Hallo alle zusammen,
seit einiger zeit beschäftigt mich folgende Frage:
ER lebt seit 4 Jahren in Scheidung, SIE klagt auf Unterhalt und stellt einen Antrag nach dem anderen.
Da ER diesen Unterhalt aber aus gutem Grund nicht leistet (außerdem auch noch nicht entgültig entschieden ist)hat SIE Sozialhilfe beantragt und erhält diese, obwohl SIE ein Auto, Handy… sowie 2 Eigentumswohnungen und ein Haus zur Hälfte Ihr eigen nennt und halbtags, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig, beschäftigt ist.
Die Prozeßkostenbeihilfe wurde Ihr wegen dieses Eigentums verweigert.
Und das in Zeiten, in denen man künftig sogar Einnahmen aus der Lebensversicherung versteuern muss
Das kann doch nicht sein? Wie ist das möglich? Wer trägt IHRE Anwalt- und die Gerichtskosten?
Leiderkann ich nicht mehr Angaben machen, möchte nicht gegen irgendwelchen Datenschutz verstoßen. Mich interessiert auch nur das Grundsätzliche, wie in meiner Überschrift.
Wisst ihr was dazu?
Lieben Dank Gitti
Hallo Gitti,
wenn es sich tatsächlich so verhält wie Du schreibst, dann sollte ER sich mal ganz vertrauensvoll an ihr zuständiges Sozialamt( die sind froh über solche Hinweise )wenden - am Besten persönlich und mit den entsprechenden Unterlagen bewaffnet. Das dürfte für die Dame sehr teuer werden ( Stichwort: Erschleichen von Leistungen ).
Allerdings müßte ER m.M.n. dann auch damit rechnen, daß das Sozialamt auf einen Verkauf des Grundeigentums ggfs. im Wege der Zwangsversteigerung drängt.
Nachdenkliche Grüße
Katrin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Katrin,
es verhält ich wirklich so!
die verhandlungen über den unterhalt gehen mittlerweile vor dem oberlandesgericht in die 2. runde.
ER will schon seit 3 Jahren alles verkaufen, das wäre also nicht das problem, jedoch verweigert SIE immer im entscheidenden moment die zustimmung oder bleibt absolut untätig. kommt also IHRER mitwirkungspflicht nicht nach. mahnungen der bank, steuer usw. wird alles von ihr ignoriert. alle gemeinsamen zahlungen hat ER bisher alleine erfüllt, ist aber mittlerweile nicht mehr dazu in der lage.
ich habe IHM deine antwort gezeigt und ER nickte!
ich hoffe, dass es das sozialamt wirklich interessiert…
denn sowas hat uns politisch dahin gebracht, wo wir jetzt sind…
herzliche grüße
gitti
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo alle zusammen,
seit einiger zeit beschäftigt mich folgende Frage:
ER lebt seit 4 Jahren in Scheidung, SIE klagt auf Unterhalt
und stellt einen Antrag nach dem anderen.
Da ER diesen Unterhalt aber aus gutem Grund nicht leistet
(außerdem auch noch nicht entgültig entschieden ist)hat SIE
Sozialhilfe beantragt und erhält diese, obwohl SIE ein Auto,
Handy… sowie 2 Eigentumswohnungen und ein Haus zur Hälfte
Ihr eigen nennt und halbtags, jedoch nicht
sozialversicherungspflichtig, beschäftigt ist.
Die Prozeßkostenbeihilfe wurde Ihr wegen dieses Eigentums
verweigert.
Und das in Zeiten, in denen man künftig sogar Einnahmen aus
der Lebensversicherung versteuern muss
Das kann doch nicht sein? Wie ist das möglich? Wer trägt IHRE
Anwalt- und die Gerichtskosten?
Leiderkann ich nicht mehr Angaben machen, möchte nicht gegen
irgendwelchen Datenschutz verstoßen. Mich interessiert auch
nur das Grundsätzliche, wie in meiner Überschrift.
Wisst ihr was dazu?
Lieben Dank Gitti
Hi,
nee,so funktioniert das nicht. Wenn die Eheleute seit 4 Jahren getrennt
leben, die Dame tatsächlich Grundvermögen und einen Job hat, gibt´s natürliche keine PKH. Die Kosten für die unsinnigen Unterhaltsklagen gegen ihren Mann muss sie selber tragen. Was hat diese Dame eigentlich für einen RA?? Der treibt sie von einen Prozess in den nächsten und kassiert. Oder ? Darüber hinaus gilt folgendes: Wenn die Eheleute jeweils Miteigentum an dem Grundvermögen haben, kann er einen Teilungsversteigerungsantrag stellen. Dann wird das gemeinsame Hausgrundstück etc. zwangsversteigert und der Erlös hieraus anteilig verteilt. Wenn sie Alleineigentümerin ist, gibt´s für ihn nichts.
Der Mann sollte sich dringend an einen RA wenden, damit die blödsinnigen Unterhaltsklagen aufhören. Oder sind da noch etwa Kinder. Das Sozialamt zahlt übrigens auch nichts. Nicht wegen des Handys. Das ist kein Vermögen, das die Dame einsetzen muss, sondern aufgrund der Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken. Welcher Teufel hat die Dame geritten, als Grundeigentümerin zum Sozialamt zu wandern. Nach dem BSHG wird Sozialhilfe nur gezahlt, wenn die Dame sich sonst nicht selbst unterhalten kann ( Subsidiaritätsprinzip ).Wer schön,einaml zu erfahren, ob sie tatsächlich HLU-Leistungen vom Sozialamt erhält.
Gruß Jürgen
Hallo Gitti,
meine erste Reaktion auf Deine Antwort war: „ach du meine Güte, was hat ER denn für einen Anwalt?!?“
Damit meine ich nicht nur die Unterhaltsangelegenheit sondern vielmehr die Aufteilung der Vermögenswerte - da SIE ja ganz offensichtlich gewillt ist IHM jeden nur möglichen Stein in den Weg zu legen.
M.E. sollte ER schnellstmöglich auf eine Klärung der Vermögenswerte drängen was in diesem Fall heißt: Verkauf des Grundeigentums auch gegen IHREN Willen —> Zwangsversteigerung. Wenn SEIN Anwalt sich außer Stande sieht IHN entsprechend zu beraten, kann und sollte ER sich an einen Rechtspfleger am Amtsgericht wenden. Dort wird er die notwendigen Auskünfte erhalten.
Im Übrigen werden sich nach einer Zwangsversteigerung ja auch IHRE Vermögensverhältnisse ändern. Da ich annehme, daß die Immobilien nicht bis obenhin verschuldet sind liegt darin vielleicht( neben der allgemeinen Boshaftigkeit)der Grund warum SIE sich gegen einen Verkauf sträubt.
Einem logisch denkenden Menschen müßte man zwar klarmachen können, daß Zwangsversteigerung auch immer gleichbedeutend mit einem ( meist viel ) zu niedrigen Erlös ist aber ich denke, daß logische Argumente bei IHR ohnehin nur auf taube Ohren stossen.
— OFF TOPIC: Ich persönlich finde es unglaublich erschreckend und beschämend, daß zwei Menschen, die sich einmal geliebt haben am Ende ihrer gemeinsamen Zeit aufeinander losgehen als gehe es um Leben und Tod. Niemand ist davor gefeit, daß sich Gefühle ändern, aber muß man deswegen den Menschen den man einmal aus Liebe geheiratet hat wirklich zu Boden treten? Ganz besonders schlimm finde ich es, daß es meist Frauen sind, die sich geldge*le Hyänen verwandeln.
— sorry, aber das mußte mal raus.
Für weitere Fragen bin ich jederzeit ansprechbar.
liebe Grüsse auch an IHN
Katrin
- die seit 20 Jahren verheiratet ist und seit 10 Jahren glücklich getrennt lebt und die ihrem Ehemann damals das Haus gelassen hat einfach weil es sein Traumhaus war ( vielleicht dumm, aber ich kann mich wenigstens jeden Tag im Spiegel anschauen)-
Hallo Jürgen,
mit dem handy usw. meinte ich nur, dass die dame sich alles leistet, an dem sogar ein gut Vollverdiener schon zu sparen anfängt…da ist irgendwas nicht in ordnung oder ? kennt jemand einen guten günstigen privatdedektiv?
lieben gruß gitti