Hallo,
ich gehe davon aus, dass wir von ALG2 nach SGB II sprechen ?
wir haben zu hohe Wohnkosten und das Amt möchte, dass wir uns bemühen, diese Kosten zu senken, heißt, dass wir umziehen sollen.
Der erste mögliche Schritt wäre, erstmal überprüfen zu lassen, ob die Wohnung tatsächlich unangemessen ist . Außerdem: Bei Umzug wegen Kostensenkungsaufforderung muss das Jobcenter auf vorherigen Antrag auch alle notwendigen umzugsbedingten Kosten übernehmen - und da können ganz schöne Sümmchen zusammenkommen. Das Jobcenter muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen. Wenn die Wohnung nur geringfügig unangemessen ist bzw. wenn die zu übernehmenden umzusgbedingten Kosten in keinem Verhältnis zur Mietkosteneinsparung stehen (= ein Umzug wäre unwirtschaftlich) , sollte man der Umzugsaufforderung widersprechen.
Kann dann das Amt trotzdem verlangen, dass wir umziehen?
Das Jobcenter kann keinen Umzug verlangen, sondern „nur“ zur Kostensenkung auf angemessenes Niveau auffordern. Und wenn Ihr nach Ablauf der Frist dort wohnen bleibt, zahlt das Jobcenter nur noch den angemessenen Betrag - und die Differenz zur tatsächlichen Miete „dürft“ / müsst Ihr dann ggf. selber tragen.
Ein Umzug in eine (laut Amt) angemessene Wohnung ist überhaupt nicht möglich, da es bei uns (Großraum Stuttgart!!!) so günstige Wohnungen überhaupt nicht gibt.
Wenn innerhalb der Frist nachweislich (!) keine angemessene Wohnung zu finden ist, können beim Jobcenter auch die notwendigen Maklergebühren beantragt werden. Insofern ist es sinnvoll, seine Suchbemühungen protokolliert festzuhalten (Annoncen, Absagen, Daten, Ansprechpartner usw.)
Allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
LG