Sozialhilfe Steuererklaerung

Hallo,
eine Oma musste ins Pflegeheim und bekommt Sozialhilfe. Sie musste ihre Wohnung vermieten, die Miete bekommt das Sozialamt. Nun wird dies ja zu einer Steuernachzahlung fuehren. Muss sie überhaupt eine Steuererklärung machen ? Denn bezahlen kann sie ja nicht mehr. Vielen Dank !

Servus,

es wäre interessant zu wissen, wie hoch die Einkünfte aus Vermietung und die übrigen Einkünfte sind - dann ließe sich mehr zum Thema NV-Bescheinigung sagen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo und Guten Morgen,
ich möchte nur einen kurzen Hinweis loswerden dazu. Die NV-Bescheinigung hat nur eine Bewandnis für die Kapitaleinkünfte und den Abzug von Abgeltungssteuer jedoch nicht die Wirkung, dass das Finanzamt keine Steuererklärung mehr fordert. Dies muss mit dem Finanzamt extra geklärt werden und wird nicht bescheinigt.
Viele Grüße und Alles Gute

Hallo und Guten Morgen,
ich möchte nur einen kurzen Hinweis loswerden dazu. Die
NV-Bescheinigung hat nur eine Bewandnis für die
Kapitaleinkünfte und den Abzug von Abgeltungssteuer jedoch
nicht die Wirkung, dass das Finanzamt keine Steuererklärung
mehr fordert.

das ist falsch. es heisst ja auch „nichtveranlagungsbescheinigung“ und bedeutet, dass für die entsprechenden jahre keine erklärung abgegeben werden muss.

zum nachlesen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/nicht…

gruß inder

Hallo Inder,
leider stimmt das so nicht, denn der einzige Zweck der Nichtveranlagungsbescheinigung ist die Regulierung des Abzugs der Abgeltungssteuer. Deshalb ist diese Bescheinigung auch dort im Einkommensteuerrecht geregelt und nicht etwa bei den Bestimmungen zur Veranlagungspflicht. Nichtsdestotrotz kann man natürlich das Finanzamt gleich parallel dazu bewegen, dass es künftig auf die Einreichung von Einkommensteuererklärungen verzichtet.
Viele Grüße und Alles Gute

Hallo Inder,
leider stimmt das so nicht,

hast du den link überhaupt gelesen?

und ich habe noch nie erlebt, dass jemand, der eine NV-bescheinigung hat, für die entsprechenden jahre eine erklärung abgeben muss.

jetzt erzählst du uns aber bitte noch, warum das ding dann NICHTVERANLAGUNGSbescheinigung heisst und nicht

ABGELTUNGSTEUERFREISTELLUNGSbescheinigung

bin gespannt, gerne mit entsprechenden rechtsquellen

gruß inder

Hallo Inder,
das erklär ich Dir sehr gerne.
Die Rechtsgrundlage der NV-Bescheinigung ist der § 44a EStG. Dort ist für bestimmte Fälle geregelt, dass zB Banken vom EInbehalt der Kapitalertragsteuer dann Abstand nehmen dürfen, wenn der Steuerpflichtige eine entsprechende NV-Bescheinigung vorlegt. Diese Bescheinigung erfüllt allein diesen Zweck. Nichtveranlagungsbescheingung deswegen, da die Einkünfte die Pflichtveranlagungsgrenzen nicht übersteigen dürfen. Die Bescheinigung gilt maximal 3 Jahre. Für die Nichtabgabe einer Steuererklärung bzw. zur Regelung der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung gibt es entsprechnede andere Bedingungen in den §§ 25, 46 EStG. Dafür ist weder eine Bescheinigung nötig noch vorgesehen. Selbstverständlich ist es aber ein leichter Weg, wenn man eine NV-Bescheinigung für seine Bank beantragt, dann auch das Finanzamt anzufragen, inwiefern es auf künftige Steuererklärungen verzichtet. Grundsätzlich sind dies aber getrennte Sachverhalte.
Viele Grüße