Sozialhilfe und Arbeitspflicht

Mahlzeit. :smile:

Ist es korrekt, dass eine alleinstehende Frau mit zwei Kindern (Schulgänger und Kindergartenkind), die Sozialhilfe bezieht, vom Sozialamt zur Arbeit „gezwungen“ werden kann?!?
Es spricht nichts gegen einen Job in der Zeit von Mo-Fr von 8 - 12 Uhr. Da ist die Frau auf der Suche, bisher erfolglos.

Es wurde zB vor einiger Zeit eine Arbeitsstelle angeboten, die aber von der Arbeitszeit und Fahrzeit nicht passt. Nun wird ihr die Stelle erneut angeboten, und es wurde ihr gleich mit auf den Weg gegeben, dass wenn sie die Stelle nicht antritt, so wird ihr mit sofortiger Wirkung der Lebensunterhalt vom Sozialamt gesperrt.

Kann das so richtig sein???

BTW: Muss man sich Beleidigungen, die man leider nicht beweisen kann, von der Sachbearbeiterin gefallen lassen? Ist es ratsam, einen Brief von einem RA an den Vorgesetzten des Amtes zu schicken???

Und noch was: Sozialhilfe wird nicht schon seit etlichen Jhren bezogen, sondern erst seit Oktober 2002.

Hallo „SSUltra“,

keine Lösung, lediglich eine Anregung.
Gibt es in Deiner Heimatstadt Anlauf- und Beratungsstellen, wie z.b. ein Frauenhaus, die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas oder ähnliches. Auch die Kirchen bieten Hilfsmöglichkeiten an.
Wende Dich mit Deiner Frage doch mal an diese Stellen. Auf telefonische Nachfrage, können Dir diese Einrichtungen wahrscheinlich erst einmal Informationen geben. Vermutlich erfährst Du dort auch eine genau passende Anlaufstelle für Dein Anliegen.
Vorteil: Du sparst den Aufwand mit einem Rechtsanwalt.
Zudem: es kann sein, dass das der Kommunikationsstil der Behördenmitarbeiterin bekannt ist.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

Moin :smile:

Ist es korrekt, dass eine alleinstehende Frau mit zwei Kindern
(Schulgänger und Kindergartenkind), die Sozialhilfe bezieht,
vom Sozialamt zur Arbeit „gezwungen“ werden kann?!?

Nein, da ja auch niemand dazu gezwungen wird, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Es wurde zB vor einiger Zeit eine Arbeitsstelle angeboten, die
aber von der Arbeitszeit und Fahrzeit nicht passt. Nun wird
ihr die Stelle erneut angeboten, und es wurde ihr gleich mit
auf den Weg gegeben, dass wenn sie die Stelle nicht antritt,
so wird ihr mit sofortiger Wirkung der Lebensunterhalt vom
Sozialamt gesperrt.

Natürlich unternimmt diese Frau jede Anstrengung, selbst für ihren Lebensunterhalt (und den der Kinder aufzukommen). Natürlich würde sie auch obigen Job selbstverständlich gerne annehmen. Das Problem ist nicht die Arbeits(un)willigkeit der Sozialhilfeempfängerin, sondern das Problem ist selbstverständlich eine mangelnde Kinderbetreuung. Beim nächsten Besuch sollten also der Sachbearbeiterin die verlässlichen Kindergarten und Schulzeiten der Kinder vorgelegt werden, einschließlich Öffnungszeiten während der Schulferien.

Vielleicht gelingt ja der Sachbearbeiterin im Sozialamt, dies mit Arbeiszeiten, die über 3-4 Stunden am Tag liegen, in Einklang zu bringen. Falls sie mit einer Lösung aufwartet, bin ich sehr gespannt, lass es mich bitte wissen.

Ansonsten gilt: Abdrängung Alleinerziehender und Frauen mit Kindern aus dem Berufsleben ist in dieser Gesellschaft nicht nur gewollt, sondern gewünscht.

Kann das so richtig sein???

Ja, natürlich.

Gruss
Marion

Hallo!

Also das ist ein schöner Unsinn. Es war doch überhaupt nicht davon die Rede, dass eine Frau nicht arbeiten soll, die möchte, sondern eigentlich verständlicherweise genau verkehrt herum. Also die Frage hast du scheinbar ganz falsch verstanden.

Man muss zumutbare Arbeit annehmen und dabei ist insbesondere auf die Kindererziehung, d.h. auf die Vereinbarkeit der Arbeit mit der Kindererziehung Rücksicht zu nehmen. Es kommt daher auf eine Abwägung an. Keinesfalls muss eine Alleinerzieherin jede Arbeit annehmen!

Gruß
Tom

Moin Tom,

Also das ist ein schöner Unsinn.

Hast du mal nachgerechnet?

Es war doch überhaupt nicht

davon die Rede, dass eine Frau nicht arbeiten soll, die
möchte, sondern eigentlich verständlicherweise genau verkehrt
herum.

Es ist für unsere Gesellschaft (und den Steuerzahler) wesentlich kostengünstiger, eine Ganztagsbetreuung für ein Kindergarten- und ein Schulkind zu ermöglichen, damit die Mutter einen vorhandenen Vollzeitjob antreten kann, um sich und ihre Kinder selbst zu ernähren (und zudem Steuern, Sozialabgaben etc. zu zahlen), als eben diesen drei Personen Sozialhilfe zu gewähren. Trotzdem bevorzugt diese Gesellschaft die letztere Variante.

Also die Frage hast du scheinbar ganz falsch

verstanden.

Vielleicht solltest du nochmal über mein Posting nachdenken :smile:

Man muss zumutbare Arbeit annehmen und dabei ist insbesondere
auf die Kindererziehung, d.h. auf die Vereinbarkeit der Arbeit
mit der Kindererziehung Rücksicht zu nehmen. Es kommt daher
auf eine Abwägung an. Keinesfalls muss eine Alleinerzieherin
jede Arbeit annehmen!

Eben.
Gruss
Marion

hallo Marion und Tom

im Prinzip ist es richtig, muss jede Arbeit angenommen werden — ABER !!!

die Kinder dürfen nicht darunter leiden und die Mutter hat ja offenbar ein sehr kleines Kind. Wie soll sie da arbeiten??? Die Arbeitszeiten der Arbeitgeber passen in den seltensten Fällen in die Kindergartenöffnungszeiten hinein. Hinzu kommt - wie auch in unserer Gemeinde mit knapp 10 000 Einwohnern, dass

  1. es keine Kinderkrippe gibt
  2. ein Ganztagskindergarten eine Warteliste von 30 Kindern hat
  3. laut Gesetz nur Kindergartenplätze für jedes Kind ab 3 Jahren vorgehalten werden muss-- es reicht wenn es sog. Spielplätze sprich 2 x 1 Nachmittag oder Vormittag ist

Damit kann kein Arbeitnehmer und auch kein Arbeitgeber verläßlich planen.

Dann öffnet der Kindergarten um 7:30, die Halbtagskinder müssen um 12:00 Uhr den Kindergarten verlassen. D.h. Mit Anfahrt zur Arbeit mit Bus (ein Sozialhilfeempfänger kann sich in der Regel kein Auto halten) arbeiten und rechtzeitig zu um 12:00 Uhr wieder im Kindergarten zum Abholen sein… was bleibt an Arbeitszeit übrig?

Die Frage nach dem 2. Kind bleibt und ich halte es schlichtweg für unverantwortlich ein Schulkind bis 10 Jahre sich selbst zu überlassen. Schulausfall— wohin? Bei uns müssen die Eltern dann z.B. die Kinder von der Schule abholen oder dafür Sorge tragen, dass das Kind betreut wird.

Und immer mit dem Argument, es gibt doch noch andere Eltern, die das Kind mit-betreuen oder mitnehmen können — auch das muss bezahlt werden. Es gibt keine kostenlose Kinderbetreuung.

D.h. wenn die Sozialhilfeempfängerin den ganzen Tag arbeiten will- muss sie soviel Geld übrig haben, dass sie die Tagesbetreuung für beide Kinder bezahlen kann – so es denn eine gibt bzw. das Geld für Kindergarten und noch externe Betreuungskosten.

Diese Betreuungskosten für 2 Kinder werden in unserer Gemeinde nicht vom Sozialamt übernommen. Meine Freundin (es ist ca. 6 Jahre her) hatte 1 Kind mit 7 Jahren und 1 Kind mit 2 Jahren. Sie wollte ihre abgebrochen Lehre fortsetzen, was eine Kinderbetreuung von 6:30 Uhr bis 19:00 Uhr erforderlich gemacht hätte.

Kinderbetreuungskostenübernahme wurde abgelehnt mit der Begründung, eine Lehre sei nicht erforderlich, sie könne ja „mal eben schnell putzen gehen, wenn das Kleinkind schläft“ oder sich eine Putzstelle in der Nacht suchen – Ihre Frage, wer dann auf die Kinder aufpassen würde – wurde mit „Ihr Problem“ kommentiert.

Warum ich so ausführlich schreibe? Sicher ist richtig, jeder Sozialhilfeempfänger muss im Rahmen seiner körperlichen und familären Möglichkeiten arbeiten. Aber… um Kinder, insbesonder 2 Kinder von Beginn zum Arbeitsweg bis zur Rückkehr betreuen lassen zu können ---- das dürfte in den meisten Jobs netto schwer herauskommen.

Darum - ich habe noch keine sozialhilfeempfangende Mutter erlebt, die mit dem Zustand glücklich ist… doch Kinder sind in unserem Gesellschaftssystem einfach kein Diskussionsgrung.

Sri für langes Posting
kikut

Hallo Cristel,

Die Arbeitszeiten der Arbeitgeber passen in den seltensten
Fällen in die Kindergartenöffnungszeiten hinein. Hinzu kommt -
wie auch in unserer Gemeinde mit knapp 10 000 Einwohnern, dass

  1. es keine Kinderkrippe gibt
  2. ein Ganztagskindergarten eine Warteliste von 30 Kindern hat
  3. laut Gesetz nur Kindergartenplätze für jedes Kind ab 3
    Jahren vorgehalten werden muss-- es reicht wenn es sog.
    Spielplätze sprich 2 x 1 Nachmittag oder Vormittag ist

Damit kann kein Arbeitnehmer und auch kein Arbeitgeber
verläßlich planen.

Danke für die konkreten Beispiele. Genau das wollt ich mit meinem Satz: „Ansonsten gilt: Abdrängung Alleinerziehender und Frauen mit Kindern aus dem Berufsleben ist in dieser Gesellschaft nicht nur gewollt, sondern gewünscht.“

Gruss
Marion

Hallo!

Ich nehme jetzt zu deiner Meinung nicht Stellung, sie ist aber für das Posting völlig irrelevant.

Ob die Ganztagsbetreuung billiger oder teurer ist, ob es eine Abdrängung der Frau oder nicht usw. gibt ist völlig egal für die Frage, was das Sozialamt auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes tun darf und was nicht.

Und wie gesagt, es wurde gefragt: Kann mich das Sozialamt zwingen?

Du antwortest: Nein, da ja auch niemand gewzungen wird Sozialhilfe zu beantragen.

Das ist muss ich sagen erstmal logisch unschlüssig und zweitens rechtlich nunmal so allgemein schlichtwegs falsch.

Gruß
Tom

hallo Heiner

keine Lösung, lediglich eine Anregung.
Gibt es in Deiner Heimatstadt Anlauf- und Beratungsstellen,
wie z.b. ein Frauenhaus, die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas
oder ähnliches. Auch die Kirchen bieten Hilfsmöglichkeiten an.

Ín der Theorie sicherlich - aber die Praxis…in unserer Kirchengemeinde heißt es immer, aus Finanzgründen keine Hilfe möglich. Wenden Sie sich bitte an die kommunale Verwaltung.

Und die Tendenz ist steigend, denn das DRK hat bei uns auch kein Geld, da alle öffentlichen Zuschüsse eingefroren bzw. verringert wurden. Mittlerweile sind die Beiträge im Kindergarten so hoch, dass man unter Berücksichtigung aller Ermässigungen für 1/2 Tag noch 140 € zahlt ohne Essen — aber wie gesagt, in diesem Fall wäre selbst das Angebot nicht ausreichend.

Vorteil: Du sparst den Aufwand mit einem Rechtsanwalt.

Das ist immer der anstrengendste Weg - nur wenn eine Ablehnung vorliegt, muss sie die Widerspruchsfristen einhalten – sonst hat sich der Vorgang wegen Zeitablaufs erledigt … und Wiederaufrollen — das gelingt sehr sehr selten.

Zudem: es kann sein, dass das der Kommunikationsstil der
Behördenmitarbeiterin bekannt ist.

Grüße nach Lüneburg

kikut

Tach Tom,

Ob die Ganztagsbetreuung billiger oder teurer ist, ob es eine
Abdrängung der Frau oder nicht usw. gibt ist völlig egal für
die Frage, was das Sozialamt auf Grund des
Bundessozialhilfegesetzes tun darf und was nicht.

Dir mag ja alles völlig egal sein. Aber einer Frau, der zwar keine Betreuung der Kinder zugesichert wird, der aber trotzdem die Sozialhilfe gestrichen werden soll, ist das sicher nicht egal. Hier sind Hilfestellung und Argumente gefragt.

Und wie gesagt, es wurde gefragt: Kann mich das Sozialamt
zwingen?

Du antwortest: Nein, da ja auch niemand gewzungen wird
Sozialhilfe zu beantragen.

Das ist muss ich sagen erstmal logisch unschlüssig und
zweitens rechtlich nunmal so allgemein schlichtwegs falsch.

Ich kann meine Empfehlung nur nochmal wiederholen. Lies mein Posting einfach nochmal. Vielleicht diesmal gaaaanz langsam.

Gruss
M.

Hallo!

Dir mag ja alles völlig egal sein. Aber einer Frau, der zwar
keine Betreuung der Kinder zugesichert wird, der aber trotzdem
die Sozialhilfe gestrichen werden soll, ist das sicher nicht
egal. Hier sind Hilfestellung und Argumente gefragt.

Du hast aber pauschal gesagt, dass Sozialamt kann einen nicht (im Sinne von gar nicht) zwingen! Das ist rechtlich falsch. Es kommt eben auf die Situation im Einzelfall an, so sieht es das Gesetz vor.

Mir ist nicht alles völlig egal, es ist aber für die rechtliche Beurteilung (und damit auch für eine Behörde) egal, ob man das Gesetz jetzt für richtig oder falsch erachtet (das muss auch so sein).

Im Übrigen gebe ich dir recht, dass es zuwenig Kinderbetreuungsplätze gibt und es ist völlig legitim und sogar gut Gesetze zu kritisieren. Dennoch ist es aber egal für die Beurteilung der positiven Rechtslage. Es ist jedenfalls eine schlechte Empfehlung in einem Verfahren vor einer Behörde mit rechtspolitischen Argumenten zu kommen. Das wird die Behörde erstens nerven und wird auch richtigerweise bei der Entscheidung nicht beachtet. Würde man zB in einem Rechtsmittel deine Argumentation hineinschreiben wäre das ein schwerer Fehler!

Gruß
Tom

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Der Himmel ist blau! Nein, blau!
Hallo zusammen,

dieser Thread ist ein gutes Beispiel dafür, wie (leider häufiger) Mitglieder hier im Forum das Gleiche meinen, sich aber missverstehen und dann - vereinfacht dargestellt - wie folgt diskutieren:

1: Der Himmel ist blau!
2: Nein, völliger Unsinn, blau ist er, nicht blau!
1: Da hab ich doch gesagt!
2: Nein, Du hast gesagt, er ist blau, und ich sage Dir, das stimmt nicht, er ist blau!

usw.

Grüße
Sebastian