Sozialhilfe und Nebenjob (Ich AG ?)

Hallo miteinander,

ich habe eine dringliche Frage bezüglich Sozialhilfe und Nebenjob.

Situation:
Person A bekommt Sozialhilfe und versucht freiberurlich weiterhin Chancen wahrzunehmen und zwar in dem Bereich in dem A kompetent ist.
Dazu benötigt A einen Internetanschluss zu hause.
Damit A dies Finanzieren kann (und zusätzliche Schulden abbezahlen kann) braucht A mehr Geld als der Sozialhilfesatz zut Verfügung stellt
um überleben zu können (Es reichen im weniger als 7 EUR pro Tag für Nahrung, Kleidung, Bürobedarf etc.).

A bewirbt sich viele Mal in der Woche für ein Anstellungsverhältnis, welches seiner letzten Anstellung ähnelt bzw. seinem Kompetenzprofil entspricht, mit wenig Erfolg.
A hätte Möglichkeiten Nebenjobs ( ca. 100 - 300 EUR im Monat) zu bekommen.
Damit wäre das nötigste bezahlt, wenn es zusätzlich zur Sozialhilfe gerechnet und nicht von derer abgezogen würde.
A hat jetzt einige Wochen Schwarzarbeit in der Küche eines Restaurants geleistet, für wenig Geld, und trotz seiner Innenminiskusschäden (also unter Schmerzen).

Wie gesagt A hätte einige Möglichkeiten (kleine Jobs), kann diese jedoch nicht wahrnehmen, wie er glaubt, da diese im von der „Stütze“ abgezogen werden würden und er ja etwas mehr braucht.

Gibt es doch einen legalen Weg um A zu helfen ?

Wie ist es mit der „Ich AG“ ? Vielleicht ändert sich dann etwas ?

Danke und Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

ich habe eine dringliche Frage bezüglich Sozialhilfe und
Nebenjob.

„Jedes Nebeneinkommen bleibt bis zu 25% des Regelsatzes eines Haushaltsvorstands frei. Der beträgt zz. 293 €; daher gilt für alle Sozialhilfebeziehenden ein Freibetrag von 73,25 €. Dieser Betrag kann dazuverdient werden, ohne daß etwas abgezogen wird. Alles, was über diesen Freibetrag hinausgeht, wird zu 85% vom Sozialamt angerechnet, also abgezogen! Umgekehrt bedeutet das: Alle Sozialhilfebeziehenden dürfen 15% von dem Einkommen, das 73,25 € übersteigt, behalten. Der Freibetrag insgesamt darf jedoch 50% des Regelsatzes eines Haushaltsvorstands nicht überschreiten, also liegt die Obergrenze z.Zt. bei 146,50 €.“

Gefunden auf folgender Homepage: http://www.also-zentrum.de/berat/info/sozi_erw.htm

Nun noch mein persönlicher Beitrag:

Person A bekommt Sozialhilfe und versucht freiberurlich
weiterhin Chancen wahrzunehmen und zwar in dem Bereich in dem
A kompetent ist.

Person A sollte seine Ansprüche vielleicht mal ein bisschen herunterschrauben!

Dazu benötigt A einen Internetanschluss zu hause.

Der kostet nicht die Welt. Auch nicht für einen Sozialhilfeempfänger.

Damit A dies Finanzieren kann (und zusätzliche Schulden
abbezahlen kann) braucht A mehr Geld als der Sozialhilfesatz
zut Verfügung stellt

??? Um Schulden abzubauen sollte sich Person A zügigst an die Schuldnerberatungsstelle wenden. Die Wartezeiten da sind lang. Aber vielleicht ergibt sich die Möglichkeit einer privaten Insolvenz.

um überleben zu können (Es reichen im weniger als 7 EUR pro
Tag für Nahrung, Kleidung, Bürobedarf etc.).

Es gibt Kleiderzuschüsse vom Sozialamt.

A bewirbt sich viele Mal in der Woche für ein
Anstellungsverhältnis, welches seiner letzten Anstellung
ähnelt bzw. seinem Kompetenzprofil entspricht, mit wenig
Erfolg.

Siehe oben. Ansprüche zurückschrauben. Oder mal im Nachhinein anrufen und fragen, woran es eigentlich gelegen hat. Telefonisch sind viele Personalangestellte dazu bereit, allgemeine Tipps zu geben. Es gibt Leute, die bewerben sich für einen Bürojob und bringen es nicht fertig, auch nur das Bewerbungsschreiben fehlerfrei zu tippen…

A hätte Möglichkeiten Nebenjobs ( ca. 100 - 300 EUR im Monat)
zu bekommen.

Auch siehe oben. Und mal auf dem Sozialamt ein Merkblatt aushändigen lassen, was er dazu verdienen darf. Bei Nebenjobs greift u. U. die Steuer. Auch versicherungstechnisch manchmal eine heikle Sache.

Damit wäre das nötigste bezahlt, wenn es zusätzlich zur
Sozialhilfe gerechnet und nicht von derer abgezogen würde.
A hat jetzt einige Wochen Schwarzarbeit in der Küche eines
Restaurants geleistet, für wenig Geld, und trotz seiner
Innenminiskusschäden (also unter Schmerzen).

Der Ärmste… Nee-nee kein Verständnis von mir für Schwarzarbeit!

Wie gesagt A hätte einige Möglichkeiten (kleine Jobs), kann
diese jedoch nicht wahrnehmen, wie er glaubt, da diese im von
der „Stütze“ abgezogen werden würden und er ja etwas mehr
braucht.

Fragen - fragen - fragen
Rechnen - rechnen - rechnen

Viele Grüße
Jana

Hallo Sebastian,

normalerweise hat jeder Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Die wird dann mit ca 2€ die Stunde (zusätzlich zur Sozialhilfe !) vergütet.
Aus meiner (schon länger zurückliegenden) Erfahrung als Sachbearbeiterin beim Sozialamt München sind die meisten dazu allerdings nicht bereit.

Geschichten wie die von A (Hilfeempfänger glaubt, er käme wieder auf die Füße wenn er nur etwas mehr Geld hätte um seine tollen Pläne zur Selbständigkeit zu verwirklichen…) habe ich damals übrigens mehr gehört als mir lieb war.
Nach wenigen blauäugigen Monaten, in denen ich immer bereit war Eigeninitiative durch zusätzliche Beihilfen zu unterstützen ,musste ich erkennen, dass ausnahmslos keiner meiner Kunden je in der Lage sein würde, aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

A sollte schleunigst eine Schuldnerberatung aufsuchen, eine Stelle annehmen bei der er ganztags legal beschäftigt ist, und in seiner Freizeit ernsthaft versuchen, die angestrebte Selbstständigkeit zu erreichen.
Wenn er diese Energie aufbringt wird es ihm früher oder später vielleicht sogar gelingen!

MfG

Heidi

Damit A dies Finanzieren kann (und zusätzliche Schulden
abbezahlen kann) braucht A mehr Geld als der Sozialhilfesatz
zut Verfügung stellt
um überleben zu können (Es reichen im weniger als 7 EUR pro
Tag für Nahrung, Kleidung, Bürobedarf etc.).

Der Regelsatz beträgt z.Zt. in NRW 293,- Euro. Kleidergeld gibt es extra. Wenn A mit 7,- pro Tag auskommt, bleibt ihm genug übrig für den Internetanschluss und die Schuldentilgung.

A bewirbt sich viele Mal in der Woche für ein
Anstellungsverhältnis, welches seiner letzten Anstellung
ähnelt bzw. seinem Kompetenzprofil entspricht, mit wenig
Erfolg.

Beim Arbeitsamt kann man Zuschüsse für Bewerbungskosten beantragen, auch wenn man kein ALG oder Alhi bekommt.

A hätte Möglichkeiten Nebenjobs ( ca. 100 - 300 EUR im Monat)
zu bekommen.
Damit wäre das nötigste bezahlt, wenn es zusätzlich zur
Sozialhilfe gerechnet und nicht von derer abgezogen würde.
A hat jetzt einige Wochen Schwarzarbeit in der Küche eines
Restaurants geleistet, für wenig Geld, und trotz seiner
Innenminiskusschäden (also unter Schmerzen).

Wie einer meiner Vorredner bereits gesagt hat, bleibt vom Einkommen immer ein gewisser Betrag frei. Es wird nie in voller Höhe angerechnet. Wenn er als Sozialhilfeempfänger nebenbei arbeitet und dies nicht angibt, riskiert er eine Strafanzeige wegen Betruges. Unter 3 Monaten (auf Bewährung) ist dabei selten einer weggekommen.

Ansonsten sollte A sich mal ernsthaft um eine Vollzeitstelle bemühen, und zwar nicht nur in seinem erlernten Beruf. Er ist verpflichtet, jede Tätigkeit auszuüben, um aus der Sozialhilfe herauszukommen!

Gruß
Nelly