem kannst du nur umgehen, wenn du über das jugendamt zb. der arge nachweist, dass du dich mit deinen eltern zerstritten hast und dort nicht leben kannst. wenn dann deine eltern einkommensabhängig nicht finanziell für dich sorgen können, springt alg ll in kraft, also das jobcenter…
Hallo,
so ganz sicher bin ich mir da auch nicht, aber ich würde auf jeden Fall erst einmal einen Antrag für Harz IV einreichen, es sei denn, Sie werden von Ihren Eltern noch unterstützt. Wenn Sie bei Ihrem Freund wohnen, dann müssen Sie auch Miete bezahlen?
Wünsche Ihnen viel Glück und sorry, dass ich da auch nicht so genau Bescheid weiß.
Einen schönen Sonntag
Puddelchen
weiß nicht.
Gruß, Sabine
Hallo, ALG2 ist nicht ausgeschlossen, allerdings Bedarfsgemeinschaft mit Eltern bis 25!