Sozialhilfe geeignet?

Mich würde interessieren, ob Jemand für Sozialhilfe geeignet ist wenn er folgende Probleme hat:

  • starke Form von Reizdarmsyndrom (d.h. mit starkem Schwindel und des öfteren Kreislaufproblemen bei dem man kaum was sieht, starken Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Verdauungsstörungen uvm.)

  • Spondylathrose an 3 Wirbeln

  • nicht länger als 10 Minuten am Tag schmerzfrei sehen können

  • nicht länger als eine halbe Stunde schmerzfrei sitzen können

  • starke Schmerzkrämpfe an verschiedenen Stellen (verdacht auf Rheuma)

Natürlich alles (den Regeln entsprechend) rein hypothetisch.

Hallo Lara,
Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. (§ 19 SGB XII)
Ob das zutrifft, ist aus Deinem fiktiven Fall nicht erkennbar.
Grüße
Almut