Mich würde interessieren, ob Jemand für Sozialhilfe geeignet ist wenn er folgende Probleme hat:
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starke Form von Reizdarmsyndrom (d.h. mit starkem Schwindel und des öfteren Kreislaufproblemen bei dem man kaum was sieht, starken Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Verdauungsstörungen uvm.)
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Spondylathrose an 3 Wirbeln
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nicht länger als 10 Minuten am Tag schmerzfrei sehen können
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nicht länger als eine halbe Stunde schmerzfrei sitzen können
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starke Schmerzkrämpfe an verschiedenen Stellen (verdacht auf Rheuma)
Natürlich alles (den Regeln entsprechend) rein hypothetisch.