Sozialhilfe und Steuerrückzahlung Finanzamt

Ich brauche dringend Hilfe!!!
Ich bin im im Oktober 2002 Mama geworden und alleinerziehend. Da ich meinen Beruf mit Baby nicht mehr ausüben konnte, mußte ich Sozialhilfe beantragen. Also… Ich habe von Februar bis August 2003 Sozialhilfe bezogen. Nun gehe ich wieder vollzeit arbeiten und habe mich wieder beim Sozialamt abgemeldet. Nun habe ich für 2002 meine Einkommensteuererklärung gemacht und auch schon meinen Bescheid bekommen. Nur wird dieses Geld vom Finanzamt gleich ans Sozialamt überwiesen und nicht an mich. Warum? Im Jahr 2002 hatte ich mit dem Sozialamt noch nichts zu tun. Die Steuern mußte ich alle selbst bezahlen von meinem Lohn und auch die Fahrtkosten mußte ich selbst auslegen. Deshalb mache ich ja einen Einkommensteuerausgleich. Ist es wirklich gesetzlich so geregelt damit das Sozialamt diesen Betrag für 2002 einbehalten darf. Ich brauche diese Geld so dringend um mein Konto wieder etwas aus dem Minus zu holen. Ich denke, die dürfen, wenn überhaupt, den Einkommensteuerbetrag für 2003 einbehalten. Denn in diesem Jahr habe ich auch Sozialhilfe empfangen. Bitte, wer mir helfen kann, schreibt mir bitte bitte eine Email. Als alleinerziehende Mama kann man jeden Cent brauchen. Es ist schon so schwer das Geld für alles aufzubringen…
Vielen Dank für alles
[email protected]

Es ist bitter aber da führt kein Weg vorbei.
Bei Beantragung der Sozialhilfe mußten Sie ihre Vermögenmsverhältnisse offen legen und da stand auch, dass man die Sozialhilfe zurückzahlen muss, wenn man zu Geld kommt wie z. B. Erbschaften oder eben Einkommenssteuern. Hätten Sie die Steuern schon zurück gehabt als Sie den Antrag gestellt haben, hätten Sie ja auch weniger Sozialhilfe bezogen.
Viele Grüße
Gisa

Hallo,

was meine Vorrednerin (Gisa) geschrieben hat, stimmt so pauschal nicht. Sozialhilfe muss man in der Regel nicht zurückzahlen. Es sei denn, die SH wäre darlehensweise gewährt worden. Dann müsstest du aber einen entsprechenden Darlehensvertrag oder -bescheid haben. Hast du evtl. eine Abtretung der Steuerrückzahlung unterschrieben (im Rahmen des Darlehens, falls es darlehensweise war)?
Hattest du beim Sozialamt schon bei Beantragung der SH angegeben, dass du ab August wieder vollzeit arbeiten wirst? Oder war das zu der Zeit noch gar nicht absehbar? Im ersten Fall wäre ein Darlehen evtl. rechtmäßig, im zweiten Fall nicht, und dann solltest du unbedingt dagegen vorgehen. Du kannst mich gerne auch privat anmailen, ich helfe dir in dieser Sache gerne weiter!

Gruß
Nelly

Also ich habe es geschaftt, dass ich mein Geld bekomme und zwar weil ich mich dahinter geklemmt habe und mich nicht habe unterkriegen lassen. Ämter machen auch manchmal sehr viel falsch und man wird zur Kapitulation gezwungen. Spätestens dann, wenn man die Initiative ergreift und nicht aufgibt, dann kann sich Vieles zum Guten wenden. In meinem Fall war es nicht gerechtfertigt, meine Steuererstattung einzubehalten, da ich nur für etwa 6 Monate Sozialhilfe erhielt.
Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals bei allen bedanken, die mir geholfen haben und mir Mut gemacht haben. Vielen Dank. Ich hoffe aber auch, dass dieser Fall ein Beispiel dafür ist, wie es ausgeht, wenn man kämpft und nicht aufgibt.Liebe Grüße Martina.

Frage: Sozialhilfe und Steuerrückzahlung Finanzamt
Ich wollte mich mal vorbeugend erkundigen. Ab Anfang November endet bei mir das UVG (Unterhalt wird vom Jugendamt an mich bezahlt - begrenzt auf 7 Jahre) - dann möchte ich Sozialhilfe für mein Kind beantragen.
Nun dauert das schon ne Weile mit dem Finanzamt - ich erwarte eine Steuerrückzahlung für das Jahr 2002 - wenn die nun kommt nachdem ich im Nov. für das Kind Sozialhilfe beantragt habe - könnten die dann das als Einkommen rechnen.
Ich meine, im Grunde ist das doch zuviel gezahltes Geld das mir zusteht, und ich muss gestehen dass ich im Dispo ziemlich in den Miesen stehe, so daß ich das Geld, auch wenn es nicht viel ist brauche.
Dann noch das Weihnachtsgeld es wird am 15.11. überwiesen - ich muss für ungefähr ab dem 16. oder 18.11 - müsste nochmal nachschauen, wann UVG ausläuft - Soz.hilfe für Kind beantragen. Wenn das Antragsdatum nach dem Eingang des Weihnachstgeldes liegt, wird das dann so bearbeitet als wäre es dieses Sparguthaben, das man haben darf - bwz. es ist ja keins, weil es nur das Kontominus etwas ausgleicht - bei weitem nicht ins plus.

Lieben Gruß
Petra

Hi,

erstens kannst du nicht separat für dein Kind Sozialhilfe beantragen, sondern nur, wenn euer gesamtes Familieneinkommen unter dem Sozialhilfesatz liegt. UVG wird einkommensunabhängig gezahlt, Sozialhilfe nicht.

Zweitens: Eine Einkommenssteuererstattung darf ab dem Monat des Zuflusses 12 Monate lang zu 1/12 als Einkommen angerechnet werden.

Drittens: Das Weihnachtsgeld wird entweder im Monat des Zuflusses als Einkommen angerechnet, der evtl. Rest ist im Folgemonat als Vermögen anzusehen (evtl. geschützt, wenn er unter der Freigrenze liegt), oder es wird genauso verfahren wie bei der Steuererstattung.

Gruß
Nelly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zitat: erstens kannst du nicht separat für dein Kind Sozialhilfe

beantragen, sondern nur, wenn euer gesamtes Familieneinkommen
unter dem Sozialhilfesatz liegt.

Wo ist da die soziale Gerechtigkeit - einem Unterhaltsschuldner wird ein Betrag zugestanden, wenn er unter dem liegt, muss er nicht zahlen, den sogen. Selbstbehalt - als derjenige der die Betreuung und Erziehung leistet und auch noch arbeiten geht, wird erwartet dass man auf Sozialhilfeniveau lebt und den Teil den der andere Elternteil aufbringen müsste auch noch aufbringt.

Wäre es eine Möglichkeit diesen Unterhalt den man für den nicht zahlungsfähigen Kindsvater aufbringen muss als Unterhaltsleistung dann wenigstens von der Steuer abzusetzen?

Bei meinem Glück verdiene ich wahrscheinlich wieder 20 Euro zuviel um überhaupt Soz.hilfe zu bekommen - für das Kind (ich meine damit dass ich durch meine Berufstätigkeit ja eigentlich keine bräuchte, aber um das Kind zu unterhalten eben vielleicht doch)
Der Gedanke dauerhaft mit 164 Euro weniger auskommen zu können, wo es mit den 164 Euro schon stetig in die Miesen geht macht mir Sorgen.
Auch das Gesetz wonach das Existenzminiumum für Kinder gesichert sein muss und der Unterhaltsschuldner das hälftige Kindergeld nicht abziehen darf wurde auf uns (die deren Kindsväter oder -mütter) gar nicht zahlen) nicht angewendet.
An wen könnte man sich denn wenden, um diese Zustände mal öffentlich zu machen, da wird immer von sozialer Gleichbehandlung gesprochen, wonach Reiche ihr Kindergeld annehmen müssen, sogar wenn sie es gar nicht wollen, aber Kinder von zahlenden Vätern eine Sicherung des Existenzminimums zugestanden wird und den anderen Kinder nicht.

Ich werd den Antrag trotzdem mal stellen, allein um nicht das Gefühl zu haben, etwas unversucht gelassen zu haben.

Lieben Gruß

Petra

Zitat: erstens kannst du nicht separat für dein Kind
Sozialhilfe

beantragen, sondern nur, wenn euer gesamtes Familieneinkommen
unter dem Sozialhilfesatz liegt.

Wo ist da die soziale Gerechtigkeit

Hi,
gute Frage. Kann ich leider nicht beantworten. Da müsstest du dich mal an unsere Poliker wenden.

Wäre es eine Möglichkeit diesen Unterhalt den man für den
nicht zahlungsfähigen Kindsvater aufbringen muss als
Unterhaltsleistung dann wenigstens von der Steuer abzusetzen?

Weiß ich nicht, ich glaube aber, nicht.

An wen könnte man sich denn wenden, um diese Zustände mal
öffentlich zu machen,

Wende dich doch mal an den VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter), vielleicht haben die schon was in der Richtung unternommen.

da wird immer von sozialer Gleichbehandlung gesprochen, wonach Reiche :ihr Kindergeld
annehmen müssen, sogar wenn sie es gar nicht wollen,

???
Davon habe ich noch nie gehört. Um Kindergeld zu bekommen, muss man doch einen Antrag stellen. Wenn man das KG nicht will, braucht man ja keinen zu stellen.

Ich werd den Antrag trotzdem mal stellen, allein um nicht das
Gefühl zu haben, etwas unversucht gelassen zu haben.

Das solltest du auf jeden Fall tun, vielleicht besteht ja ein Anspruch. Zumindest vielleicht auf einmalige Beihilfen, wenn du nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegen solltest.

Liebe Grüße
Nelly

Hallo Nelly!

Das mit dem Kindergeld war mal so ne Aktion von Prominenten, ist schon länger her und stand in der Zeitung. Aber ist nicht so wichtig - mir ging es nur darum zu zeigen, daß der Gleichheitsgrundsatz wohl nur gilt, wenn es grad passt.

Den VAMV kenne ich ein bischen, dort bekommt man immer die Widerspruchsvordrucke um die Kinderbetreuungskosten vielleicht irgendwann als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.
Ich werde mal Kontakt aufnehmen. Ich fühl’ mich mächtig unmächtig, auch mit dem Abschaffen des Haushaltsfreibetrags - nur leider hab ich auch noch Probleme mit Kind und Schule/Hort und selbst müsste ich eigentlich einen Antrag wiederaufnehmen für psychosomatische stationäre Behandlung, dazu komm ich auch schon nicht nach Feierabend - irgendwie wird ich es schon einrichten können, schließlich ist es ja was kollosal wichtiges, nicht alles hinzunehmen und wehzuklagen.

Lieben Gruß an Dich

Petra