Meine Freundin arbeitslos ( noch kein Hartz4 beantragt)
Sie ist schwanger.
Ich azubi (500€ Netto). Nach der Geburt des Kindes gehe ich in Elternzeit für 12 Monate und bekomme 300€ + 400€ Aushilfejob und komme somit auf 700€
Während der Ausbildung habe ich, da ich unter 25 bin, Kindergeld erhalten für die Zeit wo ich ausbildung mache. Aber das fällt bei Elternzeit für mich sicher weg oder?
Mein Kind wird Kindergeld bekommen 700€ + 188€
Das war es bis hierhin.
Hat meine Frau anspruch auf Alg 1 oder 2 ?
Haben wir Anspruch auf Wohngeld , Mietzuschuss oder so?
Gibts noch etwas was wir evtl beantragen können ?
Ich habe während der Ausbildung Berusausbildungsbeihilfe BAB bekommen von 220€ aber das fällt in der Elternzeit auch weg oder?
Seht zu, dass ihr eure Ausbildungen zu Ende macht, bzw. dass deine Freundin ihre überhaupt beginnt, bevor ihr jetzt schon überlegt, wo ihr die Hand aufhalten könnt.
Du schreibst jetzt, du gehst in Elternzeit, aber dann kann deine Freundin doch ihre Ausbildung anfangen, und dann kommt ihre Ausbildungsvergütung auch noch dazu, also warum soll sie Anspruch auf ALG haben??
Ihr werdet vermutlich - abhängig von der Höhe des Einkommens deiner Freundin - Anspruch auf Alg 2 haben. Falls ihr zusammen wohnt, werdet ihr dabei als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Das bedeutet, dass alle Einkünfte, die ihr habt, auf den Gesamtbedarf angerechnet werden, ganz unabhängig davon, wer diese Einkünfte erzielt. Bei Arbeitseinkünften habt ihr einen Freibetrag, sprich: Es wird nicht der gesamte Betrag angerechnet, so dass ihr mehr Geld als den reinen Alg-2-Satz zur Verfügung habt.
Noch während der Schwangerschaft solltet ihr eine Beratungstelle (Pro Familia, Caritas oder Diakonie - auch die kirchlichen beraten weltanschaulich neutral) bei euch vor Ort aufsuchen, bei der ihr euch nicht nur eingehend informieren könnt, sondern auch eine Beihilfe aus derr Stiftung „Mutter und Kind“ für den Kauf einer Babyerstausstattung beantragen könnt. Eventuell habt ihr auch bereits jetzt einen Alg-2-Anspruch, da bei Schwangeren ein höherer Bedarf angenommen wird.