Hallo !
Unter Umständen muß ich (eigene Wohnung) ergänzende Sozialhife beantragen , da mein Einkommen zu gering ist. Mit Sicherheit wird das SozA auch bei meinen Eltern und deren Unterhaltsplicht anfragen.
Wieviel bleibt einen Elternpaar (beide Rentner) eigentlich als Eigenanteil von ihrer Rente zum Selbserhalt ?
Oder anders gefragt,ab welcher Einkommensgrenze werden meine Eltern
unterhaltspflichtig ?
Viele Grüße
Steffan
Hi,
deine Eltern sind zwar grundsätzlich unterhaltspflichtig, aber wenn du selbst grundsätzlich arbeitsfähig bist, können deine Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden, da deine Verpflichtung, deinen Lebensunterhalt selbst durch Erwerbstätigkeit sicherzustellen, vorrangig ist. Sollten deine Eltern trotzdem angeschrieben werden zwecks Unterhalstüberprüfung, sollten Sie Unterhaltszahlungen mit dieser Begründung verweigern. Sie wären auch gerichtlich nicht durchsetzbar.
Gruß
Nelly