Hallo Gerhard,
Mich hat wirklich interessiert, wo das sein soll, denn neben der Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie Einzelbeihilfen für Kleidung, Geräte usw. gibt es normalerweise auf Darlehensbasis nur Geld für Mietrückstände oder Kautionen. Wobei besonders letztere Lösung bei einigen Ämtern an Unverschämtheit kaum übertroffen wird. Um Reklamationen und wütende Proteste zu vermeiden folgendes dazu. Es werden Sozialhilfeempfänger die Kautionen gegen Ratenzahlung gezahlt. Das heisst, der Hilfebedürftige muss zustimmen, dass seine Sozialhilfe monatlich um den Ratenbetrag gekürzt wird. Der Soziualhilfeempfänger muss also mit aweniger geld leben. Soweit alos noch verständlich.
Nun kommt es aber. Wenn der Sozialhilfeempfänger auszieht, eine Wohnung ohne Kaution findet und der frühere Vermieter zahlt die Kaution zurück, wird das einst von der Sozialhilfe abgesparte Geld als Einkommen gewertet und der Empfänger der Sozialhilfe erhält je nach Höhe der Rückzahlung möglicherweise keinen Pfennig, das heisst, die Behörde hat, obwohl sie zur Sozialhilfezahlung verpflichtet ist, mit diesem Trick einen Monat Sozialhilfe gespart.
Die Siozialhife wurde mir 1998 selbst gewährt, ich hab aus
eigener Erfahrung geschrieben und unterstellt, daß für die
erhaltenen Zahlungen wohl Rechtsgrundlagen vorhanden waren.
Ich vermute, das man Dich sehr genau und zielorientiert über den Tisch gezogen hat. Denn hier war nach meiner Einschätzung Sozialhilfe zu zahlen und wenn es keine Angehörigen gab, konnte auch keine Darlehensform vereinbart werden. Insbesondere wohl doch auch deswegen, weil bei Dir wohl nicht eine anerkannte Krankheit vorgelegen hat.
Denn
Darlehen setzt ja letztlich nicht voraus, dass ein anderer
haften muss.
Natürlich nicht. Es wurde ja auch vorher überprüft, ob
Verwandschaft 1. Grades unterhaltsplichtig wäre.
Eben, und wenn da niemand ist, kann - mit Ausnahme der Kann-Regel für Wohngeld nicht ein Darlehen gewährt werden. Diese Darlehensgewährung ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung der Eingliederung zu sehen, wenn jemand arbeitet und statt sich etwas aufzubauen zuerst Raten zahlen soll.
Ich bin damals nach 17 jähriger Selbstständigkeit durch
schwere Rauschgiftsucht arbeitsunfähig geworden.
Arbeitslosenhilfe gab es natürlich nicht. Als ich nach der
Scheidung auch noch obdachlos wurde beantragte ich
Sozialhilfe, die mir in Form eines Darlehens gewährt wurde,
nachdem vom Amt geklärt wurde, daß kein 3. für mich
unterhaltspflichtig gemacht werden kann.
Die Zahlungen wurden für die ersten 6 Monate als Darlehen
gewährt. Mir wurde erkärt, daß dies generell der Fall ist.
Das ist mir neu, ist auch in keienr Rechtsvorschrift so zu interpretieren.
Erst bei einer Bedürftigkeit von über 6 Monaten würde die
dauernde Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden, die dann
nicht Rückzahlungspflichtig sei, weil kein Darlehen. Das mußte
ich im Amt auch unterschreiben.
Dies ist doch ein Widerspruch in sich. Weshalb soll denn jemand, der „nur“ sechs Monate Sozialhilfe erhält diese auf Darlehensbasis erhalten, wenn er aber „sieben“ Monate Stütze kriegt, dann soll er nichts mehr erstatten müssen. Betrachte einmal diese Logik und Du wirst erkennen müssen, dass Du vom Amt getäuscht wurdest.
Ich erhielt diese Leistungen 5 Monate, machte dann eine
Langzeittherapie und kam von den Drogen weg. Sowie ich wieder
ans Verdienen kam holte sich das Sozialamt das derzeit
gewährte Darlehen zurück.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Amt für mich da eine
individuelle Lösung gefunden hatte und ich als Einzelfall
darstehe.
Das glaube ich auch nicht, ich gehe eher von einer willkürlichen Entscheidung aus. Diese kannst Du aber heute nicht mehr rückgängig machen, weil Du das Darlehen unterschrieben hast, möglicherweise sogar voll erstattet hast.
Gruss Günter