Sozialhilfe und Schulden

Wir sind seit Okt. 12 auf Sozialhilfe angewiesen, diese wurde uns darlehensweise (was evtl auch in normale Sozialhilfe umgewandelt wird, da ich von meiner Mutter einen Acker, der allerdings nicht viel wert ist, geerbt habe, umgewandelt.Auch haben wir private Schulden bei Freunden von ca. 8.000,-- Euro,die wir zurueckzahlen müssen. Für Oktober wurde uns Sozialhilfe in Höhe von Euro 832,85 gezahlt. Da wir im Nov. eine Wohnung im Hs vermietet haben, wurde uns für Nov nur noch 247,-- Euro Sozialhilfe gezahlt. Wir zahlen 139,-- monatlich für das online Studium unserer Tochter und 146,-- Euro an Krankenkasse. Wenn wir monatlich an unsere Freunde abbezahlen, bleibt so gut wie nichts mehr übrig. Mein Mann meint, wir würden, da wir Schulden haben, trotzdem 832,85 vom Sozialamt erhalten. Ist das so richtig???

Das ist sehr komplex. Ich kann nur folgendes schreiben:
Die Sozialhilfe dient nur für den Lebensunterhalt. Sie ist nicht für das Bezahlen von Schulden gedacht. Also muss notfalls die Ratenzahlung eingestellt werden.
Die Krankenkassenbeiträge (wenn sie für Sie sind) müssten bei der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Das Studium der Tochter eher nicht.

Mehr kann ich auf diesem Weg nicht machen.
Alles Gute

Hallo,

Wir sind seit Okt. 12 auf Sozialhilfe angewiesen, diese wurde
uns darlehensweise (was evtl auch in normale Sozialhilfe
umgewandelt wird, da ich von meiner Mutter einen Acker, der
allerdings nicht viel wert ist, geerbt habe, umgewandelt.

Hierfür sollte man in jedem Fall versuchen, einen konkreten Wert zu ermitteln. Falls Sie dafür einen vereidigten Gutachter suchen, geben Sie mir bitte die Adresse des Grundstücks an [email protected]

haben wir private Schulden bei Freunden von ca. 8.000,–
Euro,die wir zurueckzahlen müssen.

Gibt es dafür einen schriftlichen Vertrag? Wenn nicht - dann sollte das unbedingt nachgeholt werden. Und es sollten die Ratenzahlungen in dem Vertrag übereinstimmen mit tatsächlich (in der Vergangenheit… ) bezahlten Raten.

Für Oktober wurde uns
Sozialhilfe in Höhe von Euro 832,85 gezahlt. Da wir im Nov.
eine Wohnung im Hs vermietet haben, wurde uns für Nov nur noch
247,-- Euro Sozialhilfe gezahlt. Wir zahlen 139,-- monatlich
für das online Studium unserer Tochter und 146,-- Euro an
Krankenkasse. Wenn wir monatlich an unsere Freunde abbezahlen,
bleibt so gut wie nichts mehr übrig. Mein Mann meint, wir
würden, da wir Schulden haben, trotzdem 832,85 vom Sozialamt
erhalten. Ist das so richtig???

Wenn Sie von Sozialhilfe reden - meinen Sie dann Hartz IV? Die Frage wieviel Geld Sie bei Hartz IV bekommen hat erstmal nichts mit Ihren Schulden zu tun - denn der Staat zahlt ja „nur“ für Ihren Lebensunterhalt - und erstmal nicht die Schuldenlast.

Etwas anders könnte es sein, wenn die Schulden etwas mit dem Eigentum an der vermieteten Wohnung zu tun haben. Das hängt dann allerdings von vielen Details ab, die hier den Rahmen sprengen würden. Da muss dann ein Steuerberater oder Anwalt etwas dazu sagen.

Je nachdem wo Sie wohnen empfehle ich Ihnen eine Schulderberatungsstelle aufzusuchen - in Niedersachsen z.B. http://www.bss-beratung.de/

Viele Grüße
Klaus Marwede
http://www.klaus-marwede.de

Reden wir von Sozialhilfe für Personen die nicht mehr erwerbsfähig sind
oder von Arbeitslosengeld 2 ?

Alle Einnahmen werden als Einkommen gewertet und von der Leistung abgezogen. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe kann von hier aus nicht gesagt werden.

Hallo,

da ist das Sozialamt im Recht. Schulden werden grundsätzlich nicht in der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Es sei denn, es sind Belastungen zB. durch Kredite für Wohneigentum- da kann die Zinsbelastung berücksichtigt werden. Offensichtlich haben Sie noch andere Einkünfte und durch die Mieteinnahmen (der untervermieteten Wohnung), welche als Einkünfte mit berücksichtigt werden, verringert sich natürlich der Anspruch auf Sozialleistungen. Beiträge für eine Krankenversicherung müssen aber in der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden. Was die Kosten für das Onlinestudium Ihrer Tochter betrifft, so wird die Berücksichtigung immer im Einzelfall geprüft werden müssen und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Antwort geben kann. Wenn noch Fragen sind schreiben Sie mir einfach.