Hallo Ihr!
kennt jemand den Unterschied zwischen beidem - und den Leistungen? Mir wurfe gesagt - bei Kriegsopferrente solle es mehr Leistungen geben!
Alles Liebe
Sylvia
Hallo Ihr!
kennt jemand den Unterschied zwischen beidem - und den Leistungen? Mir wurfe gesagt - bei Kriegsopferrente solle es mehr Leistungen geben!
Alles Liebe
Sylvia
Auch keine Ahnung
Stelle Deine Frage mal im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘. Evtl. gibt es dort mehr und brauchbarere Antworten. Aus dem hohlen Bauch würde ich sagen: Kriegsopferrente ist nicht von Bedürftigkeit abhängig, Sozialhilfe schon. Sozialhilfe gibt es nur, wenn alles andere nicht geht, z.B. arbeiten, Beantragung von Kriegsopferrente, etc.
Hallo Sylvia,
die Kriegsopferfürsorge richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und ist ein eigenständiges Leistungsgesetz. Aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe ist die Kriegsopferfürsorge vorrangig. D. h., wenn jemand Anspruch auf Kriegsopferfürsorge hat (z. B. Bezieher einer Grundrente), besteht kein paralleler Anspruch auf Sozialhilfe.
Darüber hinaus stimmt es, dass in der Kriegsopferfürsorge zum Teil wesentlich höhere Freibeträge (z. B. beim kleinen Barvermögen) eingeräumt werden. Es besteht jedoch kein Wahlrecht zwischen Kriegsopferfürsorge und Sozialhilfe.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß Rolf
JA danke - Du konntest mir helfen!
Wie macht man sowas eigentlöich mal publik?
Ich wußte das nicht - und auch sonst niemand. Das Amt in Brmerhabven ja scheinbar auch nicht!
Liebe Grüe
Sylvia Langner