Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine gute Bekannte, die ist seit 3 Jahren geschieden, und ist zu 70 % erwrbsunfähig, und bezieht eine Erwerbsunfähigskeitsrente von mtl. 750 €. Da sie bei ihren EX-Mann, der Beamter ist, in der Privaten Kraneknversicherung mitversichert war, muss sie in der Privaten Krankenversicherung bleiben, und mtl. 650 € Krankenversciherung zahlen. Laut Urteil des Familiengerichts musste ihr Ex Mann bis Januar d.J.
die Krankenversicherung für sie zahlen, sodass sie mit 750 € einigermaßen leben konnte. Jetzt kommt sie aus der Privaten Krankenversicherung nicht mehr heraus, da sie
bei der rwerbsunfähigsrente nicht hinzuverdienen darf, und muss mit 100 € im Monat leben. Sie war beim Sozialamt, bei der Arge und beim Wohnungsamt, und kein Amt hält sich dafür für zuständig. An wem muss sier sich denn noch wenden, damit sie über die Runden kommt.
Liebe Grüße
Bernward
Hallo!
Als ersten Schritt rate ich, mit der privaten KV Kontakt aufzunehmen und den Beitrag auf den Mindestbeitrag senken zu lassen (sind halt weniger Leistungen, aber dafür auch wesentlich weniger Beitrag).
Als nächsten Schritt lohnt evtl. der Gang zum Arbeitsamt (Hartz 4 beantragen). Die berechnen dann, was Ihrer Bekannten noch zusteht.
Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben!
Klaus
Wenn sie eine EU Rente Bezieht, muss sie auf jeden Fall zum Sozialamt der örtlichen Gemeindeverwaltung oder der Stadt. Dort unbedingt einen schriftlichen Antrag stellen und auf einem Bescheid bestehen.
Gleichzeitig bei der privaten KV (PKV) einen Antrag auf übernahme in den „Basistarif ohne Selbstbehalt“ stellen. Die PKV-en mögen das zwar überhaupt nicht und werden vielleicht versuchen, sie dabei abzuwimmeln. Voraussetzung in die Aufnahme in diesen Tarif ist allerdings, dass sie Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII nachweist. Diese Hilfebedürftigkeit muss ihr dann aber das Sozialamt bestätigen. Die Folge: der sog. Basistarif wird für sie noch einmal halbiert. Damit hat sie allerdings nur noch den versicherungsrechtlichen Status einer Kassenpatientin. Der Beitrag dürfte dann so bei ca. 230 € +/- 20€.
Wenn sie gegenwärtig keine Leistungen bezieht, ist auf jeden Fall das Sozialamt zuständig. Hier nicht abwimmeln lassen, ggf. zum Vorgesetzten gehen.
Viel Glück