Sozialhilfe und Einkommenssteuererklärung

Hallo,

ich habe letztes Jahr (2002) 4 Monate Sozialhilfe bezogen und muß jetzt meine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Als welche Einkunftsart muß ich die Sozialhilfe angeben und in welcher Anlage? Muß ich einen Nachweiß beilegen oder reicht es wenn ich die Summe ausrechne?

Zudem habe ich in den ersten drei Monaten des Jahres 2002, wo ich noch keine Sozialhilfe bekommen habe, Einkünte aus einer gewerblichen Tätigkeit gehabt. Ist dieses miteinander zuvereinbaren?

vielen Dank
Tert

Hallo…

Also ich kenne das Problem sehr gut. Ich werde mal versuchen dir ein paar Ratschläge zu geben. Ich habe auch 5 Monate Sozi bekommen und habe dann den Einkommensteuerausgleich gemacht. Du gibst das bei „Sonstige Einkünfte“ an. Da steht z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld. So habe ich die Info vom Finanzamt bekommen und hat auch super geklappt. Du mußt die einzelnen Bescheide von der Sozialhilfe der Steuererklärung beilegen. Die wollen das sehen. Du rechnest trotzdem die Gesamtsumme aus und legst aber die Kopien von den Unterlagen bei.
Das mit der „Gewerblichen Tätigkeit“ kann ich dir leider nicht sagen. Aber einen Tipp möchte ich dir noch geben. Bei mir wollte das Sozialamt den Gesamten Betrag von meiner Steuer zurückfordern. Also ich sollte das ganze Geld direkt ans Sozialamt zahlen. Das wurde mir aber leider erst gesagt als ich das Geld vom Finanzamt erhalten habe.
Nach langem Kampf mit den ganzen Ämtern hat sich schließlich rausgestellt damit das rechtlich gar nicht erlaubt ist. Also lass dir nicht einreden damit du das Geld, das du vom Finanzamt dann erwartest, ans Sozialamt zurückzahlen musst.
Du darfst das komplett für dich behalten. Ohne wenn und aber. Ich musste das leider erst über einen Anwalt klären lassen und das zu erfahren. Ansonsten hätte ich nämlich 1500 Euro weniger auf meinem Konto gehabt. Denn soviel hatte ich bekommen.
Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gerne an mich wenden. Ich habe mich lange genug mit dem Sozialamt rumärgern müssen um endlich zu meinem Recht zu kommen.
Gruß und viel Glück
Martina

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hi,

was martina schreibt, ist falsch! die sozialhilfe ist nicht steuerbare einnahme, sie ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem progressionsvorbehalt.

am besten heftest du den bescheid über sozi einfach dazu, dann sieht das FA wovon du gelebt hast. die zahlen an sich musst du nirgends eintragen!

wg. der zeit mit den gewerblichene inkünften gibt es keine probleme, du trägst sie einfach in die anlage GSE ein.

probleme bekommst du nur, wenn du bei der sozi „beschi…“ hast und nicht alle deine einnahmen angegeben hast.

mfg vom

showbee

Dann sag mir Bitte mal warum ich mich extra deswegen mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt habe??? Und der gute Mann diese Aussage getätigt hat??? Der muss doch wissen was er sagt und wo ich das Eintragen muss oder? Ich versteh die Welt nicht mehr. Jeder sagt heutzutage was anders. Auf wen kann man sich überhaupt noch verlassen?
Tut mir leid aber ich kann nur das wiedergeben was mir vom Finanzamt gesagt wurde und darauf verlasse ich mich nun mal. Und es gab auch keine weiteren Probleme deswegen. Hab zumindest eine satte Rückzahlung bekommen…
Gruß Martina

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Tut mir leid aber ich kann nur das wiedergeben was mir vom
Finanzamt gesagt wurde und darauf verlasse ich mich nun mal.

hi martina,

ist ja auch in ordnung so. nur muss man festhalten: der sozialhilfebezug hat beim bezieher KEINERLEI auswirkungen auf die steuer. es ist keiner einkunftsart zuzuordnen und unter progressionseinkünfte (wie arbeitslosengeld, krankengeld etc.) fällt es auch nicht.

insoweit hat das finanzamt nur daran interesse, das es zu den akten nehmen kann: von x bis y sozialhilfebezug --> keine einkünfte in dem zeitraum vorhanden. es erspart sich weitere ermittlungen nach ggf. bisher verschwiegenen einnahmequellen.

gruss vom

showbee

p.s. im schlimmsten fall zaehlt nur das was im gesetz steht, nicht das was der mitarbeiter im FA sagt!

Hallo Showbee,

vielen Dank für die Korrektur. Habe jetzt alles fertig gemacht und den Bescheid zur Einkommenssteurerklärung beigelegt. Ich muß die Erklärung heute noch rausschicken.

Hoffe ich habe alles richtig gemacht.

PS: Martina dir auch nochmals vielen Dank

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