Sozialhilfe für Schulabgänger?

Hallo Ihr Wissenden,

kann eine Schulabgängerin die keinen Ausbildungsplatz bekommt wirklich Sozialhilfe beantragen?
Sie lebt noch zuhause und Ihre Mutter bezieht auch für Sie das Kindergeld (ohne welches die Mutter am Existenzminimum wäre, da Sie im Monat ca.890€ Krankengeld bezieht, sowie 230€ Unterhalt für den Sohn).

Ich dachte immer das Eltern für Ihre Kinder aufkommen müssen egal wie. aber wenn die oben genannte den Antrag stellen würde, und Ihre Mutter dann monatlich für sie aufkommen MÜSSTE wäre die doch in der Armutsgrenze.
vielleicht kann mir jemand da einen Tip geben wie sowas gehandelt wird.

Die die diese Info brauchen bedanken sich schon mal
und ich natürlich auch
L.G. Angela

Hallo Angela,

ab dem 01. Januar 2005 hast du als Lehrstellenbewerber,der noch keine
Lehrstelle bekommen hat,Anspruch auf das „ALG 2“ …
Sofern du mindestens 15 Jahre alt bist und dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hast…

Lass dich hierzu am besten mal bei einer Kirchlichen oder Gewerkschaftlichen Organisation beraten…
Die helfen dir auch mit den Formularen der BAfA…

mfg

Frank