Sozialhilfe und nebenjob

komisch, ich hab nichts auf google gefunden … also :

ich beziehe im moment nur sozialhilfe, kein arbeitslosengeld oder ähnliches, was passiert wenn ich jetzt einen nebenjob annehme ? werden mir die einnahmen eins-zu-eins von der sozialhilfe abgezogen (wie ich befürchte) oder wie sieht das aus ? will meine sachbearbeiterin nicht fragen, die mag mich nämlich nicht.

Hallo Looza

ich beziehe im moment nur sozialhilfe, kein arbeitslosengeld
oder ähnliches, was passiert wenn ich jetzt einen nebenjob
annehme ?

Warum Neben-Job ?
Du beziehst Sozialhife, also kein Haupt-Job !
Bei Annahme einer Tätigkeit, ist diese sofort dem Sozialamt
zu melden. Das Einkommen wird logischerweise mit der
Sozialhilfe verrechnet.
Die Sozialhilfe wird dann neu berechnet,(nach Deinem Verdienst)

will meine sachbearbeiterin nicht fragen, die mag mich

nämlich nicht.

Egal ob sie Dich mag oder nicht, sie muß sich an gesetzliche
Vorschriften halten.
Versetz Dich doch einmal in Ihre Lage.
Arbeit im Sozialamt: Stressfaktor, sehr hoch, Folge hoher
Krankenstand, Ursache: Sozialhilfeempfänger lassen Ihren Frust
(nicht alle) an den Sachbearbeitern aus, Bund und Land sind
pleite, gekürzt wird ganz unten, Sachbearbeiter ist der
Prellbock,(Warum lasst Ihr den Dampf nicht an der richtigen
Stelle ab) Wer macht die Gesetze ? Der kleine Sachbearbeiter !

Gruß Ober-Troll

Hallo Looza

ich beziehe im moment nur sozialhilfe, kein arbeitslosengeld
oder ähnliches, was passiert wenn ich jetzt einen nebenjob
annehme ?

Warum Neben-Job ?
Du beziehst Sozialhife, also kein Haupt-Job !
Bei Annahme einer Tätigkeit, ist diese sofort dem Sozialamt
zu melden. Das Einkommen wird logischerweise mit der
Sozialhilfe verrechnet.
Die Sozialhilfe wird dann neu berechnet,(nach Deinem
Verdienst)

tja, das problem ist das ich keinen führerschein habe und aus diesem grunde meine chancen nicht ganz so gut sind. jetzt wollte ich einen 300 euro job suchen und den führerschein in agriff nehmen, das kann ich auf die art natürlich vergessen. :frowning:

Egal ob sie Dich mag oder nicht, sie muß sich an gesetzliche
Vorschriften halten.
Versetz Dich doch einmal in Ihre Lage.

naja, dann mal ne kleine grundsatzdiskussion : die meisten solcher beamten die ich im laufe meines lebens getroffen habe (bafög-amt und sozialamt) haben sich zum einen immer so verhalten als müssten sie das geld was mir rechtlich zusteht aus ihrer eigenen tasche bezahlen und versuchen sich dann an allen ecken und enden zu drücken und zum anderen hat da immer eine gewisse persönliche vorliebe eine rolle gespielt. ich hatte einmal eine sachbearbeiterin beim sozialamt die mich leiden konnte und verständnis für meine situation hatte, die hat alles für mich versucht und ne menge rausgeholt (nicht nur geld), bei der jetzigen ist es jedesmal ein kampf irgendwas zu erreichen.

Hallo!

Also vorweg: man kann sich gegen rechtswidriges Vorgehen eines Sozialamtes wehren. Zweitens finde ich es richtig, dass du beim Sozialamt niemanden fragst. Ich kann deine Erfahrung bestätigen, dass man hier in der Regel eine falsche Antwort kriegt.

Meines Wissens gibt es einen Freibetrag, der dir nicht angerechnet werden darf, ich glaube das sind so ungefähr 150 Euro in Deutschland. Nagle mich aber nicht auf dem Betrag fest, einen Freibetrag gibt es jedenfalls.

Gruß
Tom

Hallo Tom

Hallo!

Also vorweg: man kann sich gegen rechtswidriges Vorgehen eines
Sozialamtes wehren.

Richtig, aber was ist unter rechtswidriges Vorgehen, Deiner
Meinung nach zu verstehen.

Zweitens finde ich es richtig, dass du

beim Sozialamt niemanden fragst.

Wo dann ? Etwa beim Fundbüro !

Ich kann deine Erfahrung

bestätigen, dass man hier in der Regel eine falsche Antwort
kriegt.

Auch Behörden-Mitarbeiter, sind nur Menschen und machen
Fehler, die ich aber nicht als Entschuldigung gelten lasse.
Ich möchte den sehen, der in seinem Job, noch nie einen Fehler
gemacht hat.

Meines Wissens gibt es einen Freibetrag, der dir nicht
angerechnet werden darf, ich glaube das sind so ungefähr 150
Euro in Deutschland. Nagle mich aber nicht auf dem Betrag
fest, einen Freibetrag gibt es jedenfalls.

Gruß
Tom

Wo hast Du diesen Freibetrag her ?
Laut BSHG (Bundessozialhilfegesetz) wird Einkommen voll
angerechnet.

Gruß Ober-Troll

Hallo,
Du musst grundsätzlich alle Einnahmen, auch den „Neben“-Job angeben.
Die Sozialhilfe wird angemessen gekürzt werden, dabei solltest du jadoch beachten, dass bei einem beruftstätigen Sozialhilfeempfänger der Regelsatz höher liegt, so dass eine 1zu1-anrechnung nicht erfolgen wird.
Dann zu dem, was du unten geschrieben hast: hättest du SA-Mitarbeiter lieber, die jedem, der um Hilfe bittet, alles gibt, ohne genau zu prüfen, ob es überhaupt zusteht?
Mir ist jemand, der das Geld des Steuerzahlers behandelt, als wäre es sein eigenes, lieber, als jemand der denkt „ist ja nicht meins, also raus damit“.
Ich für mein Teil zahle genug Steuern.

Gruß
HaWeThie

PS: vielleicht mag dich die Sachbearbeiterin mehr, wenn du es mal mit Anrede und Gruß versuchtest??

*scnr*

Hallo!

Also vorweg: man kann sich gegen rechtswidriges Vorgehen eines
Sozialamtes wehren.

Richtig, aber was ist unter rechtswidriges Vorgehen, Deiner
Meinung nach zu verstehen.

Ich meinte, einen rechtswidrigen Bescheid. Das Sozialamt muss ohnehin einen erlassen, wenn man das will.

Zweitens finde ich es richtig, dass du

beim Sozialamt niemanden fragst.

Wo dann ? Etwa beim Fundbüro !

Es gibt zB unabhängige Informationsstellen.

Ich kann deine Erfahrung

bestätigen, dass man hier in der Regel eine falsche Antwort
kriegt.

Auch Behörden-Mitarbeiter, sind nur Menschen und machen
Fehler, die ich aber nicht als Entschuldigung gelten lasse.
Ich möchte den sehen, der in seinem Job, noch nie einen Fehler
gemacht hat.

Das ist durchaus richtig. Weiters ist aber richtig, dass weisungsabhängige Verwaltungsbehörden gleichzeitig auch immer logischerweise politischem Zwang unterstehen und in der Praxis eben sehr oft nicht rechtlich, sondern rechtspolitisch entscheiden (und viele der Sachbearbeiter das auch noch richtig finden). Nur genau deshalb gibt es ja auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte.

Wo hast Du diesen Freibetrag her ?
Laut BSHG (Bundessozialhilfegesetz) wird Einkommen voll
angerechnet.

§ 76 Abs. 2a BSHG sowie die Durchführungsverordnung.

Gruß
Tom

Hallo Hans-Werner,

Du schreibst:

vielleicht mag dich die Sachbearbeiterin mehr, wenn du es
mal mit Anrede und Gruß versuchtest??

Ich kann es ja verstehen, wenn Du Dir als Beamter wünschst, dass die Bürger auf den Ämtern stets freundlich, höflich und zuvorkommend sind. Aber ist das, was Du schreibst, nicht eine Unterstellung? Aus keinem Wort des Ursprungsposters kann man herauslesen, dass er unfreundlich gewesen wäre. Und selbst wenn er das gewesen wäre: Die Behörden und ihre Angestellten und Beamten sind die Dienstleister, die dem Bürger zu dienen haben (vgl. Staats diener , und der Staat sind die Bürger). Nur der Dienstleister ist derjenige, der gegenüber seinen Kunden freundlich, höflich und zuvorkommend zu sein hat. Ist er es, braucht er sich um eine ebensolche Erwiderung keine Sorgen zu machen.

(…) hättest du SA-Mitarbeiter lieber, die jedem, der um Hilfe bittet,
alles gibt, ohne genau zu prüfen, ob es überhaupt zusteht?
Mir ist jemand, der das Geld des Steuerzahlers behandelt, als
wäre es sein eigenes, lieber, als jemand der denkt „ist ja
nicht meins, also raus damit“.

Am besten wäre doch ein Sachbearbeiter, der weder das eine noch das andere tut, sondern der sich an bestehende Gesetze hält und diese auch anwendet, indem er Gelder so auszahlt, wie der Gesetzgeber das vorschreibt.

Ich für mein Teil zahle genug Steuern.

Ich auch, Hans-Werner. Und ich möchte ungern mehr bezahlen. Aber Deine Ausführungen klingen gerade so, als ob die Sozialhilfe von Deinem Steuergeld bezahlt würde. Ob ein Sozialamtssachbearbeiter sich nicht an Gesetze hält und zuwenig Sozialhilfe auszahlt oder ob er sich nicht an Gesetze hält und zuviel Sozialhilfe auszahlt - auf Deine Steuerverpflichtung wird sich das nicht auswirken, und auf meine ebenso wenig.

Oder lese ich da etwa zwischen den Zeilen: „Sozialhilfeempfänger sind Schmarotzer, die auf Kosten der Allgemeinheit leben“? „Schmarotzer“ ist unzutreffend (wie Untersuchungen belegen). „Auf Kosten der Allgemeinheit“ stimmt, weil es der Gesetzgeber so will, dass Menschen geholfen wird, die sich nicht selbst helfen können (und nur dann haben Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Sozialhilfe). Und von „auf Kosten der Allgemeinheit leben“ kann man vermutlich kaum sprechen, denn leben kann man das „Dahinexistieren“ von Sozialhilfeempfängern angesichts des niedrigen Regelsatzes wohl kaum nennen.

Liebe Grüsse

Holger von oben

Hallo Looza,

das Einkommen wird zunächst bereinigt (das bedeutet, dass ein bestimmter Freibetrag abgezogen wird, ferner werden weitere notwendige Ausgaben in Abzug gebracht). Sollte dann noch etwas übrig bleiben, wird der Rest auf die Sozialhilfe angerechnet und die Sozialhilfe wird um diesen Restbetrag gekürzt.

Die jeweilige Höhe ist abhängig von der Verdiensthöhe und der entsprechenden persönlichen Situation des Hilfeempfängers. Deswegen kann niemand hier eine genaue Zahl angeben. Sozialamtsmitarbeiter müssen das auch erst kompliziert ausrechnen.

Im Internet gibt es aber inzwischen ein Programm, was eine solche Berechnung durchführt. Die Berechnung ist online möglich, Du musst Dir also nichts auf die Festplatte herunterladen oder installieren. Sie ist außerdem kostenlos, anonym und sehr schnell. Hier ist der Link dazu, vielleicht ist er hilfreich für Dich: http://geocities.com/bgb_hamburg/onlineber

Liebe Grüsse

Holger von oben