Sozialhilfe:heizbeihilfe in ba-wü

hallo experten!

habe eine frage zur brennstoffbeihilfe des sozialamtes in baden-württemberg.

folgender fall: mutter und erwachsene tochter leben in derselben wohnung, beziehen ergänzende hzlu und bekommen, da zwei personen, 800 dm heizbeihilfe für den kauf von brennholz pro jahr ausgezahlt. die tochter zieht aus (nun keine hzlu-empfängerin mehr), mutter verbleibt in derselben wohnung mit dem identischen heizaufkommen, da holzzentralheizung.
sozialamt kürzt heizbeihilfe auf die hälfte, d.h. es werden nur noch 400 dm pro jahr ausbezahlt.
nun die frage: ist diese kürzung rechtens? ich meine, dass der betrag für ein- UND zweipersonenhaushalte vom gesetzestext her identisch ist.
wer weiss etwas darüber?

vielen dank im voraus
gruss nicky

hallo nicky,

grundsätzlich sind die heizkosten in tatsächlicher höhe zu übernehmen. und zwar auch dann, wenn sie unangemessen hoch sind - solange es den hilfeempfängern nicht zugemutet werden kann, sie zu senken.
das problem dürfte sein, daß die tochter ausgezogen ist. wohnt die mutter jetzt in einer zu großen wohnung? dann könnte es ihr über kurz oder lang passieren, daß auch die miete auf die anzuerkennende mietobergrenze der region gekürzt wird. ABER: auch hier gilt, daß so lange die tatsächliche miete anzuerkennen und zu übernehmen ist, wie es den betroffenen nicht zugemutet werden kann, die kosten zu senken.
hat das sozialamt sie aufgefordert, umzuziehen? wenn nicht, wird das vermutlich auf sie zukommen, kommt drauf an, wie groß die wohnung ist. aber solange sie nicht dazu aufgefordert wurde, müssen die kosten - miete und heizkosten - in voller höhe weiter übernommen werden! auch mit der aufforderung muß ihr noch eine frist gesetzt werden, innerhalb der sie die unterkunfts- und heizkosten senken kann oder zumindest ihre bemühungen nachweisen muß, daß sie es versucht hat. ich weiß nicht, wie der wohnungsmarkt bei euch aussieht, hier in kiel ist es recht einfach, eine neue wohnung zu finden, von daher wird bei unangemessen großen wohnraum auch schon mal rigoros durchgegriffen.
also, grundsätzlich: die vollen heizkosten. sie sollte sich nochmal an das sozialamt wenden, vielleicht einfach nur ein fehler in der berechnung? falls nicht, sofort widerspruch gegen den letzten bescheid erheben (falls der letzte schriftliche bescheid schon zu alt ist, gegen die letzte überweisung - jede überweisung von laufender hlu ist ein verwaltungsakt, gegen den widerspruch erhoben werden kann!). leider gibt es in ba-wü keinen bürgerbeauftragten, aber vielleicht andere anlaufstellen, arbeitsloseninitiative oder so?

bei weiteren fragen - melde dich gern nochmal - hab zwar urlaub, aber ein bshg findet sich auch irgendwo hier zuhause :wink:

gruß,
fabienne

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hi fabienne
erstmal danke für deine antwort.

grundsätzlich sind die heizkosten in tatsächlicher höhe zu
übernehmen. und zwar auch dann, wenn sie unangemessen hoch
sind - solange es den hilfeempfängern nicht zugemutet werden
kann, sie zu senken.

bei holzheizung werden sie leider nicht in voller höhe übernommen, im gegensatz zur zentralheizung!
es werden die 400 dm ausbezahlt, die für die heizperiode von okt bis märz für den kauf von holz und kohle reichen sollen. für die anderen monate gibt es nix, da man da anscheinend nicht mehr heizen muss :frowning:(
evtl gibts noch nachzahlungen, sodass es insgesamt ca. 650 dm pro jahr gibt. das reicht aber hinten und vorne nicht zum holzkaufen aus.

das problem dürfte sein, daß die tochter ausgezogen ist. wohnt
die mutter jetzt in einer zu großen wohnung? dann könnte es
ihr über kurz oder lang passieren, daß auch die miete auf die
anzuerkennende mietobergrenze der region gekürzt wird. ABER:
auch hier gilt, daß so lange die tatsächliche miete
anzuerkennen und zu übernehmen ist, wie es den betroffenen
nicht zugemutet werden kann, die kosten zu senken.
hat das sozialamt sie aufgefordert, umzuziehen? wenn nicht,
wird das vermutlich auf sie zukommen, kommt drauf an, wie groß
die wohnung ist. aber solange sie nicht dazu aufgefordert
wurde, müssen die kosten - miete und heizkosten - in voller
höhe weiter übernommen werden! auch mit der aufforderung muß
ihr noch eine frist gesetzt werden, innerhalb der sie die
unterkunfts- und heizkosten senken kann oder zumindest ihre
bemühungen nachweisen muß, daß sie es versucht hat. ich weiß
nicht, wie der wohnungsmarkt bei euch aussieht, hier in kiel
ist es recht einfach, eine neue wohnung zu finden, von daher
wird bei unangemessen großen wohnraum auch schon mal rigoros
durchgegriffen.

tochter ist 98 schon ausgezogen, seitdem auch das mit dem heizgeld. es wurde kein umzug verlangt, da einigermassen billiger altbau, d.h. dies ist kein problem.

also, grundsätzlich: die vollen heizkosten. sie sollte sich
nochmal an das sozialamt wenden, vielleicht einfach nur ein
fehler in der berechnung? falls nicht, sofort widerspruch
gegen den letzten bescheid erheben (falls der letzte
schriftliche bescheid schon zu alt ist, gegen die letzte
überweisung - jede überweisung von laufender hlu ist ein
verwaltungsakt, gegen den widerspruch erhoben werden kann!).
leider gibt es in ba-wü keinen bürgerbeauftragten, aber
vielleicht andere anlaufstellen, arbeitsloseninitiative oder
so?

bei weiteren fragen - melde dich gern nochmal - hab zwar
urlaub, aber ein bshg findet sich auch irgendwo hier zuhause
:wink:

wäre echt super.

danke im voraus und gruss
nicky

hi nicky,

bei holzheizung werden sie leider nicht in voller höhe
übernommen, im gegensatz zur zentralheizung!

warum? wie lautet die begründung des sozialamtes dafür?

es werden die 400 dm ausbezahlt, die für die heizperiode von
okt bis märz für den kauf von holz und kohle reichen sollen.
für die anderen monate gibt es nix, da man da anscheinend
nicht mehr heizen muss :frowning:(

ja, das mag schon stimmen mit der heizperiode, allerdings war dieses jahr z.b. noch im mai zu heizen. ich denke, sowas muß berücksichtigt werden.
ich verstehe das recht so, wenn da steht, daß HEIZKOSTEN in tatsächlicher höhe zu übernehmen sind, dann ist das doch egal, womit geheizt wird!! und tatsächlich anfallende heizkosten sind auch die, die entstehen, wenn im mai noch schweinetemperaturen sind, bei denen man nicht ohne ofen oder was-auch-immer sein kann.

evtl gibts noch nachzahlungen, sodass es insgesamt ca. 650 dm
pro jahr gibt. das reicht aber hinten und vorne nicht zum
holzkaufen aus.

diese praxis leuchtet mir nicht ein. wenn holz gekauft wird, woher dann die nachzahlungen? die entstehen doch normalerweise nur bei einer jahresabrechnung der stadtwerke. wenn aber der mieter sich selbst mit heizstoff versorgen muß, entstehen keine nachzahlungen. was fabrizieren die da?

tochter ist 98 schon ausgezogen, seitdem auch das mit dem
heizgeld. es wurde kein umzug verlangt, da einigermassen
billiger altbau, d.h. dies ist kein problem.

wie groß ist die wohnung? das problem kann sein, daß sie wegen der kosten nicht zum umzug aufgefordert wurde, daß aber, wenn die wohnung beispielsweise 80 qm hat, ihr nur 50 qm anerkannt werden, was die heizkosten angeht. aber sowas kann man eigentlich nur aus den bescheiden ersehen.

eigentlich würde ich dir raten, die letzten und evtl. auch die bescheide aus '98 zu schnappen und einen termin mit einer beratungsstelle zu vereinbaren, wie gesagt, arbeitsloseninitiative oder so. jemand, der sich den bescheid mal anguckt und auf rechtmäßigkeit überprüft. da es leider nicht sowas gibt wie hier in schleswig-holstein (bürgerbeauftragte für soziale angelegenheiten), im zweifelsfalle einen rechtsanwalt für sozialrecht. als hlu-empfängerin bekommt sie beratungshilfe, muß für ein beratungsgespräch beim anwalt lediglich 20,- dm zuzüglich mwst. bezahlen.

viele grüße,
fabienne

hi fabienne

bei holzheizung werden sie leider nicht in voller höhe
übernommen, im gegensatz zur zentralheizung!

warum? wie lautet die begründung des sozialamtes dafür?

sogar nachzulesen im brühl- mein recht auf sozialhilfe (den ich leider grade nicht hier habe). das ist keine willkür dieses sozis, sondern in ganz d gängige praxis.

es werden die 400 dm ausbezahlt, die für die heizperiode von
okt bis märz für den kauf von holz und kohle reichen sollen.
für die anderen monate gibt es nix, da man da anscheinend
nicht mehr heizen muss :frowning:(

ja, das mag schon stimmen mit der heizperiode, allerdings war
dieses jahr z.b. noch im mai zu heizen. ich denke, sowas muß
berücksichtigt werden.
ich verstehe das recht so, wenn da steht, daß HEIZKOSTEN in
tatsächlicher höhe zu übernehmen sind, dann ist das doch egal,
womit geheizt wird!! und tatsächlich anfallende heizkosten
sind auch die, die entstehen, wenn im mai noch
schweinetemperaturen sind, bei denen man nicht ohne ofen oder
was-auch-immer sein kann.

evtl gibts noch nachzahlungen, sodass es insgesamt ca. 650 dm
pro jahr gibt. das reicht aber hinten und vorne nicht zum
holzkaufen aus.

diese praxis leuchtet mir nicht ein. wenn holz gekauft wird,
woher dann die nachzahlungen? die entstehen doch normalerweise
nur bei einer jahresabrechnung der stadtwerke. wenn aber der
mieter sich selbst mit heizstoff versorgen muß, entstehen
keine nachzahlungen. was fabrizieren die da?

das funzt so: du kaufst für die 400 dm dein holz und deine kohle. das geld reicht dafür hinten und vorne nicht. das holz ist innerhalb von weniger als drei monaten, bzw dezember weggeheizt. dann stellst du einen antrag auf nachzahlung und bekommst für januar was nachgezahlt. das reicht dann aber auch nur kurz, dann nächster antrag, wieder holznachkaufen…

vielen dank für deine tips
gruss nicky