ob ein ing.-student auch sozialhilfer fürs LERNEN erhält…?
Nein, denn er steht dann ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung (soweit die Theorie).
zudem sind die beträge zum studium generell zurückzuzahlen,
dabei ist teuere literatur nicht bedacht…
Wie wäre es mit einem Studium an der BA ? Dort entfällt die Frage des Lebensunterhalts. Man muß ja nicht ewig studieren…
komisch, wer nicht fleissig ist, der bekommt…, wer fleissig
und werteschaffend ist, dem wird genommen.
Da gebe ich Dir recht bei denjenigen, die schnell studieren. Nicht jedoch bei den Langzeitstudenten, deren Schmarotzertum m.E. ähnlich wie bei einem schwarzen Schaaf bei Sozialhilfeempfängern anzusehen ist.
hallo sven, ich kenne keinen der langsam lernt, denn wenn er nicht angemessen lernt, dann lernt er nicht effektiv und ist demzufolge auch nicht effektiv im arbeiten/führen/leiten…
ich vermute mal, nach einer gewissen zeit wird das lernen-lassen auch vom dekan unterbunden werden, denn andere - leistungswilligere soll der platz nicht verwehrt bleiben.
welche „vorteile“ gibt es beim langzeit studieren, denn die bezugnahme von evtl. bafög entfällt nach gewisser zeit , so meine information.
sozialhilfe verbleibt, wenn ich auch jahre später fernsehsehe…
Da gebe ich Dir recht bei denjenigen, die schnell studieren.
Wenn jemand Mutwillig seine Bedürftigkeit herbeiführt, kann
die SH gekürzt werden.
das heisst für mich im klartext. besauf dich und bekiff dich, sage du bist ja so labil, davor und jetzt auch, und du könntest gefahr laufen, nichts zu erhalten…
zwang zur verplichtung??
ein zwang zur verpflichtung - auf welcher gedanklichen grundlage?
so ein schwachsinn - da wird man nie gören sich halten wollen!
BSHG § 16 Haushaltsgemeinschaft
Lebt ein Hilfesuchender in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, daß er von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit jedoch der Hilfesuchende von den in Satz 1 genannten Personen Leistungen zum Lebensunterhalt nicht erhält, ist ihm Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.
deine zeilen „…Da wird sich mache Officemanagerin und macher Ingenieur wehren, wenn sie Papierkörbe leeren oder Strassen fegen sollen…“
leider, leider, leider bekommen diese personen garnicht an jene stellen ran:
die werden dabei nicht für vollgenommen
heutzutage muss man sich für eine „geradlinige Karriere“ entscheiden - ausreisser sind tödlich - es gibt in deutschland kein zurück mehr in die ursprungsposition.
leider ist das immer wiederkehrene hoch-arbeiten anrüchig.
eine frau ein mann, beide fleissig im job.
dann ein kind, oder auch kein kind.
entweder der ein wird arbeitslos oder der andere.
oder beide.
nun muss der eine zb. nach hamburg arbeiten
der andere nach würzburg arbeiten
… um den richtlinien zu entsprechen, jede arbeitsmöglichkeit zu nutzen.
(der umkehrpunkt ist der, das firmen eher ortsnahe kompetenzen bevorzugen)
das würde gegen das grundgesetz (freie entfaltung der persönlichkeiten) verstossen.
natürlich nehmen wir auch an, das an jenen orten die firmen wieder schliessen,nicht zu reden von den kosten, die man aufnahm, denn die entlohnung deckt den aufwand gewiss nicht.
wir hätten dann:
+++ der ewigen wandergesell`n, ausbader der unfähigen unternehmungen +++++
andererseits wünscht die richtlinie familien, die dann frohlockend unterstützt werden…
leider, leider, leider bekommen diese personen garnicht an
jene stellen ran:
die werden dabei nicht für vollgenommen
Da gebe ich Dir recht
heutzutage muss man sich für eine „geradlinige Karriere“
entscheiden - ausreisser sind tödlich - es gibt in deutschland
kein zurück mehr in die ursprungsposition.
Bei Einstellungsgesprächen ist mir jemand, der kurzfristig eine Stelle „unter der Würde“ annimmt lieber als jemand, der längere Zeit arbeitslos war (übrigens: ich stelle ausschließlich Ingenieure und Techniker ein)
leider ist das immer wiederkehrene hoch-arbeiten anrüchig.
Nein, es ist nur anrüchig, wenn man ohne Grund eine solche Stelle annimmt, nicht jedoch, wenn diese Stelle die Alternative zur Arbeitslosigkeit wäre (lasse ich aber garantiert nicht in Ba-Wü gelten, insbesondere nicht im Raum Stuttgart - wer hier als Maschinenbau-Ingenieur arbeitslos ist, hat selbst schuld).
es gibt ja nicht nur ein(!) Gesetzbuch. Nimm das Bürgerliche GB, guck unter Familienrecht/Unterhaltspflicht
§ 1601
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
so ein schwachsinn - da wird man nie gören sich halten wollen!
Nein, ich denke auch, ein Meerschweinchen ist besser. Da ist die Verantwortung überschaubarer.
So ein Schwachsinn - das kann ich nur erwidern, ich empfehle das Studium des BSHG in Kombination mit dem BGB. Die von dir zitierte Gesetzesstelle normiert nur eine Vorleistungspflicht des Sozialamtes, für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete nicht zahlt (da der Unterhaltsberechtigte sonst in der Zeit von Klage bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung ohne Geld dastehen würde) -> und wenn das Sozialamt bezahlt hat, dann geht der Unterhaltsanspruch durch Legalzession über und das Sozialamt holt sich das Geld im Regress vom Unterhaltsvepflichteten.
Wenn man schon mit Gesetzen herumwirft, dann sollte man zumindest ein bisschen Ahnung haben. Juristisch dick aufzutragen, ohne Ahnung, mag einen noch Ahnungsloseren beeindrucken, jemanden mit Rechtskenntnis mag das bestenfalls zu erheitern (soweit es einen selbst betrifft und v.a. wenn es der Gegner ist) oder verärgern, wenn dieser jemand dann einem anderen noch mit aller Selbstsicherheit einen Rechtsrat erteilt und eine richtige Darstellung als „Schwachsinn“ bezeichnet.
du solltest erst mal richtig rechnen bevor du dich so aufregst! Niemand bekommt einfach so 1.301 Euro, für Nichts. Ist schon schade wenn man nen Berechnungsbogen nicht richtig ausfüllen kann.
Gruß Manuela
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