hi nicky,
bei holzheizung werden sie leider nicht in voller höhe
übernommen, im gegensatz zur zentralheizung!
warum? wie lautet die begründung des sozialamtes dafür?
es werden die 400 dm ausbezahlt, die für die heizperiode von
okt bis märz für den kauf von holz und kohle reichen sollen.
für die anderen monate gibt es nix, da man da anscheinend
nicht mehr heizen muss
(
ja, das mag schon stimmen mit der heizperiode, allerdings war dieses jahr z.b. noch im mai zu heizen. ich denke, sowas muß berücksichtigt werden.
ich verstehe das recht so, wenn da steht, daß HEIZKOSTEN in tatsächlicher höhe zu übernehmen sind, dann ist das doch egal, womit geheizt wird!! und tatsächlich anfallende heizkosten sind auch die, die entstehen, wenn im mai noch schweinetemperaturen sind, bei denen man nicht ohne ofen oder was-auch-immer sein kann.
evtl gibts noch nachzahlungen, sodass es insgesamt ca. 650 dm
pro jahr gibt. das reicht aber hinten und vorne nicht zum
holzkaufen aus.
diese praxis leuchtet mir nicht ein. wenn holz gekauft wird, woher dann die nachzahlungen? die entstehen doch normalerweise nur bei einer jahresabrechnung der stadtwerke. wenn aber der mieter sich selbst mit heizstoff versorgen muß, entstehen keine nachzahlungen. was fabrizieren die da?
tochter ist 98 schon ausgezogen, seitdem auch das mit dem
heizgeld. es wurde kein umzug verlangt, da einigermassen
billiger altbau, d.h. dies ist kein problem.
wie groß ist die wohnung? das problem kann sein, daß sie wegen der kosten nicht zum umzug aufgefordert wurde, daß aber, wenn die wohnung beispielsweise 80 qm hat, ihr nur 50 qm anerkannt werden, was die heizkosten angeht. aber sowas kann man eigentlich nur aus den bescheiden ersehen.
eigentlich würde ich dir raten, die letzten und evtl. auch die bescheide aus '98 zu schnappen und einen termin mit einer beratungsstelle zu vereinbaren, wie gesagt, arbeitsloseninitiative oder so. jemand, der sich den bescheid mal anguckt und auf rechtmäßigkeit überprüft. da es leider nicht sowas gibt wie hier in schleswig-holstein (bürgerbeauftragte für soziale angelegenheiten), im zweifelsfalle einen rechtsanwalt für sozialrecht. als hlu-empfängerin bekommt sie beratungshilfe, muß für ein beratungsgespräch beim anwalt lediglich 20,- dm zuzüglich mwst. bezahlen.
viele grüße,
fabienne