hallo Marion und Tom
im Prinzip ist es richtig, muss jede Arbeit angenommen werden — ABER !!!
die Kinder dürfen nicht darunter leiden und die Mutter hat ja offenbar ein sehr kleines Kind. Wie soll sie da arbeiten??? Die Arbeitszeiten der Arbeitgeber passen in den seltensten Fällen in die Kindergartenöffnungszeiten hinein. Hinzu kommt - wie auch in unserer Gemeinde mit knapp 10 000 Einwohnern, dass
- es keine Kinderkrippe gibt
- ein Ganztagskindergarten eine Warteliste von 30 Kindern hat
- laut Gesetz nur Kindergartenplätze für jedes Kind ab 3 Jahren vorgehalten werden muss-- es reicht wenn es sog. Spielplätze sprich 2 x 1 Nachmittag oder Vormittag ist
Damit kann kein Arbeitnehmer und auch kein Arbeitgeber verläßlich planen.
Dann öffnet der Kindergarten um 7:30, die Halbtagskinder müssen um 12:00 Uhr den Kindergarten verlassen. D.h. Mit Anfahrt zur Arbeit mit Bus (ein Sozialhilfeempfänger kann sich in der Regel kein Auto halten) arbeiten und rechtzeitig zu um 12:00 Uhr wieder im Kindergarten zum Abholen sein… was bleibt an Arbeitszeit übrig?
Die Frage nach dem 2. Kind bleibt und ich halte es schlichtweg für unverantwortlich ein Schulkind bis 10 Jahre sich selbst zu überlassen. Schulausfall— wohin? Bei uns müssen die Eltern dann z.B. die Kinder von der Schule abholen oder dafür Sorge tragen, dass das Kind betreut wird.
Und immer mit dem Argument, es gibt doch noch andere Eltern, die das Kind mit-betreuen oder mitnehmen können — auch das muss bezahlt werden. Es gibt keine kostenlose Kinderbetreuung.
D.h. wenn die Sozialhilfeempfängerin den ganzen Tag arbeiten will- muss sie soviel Geld übrig haben, dass sie die Tagesbetreuung für beide Kinder bezahlen kann – so es denn eine gibt bzw. das Geld für Kindergarten und noch externe Betreuungskosten.
Diese Betreuungskosten für 2 Kinder werden in unserer Gemeinde nicht vom Sozialamt übernommen. Meine Freundin (es ist ca. 6 Jahre her) hatte 1 Kind mit 7 Jahren und 1 Kind mit 2 Jahren. Sie wollte ihre abgebrochen Lehre fortsetzen, was eine Kinderbetreuung von 6:30 Uhr bis 19:00 Uhr erforderlich gemacht hätte.
Kinderbetreuungskostenübernahme wurde abgelehnt mit der Begründung, eine Lehre sei nicht erforderlich, sie könne ja „mal eben schnell putzen gehen, wenn das Kleinkind schläft“ oder sich eine Putzstelle in der Nacht suchen – Ihre Frage, wer dann auf die Kinder aufpassen würde – wurde mit „Ihr Problem“ kommentiert.
Warum ich so ausführlich schreibe? Sicher ist richtig, jeder Sozialhilfeempfänger muss im Rahmen seiner körperlichen und familären Möglichkeiten arbeiten. Aber… um Kinder, insbesonder 2 Kinder von Beginn zum Arbeitsweg bis zur Rückkehr betreuen lassen zu können ---- das dürfte in den meisten Jobs netto schwer herauskommen.
Darum - ich habe noch keine sozialhilfeempfangende Mutter erlebt, die mit dem Zustand glücklich ist… doch Kinder sind in unserem Gesellschaftssystem einfach kein Diskussionsgrung.
Sri für langes Posting
kikut