Hallo,
angenommen ich hätte eine Tante, die ein Kind hätte, die verheiratet wäre und und eine kleine Kneipe führen würde. Und weiterhin, natürlich nur angenommen, ihr Mann versucht sie zu töten, wird verhaftet und sitzt in U-Haft, die Tante überlebt und ist erst mal Krank. Da die Kneipe nur schlecht läuft, erhält sie für ihren Lebensunterhalt Leistungen des Sozialamtes. Die Tante ist aufgrund Ihrer Selbständigkeit freiwillig in einer Krankenkasse versichert, daher erhält sie außerdem Krankengeld. Da die Kneipe ihre einzige Einnahmequelle wäre, beschäftigt sie daraufhin aufgrund ihrer Krankheit zwei Aushilfen, die sie von dem erhaltenen Krankengeld in ungefähr gleicher Höhe bezahlt, damit der Betrieb weiter läuft und sie ihn nicht schließen muß. Da meine Tante natürlich ehrlich wäre, meldet sie diesen Sachverhalt dem Sozialamt, welches daraufhin sofort die Sozialleistung um den Betrag des erhaltenen Krankengeldes kürzen/zurückfordern würde. Ist das rechtens???
Vielen Dank für Eure Meinung…
Hi,
grundsätzlich ist jegliches Einkommen, dazu gehört auch Krankengeld, auf die Sozialhilfe anzurechnen. Das Krankengeld ist für den Lebensunterhalt einzusetzen. Es ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe, einen Betrieb aufrecht zu erhalten. Gegebenenfalls könnte deine Tante, wenn es absehbar ist, dass sie bald wieder gesund ist und in der Lage ist, die Kneipe weiterzuführen, ein Darlehen zur Sicherung der Geschäftsgrundlage gem. § 30 BSHG beantragen. Davon könnten dann die Aushilfen bezahlt werden. Hierzu würde das Sozialamt aber eine genaue Prognose benötigen, wann das Geschäft wieder läuft (ohne Darlehen) und ob es dann genug abwirft, um das Darlehen zurückzahlen zu können.
Der Tip mit dem weißen Ring ist sicher gut.
Gruß
Nelly
Vielen Dank!
Vielen Dank