Sozialhilfe-gebrauchtes Schlafsofa bei Allergien?

ich bekomme seit meiner Schwangerschaft Sozialhilfe,da ich alleinerziehend bin,habe beim S-amt ein Schlafsofa beantragt da mein Bett kaputt,und ich kein seperates Schlafzim. habe. Nach besichtigung meiner Wohnung bekam ich einen Berechtigungsschein, das ich mir bei der örtlichen Diakonie ein Sofa aussuchen könnte, welches mir dann geliefert würde.Dort hatten sie dann keine Schlafsofa im Lager.Mir ist es unangenehm in einem alten gebrauchten Sofa zu schlafen. Da liege ich lieber weiter auf der Matratze auf dem Boden.Ein Freund sagte auch zu mir: das ich ja dann direkt mein Sofa vom sperrmüll holen könnte.Zudem leide ich seit längerem unter vielen Allergien-kann ich aufgrund meiner Allergien ein NEUES Schlafsofa beantragen?

Keine Fachmeinung - bloß Erfahrung
Hallo Kornelia,

da auch meine Mutter allein erziehend war bekamen meine Geschwister und ich auch S-hilfe. Als wir neue Betten brauchten sollten wir auch erst gebrauchte bekommen.

Doch auch meine Schwester ist allergisch (u.a. gg Hausstaubmilben) und darum bekamen wir dann neue Betten (alle 3 Kinder, obwohl nur eines davon die Allergie hatte).

Wie viel Aufwand das meine Mutter damals gekostet hat (ist immerhin bestimmt schon 15 Jahre her) kann ich dir leider nicht sagen aber ich nehme mal an, es war eine ganze Menge. Leider kann ich sie auch nicht mehr fragen. Und natürlich garantiere ich auch nicht, ob es heute auch noch so ist.

An deiner Stelle - da du ja wohl etwas länger S-hilfe wirst beziehen müssen - würde mir ein Buch darüber kaufen. Wir hatten damals auch so ein Buch (ich glaube „Mein Recht auf Sozialhilfe“ oder so) und haben erst dadurch erfahren, was uns eigentlich alles zu steht und was das S-amt nicht wirklich gern bewilligt, es aber tun musst.

Liebe Grüße,

Timid

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Hallo,

Also eine ECHTE Hilfe wird das in deinem Fall wohl nicht sein
aber das alles kann man von SA bekommen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/beihilfen/abc.asp

Gruß
S0LAR

Moin,

hast du ein ärztliches Attest für Allergien, die bezüglich deines Schlafplatzes relevant sind ? Vielleicht würde das helfen.

Gruß
Marion

Hi,

der Tip mit dem ärztlichen Attest ist schon mal gut.
Allerdings halte ich es auch für unzumutbar, unfreiwillig auf einem gebrauchten Sofa schlafen zu müssen. Bei einem mir bekannten Sozialamt werden zwar auch gebrauchte Möbel bewilligt, Matratzen jedoch grundsätzlich NEU. Ich würde an deiner Stelle, falls das Sozialamt nicht mit sich reden lässt, Widerspruch einlegen. Aber vielleicht bewilligen sie dir ja auch so ein neues, wenn kein gebrauchtes vorrätig ist. Viel Glück!

Gruß
Nelly

Moin,

der Tip mit dem ärztlichen Attest ist schon mal gut.
Allerdings halte ich es auch für unzumutbar, unfreiwillig auf
einem gebrauchten Sofa schlafen zu müssen.

hm…würdest du in einem Hotel übernachten ?

Gruß
Marion

Allerdings halte ich es auch für unzumutbar, unfreiwillig auf
einem gebrauchten Sofa schlafen zu müssen.

hm…würdest du in einem Hotel übernachten ?

Hallo Marion,

deshalb habe ich extra „unfreiwillig“ geschrieben. In einem Hotel übernachtet man i.d.R. freiwillig. Außerdem ist es meiner Meinung nach ein Unterschied, ob man ein paar Nächte „in einem gebrauchten Bett“ schläft, oder ob man sich ein solches in die eigene Wohnung stellt. Es gibt Leute, denen würde es nichts ausmachen, sich eine gebrauchte Schlafcouch anzuschaffen (mir zum Beispiel, wenn sie sauber ist und nicht stinkt und noch neuwertig aussieht), aber es gibt auch Leute, die würden das niemals tun. Und ich finde, das ist etwas, wozu man auch einen Sozialhilfeempfänger nicht zwingen darf. Das hat ja auch was mit Hygiene zu tun. Ich z.B. würde mir zwar u.U. eine gebrauchte Schlafcouch kaufen, aber von privat, und dann sehe ich ja, woher sie kommt. Ich würde mir aber auch keine aus einem Möbellager holen, wo ich nicht weiß, bei wem die vorher stand…
Ist ja nur meine persönliche Meinung.

Gruß
Nelly

Hallo Kornelia,

Widerspruch einlegen! Ich würd mir auch kein altes Sofa andrehem lassen. Altes Bettgestell mit neuer Matratze ist in Ordnung. Unter www.tacheles.wtal.de findest Du ein Sozialhilfeforum, wo Dir Betroffene und Fachleute weiterhelfen können.

Auch ich habe Sozialhilfe wegen Alleinerziehung beantragen müssen und finde es eine Frechheit, dass Mütter, die ihr gesetzliches Recht auf Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, derartig erniedrigt werden und sich in die Armutsfalle begeben müssen (Auto verkaufen, Lebensversicherung auflösen, Vermögen aufbrauchen…). Der Spirale die sich dann dreht, ist schwer zu entkommen…

Hilfe gibt auch beim Alleinerziehendenverband www.vamv.de - mir hats damals geholfen, mich mit aktiven allein erziehenden Müttern und Vätern zusammen zu tun, Sozialrechtsseminare zu besuchen u.s.w.

Gruß anna

Hallo,

nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes ( BSHG ) ist ein Antrag auf Sozialhilfe oder in diesem Fall auf Kostenübernahme für ein Sofa zunächst von dem örtlichen Träger der Sozialhilfe ( Amt ) zu prüfen. Grundsätzlich wird bei nachgewiesenen Bedarf ein KÜ ausgestellt. Dieses bedeute in der Regel, dass in einem Möbellager meist gebrauchte Einrichtungsgegenstände zur Verfügugn gestellt werden. Einen grundsätzlichen Anspruch auf neuwertige Gegenstände gibt es leider nicht. Nur wer aus gesundheitlichen Gründen ( Allergien, Asthma etc ) keine gebrauchten Möbelstücke nutzen kann, erhält die
Möglichkeit, ein neuwertiges Möbelstück kaufen zu können.
Wenn Du gegen die Kostenübernahme erklärung bzw. den Bezug eines gebrauchten Sofa Widerspruch eingelen möchtest, ist zu bedenken, dass dieses innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe oder Zusendung des Bescheides erfolgen muss. Der Widerspruch sollte begründet werden ( ärtzliches Attest etc. ist sinnvoll ). Bei weiteren Fragen und Problemen wende Dich in der Tat an eine örtliche Initiative. Die helfen kostenlos weiter. Vieleicht kannst Du auch über eine Rechtsbeartung ( Beratungshilfeberechtigungsscheine gibt es beim Amtsgericht ) von einem Anwalt Deiner Wahl weiter informiert werden. Viel Glück!
Gruß
Jürgen

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