Guten Tag,
meine Frage ist die folgende:
Mein Bruder ist inzwischen gut 1,5 Jahre krank. Er hat einen Arbeitsvertrag und bis zu seiner Krankheit auch voll gearbeitet. Nachdem die Zahlungen des Krankengeldes von der Versicherung nun beendet wurde steht er vor der Frage, woher er zukünftig sein Geld bekommen kann. Er war kürzlich zur Kur, wurde aber ohne Heilung und auch ohne genaue Erkenntnis um welche Krankheit es sich handelt entlassen. Ein Antrag auf Rente wurde nicht gestellt, da die Ärzte dies bei der Kur für nicht notwendig halten.
Meine Frage ist nun, zu welchem Amt muß er gehen? Wie gesagt, er hat ja noch einen Arbeitsvertrag.
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
dies ist eine Frage für einen SGB II Fachmann (Hartz IV). Ich bitte Dich, an einen solchen zu wenden.
Grüße crickelcrackel