Sozialhilfe & Steuererstattung Anrechnung?

Hallo Experten,

seit Okt. 2002 beziehe ich SozHilfe wg. Erziehungsurlaub etc.
Nun habe ich den Bescheid zur Einkommenssteuer bekommen und freue mich (eigentlich) über eine Erstattung.
Jetzt höre ich, dass diese auf die SozHilfe angerechnet wird? Stimmt das? Ich meine, ich habe ja von Jan-Sept. (vor dem SozHi Anspruch)zuviel ans FA gezahlt, das könne sie doch nicht einfach anrechnen?
Oder doch? Und wie? Nur diesen Monat oder wird der Betrag verteilt?

Hmmm fragende Grüsse

Zauberm@us mit Zaubermäuschen

Hallo Zaubermäuse:smile:

Grundsätzlich ist das schon so. Die Erstattung wird als Einkommen gerechnet. D.h. Du kannst diesen Monat auch ohne Sozialhilfe ( „Hilfe zum Leben“)zurechtkommen.
Je nach dem wie hoch diese Rückzahlung ausfällt, wird Dir normalerweise nur die Sozialhilfe in dem Monat der Rückzahlung gestrichen/gekürzt.
Ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, habe aber im Bekanntenkreis jemanden, der in ähnlicher Situation ist, daher bekommt man einiges mit.
Vielleicht kriegst Du ja noch detailiertere Antworten.

Liebe Grüsse
Tanja

die rechnung
hallo zaubermaus,

Jetzt höre ich, dass diese auf die SozHilfe angerechnet wird?

das ist wohl so. soweit ich weiß, wird gnadenlos jeder betrag, der dir von irgendwo zugeht, in anrechnung gebracht- gilt also als einkommen sobald er *grübel* 150 euro übersteigt (hoffentlich täusch ich mich nicht).

Stimmt das? Ich meine, ich habe ja von Jan-Sept. (vor dem
SozHi Anspruch)zuviel ans FA gezahlt, das könne sie doch nicht
einfach anrechnen?

und wie sie das können: die interessiert der zeitpunkt des eingangs bei dir, sonst nix.

Oder doch? Und wie? Nur diesen Monat oder wird der Betrag
verteilt?

wenn nach dem ersten monat noch was übrig ist, kannst du „schonvermögen“ geltend machen (ca. 1300 euro). wie gesagt: wenn…
auch keine guten nachrichten, schätze ich.

trotzdem nette grüße
bernd

Danke und…
Hallo Bernd,

Danke für Deine Infos.

Ich habe jetzt drei verschiedene Versionen:

  1. Es ist Erstattung von ESt des Vorjahres ist Vermögen lt. §§ 11 Abs. 1, 76 Abs. 1 BSHG - Urteil von 1988 VGH Baden-Württemberg

  2. Es ist Einkommen und wird im Monat der Auszahlung angerechnet, der Rest ist Vermögen.

und 3) Es ist Einkommen wie 2) und kann gezwölftet werden,(Auch (!) § 76 Abs. 1 BSGH - Urteil von 1999) dann bliebe mir gar nichts

Alles so, wie es der Sachbearbeiter gerne möchte… und ich bin der Arsch… Weil ich Erziehungsurlaub habe und die nächste Generation grossziehen möchte… dafür bleibt mir evtl. nicht mal das, wofür ich gearbeitet habe…

Nun denn…

Zauberm@us

Expertensuche zu diesem Thema
Hallo,

ich muss ja mal ein riesengrosses Lob aussprechen.

Ich habe drei Experten zu diesem Thema angeschrieben und super Auskünfte erhalten! Nicht nur einmal. Einige sind sogar für x-Rückfragen zu haben…

Klasse! und Danke auch hier.

Zauberm@us

zwei zum beamen :wink:
hi zaubermaus,
welcome to the planet „sozialstaat“ ;o)
du bist ja schon richtig tief eingestiegen…
…und siehst es wohl sehr richtig:

Alles so, wie es der Sachbearbeiter gerne möchte…

das ist das grundprinzip hier: die willkür regiert. und wenn der SB schlecht gefrühstückt hat- na, lassen wir das.
tipp allerdings: manchmal lässt sich diese lage auch zum eigenen vorteil nutzen- mit tiefenpsychologisch orientierter diplomatie, einigem verhandlungsgeschick und einer portion glück kriegst du ihn vielleicht dahin, wo du ihn haben willst.

lass dich nicht kleinkriegen!
bernd