Sozialhilfe im Ausland.Klage beim Sozialgericht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo…Ich brauche dringend Rat und es waer sehr nett wenn Ihr mir weiter helfen koenntet.
Versuche mal kurz zu schildern worum es geht.
Habe seit 10 Jahren aus krankheitsgruenden Sozialhilfe fuer Deutsche im Ausland fuer mich und meine 4 minderjaehrigen Kindern erhalten…die mir nun zum 31.12. eingestellt worden ist…Widerspruch eingelegt und abgelehnt worden…Klage eingereicht und noch nicht entschieden.
Frage: Hat die Klage aufschiebende Wirkung so dass weiter gezahlt werden muss bis die Klage entschieden wird? Habe darum beim Sozialgericht gebeten aber noch keine Antwort erhalten…mir wurde nur mitgeteilt das das Verfahren eroeffnet wurde und der Antragsgegner zur Aktenvorlage aufgefordert wurde.
Weitere Frage; Der Grund der Einstellung ist dass fuer meinen italienischen Ehemann keine Einreisesperre mehr nach D besteht…aber die besteht schon seit 2004 nicht mehr und das war dem Sozialhilfetraeger bekannt und hat trotzdem weiter bewilligt. Nur nachdem sich der Sachbearbeiter geaendert hat jetzt…wurde abgelehnt. Koennen zwei verschiedene Beamten ueber die gleiche Situation zu zwei verschiedenen Urteilen kommen?
Bin echt verzweifelt und fuer jeden rechtlichen Rat sehr dankbar.
Liebe Gruesse Bella Italia

Hallo Bella Italia,

ich kann dir bei deinem Problem leider nicht weiter helfen.
Soweit mir aber bekannt, und in D geläufig ist, mußt du abwarten bis ein Urteil gesprochen wurde.
Je nach Ausgang der Sache muß die Behörde dann alles nachzahlen, was während der Anspruchs-, bzw. Verhandlungsdauer an dich berechtigterweise hätte gezahlt werden müßen.

Beantrage doch derweil Hilfe zum Lebensunterhalt.

Viel Glück, und guten Verhandlungsausgang für euch.

MfG DDWAE

Danke DDWAE fuer Deine Antwort, wird mir wohl nichts anderes uebrig bleiben als zu warten wie ueber das Vorverfahren entschieden wird. Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen geht ja nicht denn darum geht es ja das dies eingestellt werden soll zum 31.12.

Hallo,

habe zwar Grundkenntnisse, was die Sozialhilfe für Deutsche im Ausland angeht. Diese sind aber für Deinen Sachverhalt nicht ausreichend. Frage bitte einen anderen Experten.

Wünsche Dir viel Erfolg
crickelcrackel

Danke Dir fuer Deine ehrliche Antwort. Bin schon mal ein Stueck weiter…aufschiebende Wirkung ist gerichtlich genehmigt worden…und nu hoff ich das mir irgendjemand Tips zu der zweiten Frage geben kann. Lg Bella Italia
Hallo,

habe zwar Grundkenntnisse, was die Sozialhilfe für Deutsche im
Ausland angeht. Diese sind aber für Deinen Sachverhalt nicht
ausreichend. Frage bitte einen anderen Experten.

Wünsche Dir viel Erfolg
crickelcrackel

Hallo Bella Italia,

du mußt bei denen hartnäckig bleiben, notfalls mit den Kindern solange in der Behörde bleiben, bis dir geholfen wird (immer wieder darauf verweisen, daß du keinerlei Mittel hast zum Leben), bzw. die dann die Polizei holen wegen „Hausfriedensbruch“. Der Aufforderung der Polizei solltest du dann allerdings Folge leisten. Geschäftsführer von dem Laden verlangen, notfalls den Bürgermeister hinzuziehen, alles sachlich aber mit der nötigen Konsequenz durchziehen.
Dich nicht abwimmeln lassen, oder mit irgendwelchen Versprechungen trösten lassen.
Und ganz wichtig: Nimm immer jemanden als Zeugen mit.

Ich drück dir die Daumen.

MfG DDWAE