hallo…und zwar habe ich eine frage…ich habe mich ejtzt von meinem freund getrennt wohne jetzt wieder bei meiner mutter bin 18 jahre alt und habe einen 400 euro job…so jetzt brauche ich aber in 3 monaten eine wohnung da wir gemeinsame katzen hatten und die darf man bei meiner mutter aber nicht halten und er auch eine neue wohnung hat wo er auch keine mehr halten darf…jetzt meine frage bekomm ich nur die wohnung gezahlt…ich will kein hartz 4 oder sonst was sondern nur die wohnung…??? kennt sich jemand aus
Hallo, leider nicht.renate Claus
das jobcenter zahlt erst,wenn du älterals 24 bist… bis dahin ist deine mutter für dein wohnen zuständig…katzen sind laut gesetz gegenstände… da gibts keine hilfe
Tja, da stellt sich die Frage, weshalb Sie „nur“ einen 400-€-Job haben und keinen Vollzeitjob oder wenigstens in Ausbildung sind. Darüber schreiben Sie nichts. Wenn man kein Einkommen hat, von dem man leben kann, sollte man vermutlich keine eigene Wohnung haben. Vorschlag: Katzen abgeben an interessierte Tierfreunde oder ins Tierheim geben und bei der Mutter wohnen bleiben, bis Sie auf eigenen Füßen stehen können (finanziell). Lediglich Wohngeld zu beziehen kann ohne richtige Erwerbsarbeit nicht angehen. Beim Bezug von ALG-II (so heißt Hartz-IV korrekt) wird bei einer 18-Jährigen davon ausgegangen, dass sie durchaus bei der Mutter wohnen kann und sie erst mal eine Ausbildung machen sollte. Katzen zu finanzieren ist bei keiner Unterstützung aus öffentlichen Mitteln vorgesehen.
Alles Gute und toi toi toi für eine gute Ausbildung und einen ordentlichen Job.
Das Halten einer Katze stellt keinen Umzugsgrund dar, gibt Tierheime!
Das Halten einer Katze stellt keinen Umzugsgrund dar, gibt
Tierheime!
ich fang im sep eine ausbildung an und bis dahin hab ich halt diesen job.besser wie nichts.und die tiere werde ich auf keinem fall her geben…die habe ich von meine roma geschenkt bekommen…das ich sie in ein tierheim geben könnte weiß ich ja auch…
Genau weiss ich das auch nicht. Am besten fragst du mal genau beim Sozialamt nach.
Susanne
Hallo,
ich will versuchen Dir zu helfen. Als unter 25 jährige hast Du grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Dir das Job-Center eine Wohnung finanziert, es sei denn, es liegen so schwerwiegende Gründe vor, dass Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnen kannst. Ob Katzen ein Hinderungsgrund ist, möchte ich anzweifeln. Ich würde Dir dringend raten, dass Du Kontakt zu Deinem zuständigen Job-Center (Arge o.ä.) aufnimmst und Dich beraten lässt. Warum hast Du einen Mini-Job? Machst Du daneben noch eine Ausbildung? Grundsätzlich steht Dir Arbeitslosengeld II (Harz 4) zu wenn Du Dich arbeitsuchend meldest. Aber grundsätzlich lebst Du jetzt mit Deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und kannst Deinen Lebensunterhalt durch den Mini-Job finanzieren. Lass Dich also unbedingt, bevor Du überhaupt auf Wohnungssuche gehst, beraten. Du kannst natürlich eine Wohnung nehmen wenn Du andere Finanzierungsmöglichkeiten findest (Kindergeld welches Dir noch zustehen dürfte und Wohngeld)aber dann kann es passieren, solange Du noch unter 25 bist und doch mal Harz 4 beantragen musst, dass Du dann die Miete nicht finanzierst bekommst.
Falls Du noch mehr Fragen hast, schreib mir einfach.
Liebe Grüße
Beate
danke… werde am montagh mal nachfragen gehen…