Sozialhilfe vorübergehend, trotzdem Umzug?

Hallo,

wir haben zu hohe Wohnkosten und das Amt möchte, dass wir uns bemühen, diese Kosten zu senken, heißt, dass wir umziehen sollen.

Im November endet meine Elternzeit und ich werde dann wieder fast Vollzeit arbeiten gehen. Dann unser Einkommen wieder so hoch sein wird, dass wir unser Leben ohne Sozialhilfe etc. bestreiten können.

Kann dann das Amt trotzdem verlangen, dass wir umziehen? Oder uns die Kosten für die Unterkunft nach max. 6 Monaten trotzdem kürzen? Ein Umzug in eine (laut Amt) angemessene Wohnung ist überhaupt nicht möglich, da es bei uns (Großraum Stuttgart!!!) so günstige Wohnungen überhaupt nicht gibt.

Vielen Dank für eure Antworten.

Grüße
Caddy

Hallo. Nach 6 Monaten kürzt das Amt die Miete auf das Mietniveau für eine 3 köpfige Familie in eurer Stadt. Mir ging es auch vor einigen Jahren so. Bin aber zum Arzt und habe mir bescheinigen lassen, das ich aus gesundheitlichen Gründen für die nächste Zeit nicht umziehen kann. Hat auch geklappt.LG Conny

hallo. ich hatte ein ähnliches problem. leg erstmal wiederspruch ein. in ausnahmefällen können die die miete auch für ein jahr in vollem maß übernehmen, wenn du gut begründest. und es ist ja absehbar das es in nächster zeit wieder anders sein wird. und das mit der miete in stuttgart ist auch ein guter grund. einfach in widerspruch gehen, damit gewinnt ihr auch erstmal zeit. lg carolin

Hallo,
ich gehe davon aus, dass wir von ALG2 nach SGB II sprechen ?

wir haben zu hohe Wohnkosten und das Amt möchte, dass wir uns bemühen, diese Kosten zu senken, heißt, dass wir umziehen sollen.

Der erste mögliche Schritt wäre, erstmal überprüfen zu lassen, ob die Wohnung tatsächlich unangemessen ist . Außerdem: Bei Umzug wegen Kostensenkungsaufforderung muss das Jobcenter auf vorherigen Antrag auch alle notwendigen umzugsbedingten Kosten übernehmen - und da können ganz schöne Sümmchen zusammenkommen. Das Jobcenter muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen. Wenn die Wohnung nur geringfügig unangemessen ist bzw. wenn die zu übernehmenden umzusgbedingten Kosten in keinem Verhältnis zur Mietkosteneinsparung stehen (= ein Umzug wäre unwirtschaftlich) , sollte man der Umzugsaufforderung widersprechen.

Kann dann das Amt trotzdem verlangen, dass wir umziehen?

Das Jobcenter kann keinen Umzug verlangen, sondern „nur“ zur Kostensenkung auf angemessenes Niveau auffordern. Und wenn Ihr nach Ablauf der Frist dort wohnen bleibt, zahlt das Jobcenter nur noch den angemessenen Betrag - und die Differenz zur tatsächlichen Miete „dürft“ / müsst Ihr dann ggf. selber tragen.

Ein Umzug in eine (laut Amt) angemessene Wohnung ist überhaupt nicht möglich, da es bei uns (Großraum Stuttgart!!!) so günstige Wohnungen überhaupt nicht gibt.

Wenn innerhalb der Frist nachweislich (!) keine angemessene Wohnung zu finden ist, können beim Jobcenter auch die notwendigen Maklergebühren beantragt werden. Insofern ist es sinnvoll, seine Suchbemühungen protokolliert festzuhalten (Annoncen, Absagen, Daten, Ansprechpartner usw.)

Allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

Hier mal ein Link dazu :
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53…

Hallo,

wenn die 6 Monate um sind dürfen sie kürzen. Da jedoch eine adäquate Wohnung teurer wird musst du das dem Amt oder SB erklären. Liegt dann in seinem ermessen ob sie weiter zahlen oder sagen ihr bekommt nur den Regelsatz und den Rest müsst ihr selber zahlen.

Gruß

Hallo Caddy,
also im Großraum Stuttgart - hinter der Stadtgrenze gäbe es schon preiswerteres. Aber wenn die momentan noch die ganzen Kosten tragen, dann reize das doch einfach aus. Und für die Restzeit müsstest du die Mehrkosten halt selber tragen. Wird vielleicht knapp - aber du bleibst in der Wohnung!
Für das Amt findest du nichts! Basta! Unlogisch, jetzt noch umzuziehen. Zumal die Euch den Umzug zahlen müssten - wenn ihr die Aufforderung schriftlich habt, di eWohnung zu wechseln.
Also macht es nach alter „Kohlscher Manier“, die auch A. Merkel so trefflich beherrscht: aussitzen!
Good luck!

Hallo, in einem solch komlexen Fall ist immer der Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht angeraten. Das Sozialamt kann durchaus ein Darlehen für die überhöhten Mietkosten gewähren, was Sie ab November zurückzahlen , es gibt Lösungen die einen Umzug nicht erforderlich machen, aber das sollten Sie so schnell wie möglich über einen Anwalt klären.
lg
irina

Hallo Caddy,

leg Widerspruch ein und begründe genau so. Ich denke mal, das wird sich einrichten lassen.

Gruß, DC

Hallo,

die Rechtslage sieht leider so aus, dass das Amt (ich gehe davon aus, dass Sie derzeit ergänzende Leistungen nach dem SGB II (Harz IV) erhalten, nur die „angemessenen“ Kosten für eine Wohnung bei der Berechnung Ihres Anspruches zu Grunde legen muss. Da Sie ja „nur“ vorrübergehend auf diese Leistung angewiesen sind, liegt es meines Erachtens nach im Ermessen des Sachbearbeiters hier auf einen Umzug zu bestehen. Ich würde mich an Ihrer Stelle auf dem Wohnungsmarkt umsehen und Angebote einholen (das fällt unter die Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers!) damit sie Ihre Bemühungen nachweisen und nicht etwa wegen fehlender Mitwirkungspflicht völlig Ihren Anspruch verlieren. Lassen Sie sich einen Termin beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters geben und schildern die Tatsache. Lassen Sie sich auch ausrechnen, wie hoch die Kürzung ausfallen würde, wenn Sie nicht umziehen. Oftmals ist der Betrag verschmerzbarer als ein Umzug (denn das Amt übernimmt in diesem Fall meist auch nicht die vollen Kosten). Auch das Amt muss Ihnen nachweisen, dass es Wohnungen gibt, die als angemessen gelten und vor allem bewohnbar sind und auch dem Familienzuwachs zuzumuten sind. Leider sind Sie in der schlechteren Position als das Amt aber ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Falls Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie mir einfach.

Hallo,
nein, das Amt darf es gar nicht, was sie dürfen, dass sie nur das zahlen was für die Wohnung angemessen wäre, den Rest muss man dann von den Lebenserhaltungskosten drauf zahlen. Am besten auch mal nachforschen wie den der Mietspiegel da bei euch bei der Gemeinde Eingestuft ist, was eine Wohnung in der Größe deiner Wohnung pro qm kostet, kann man auch im Internet nachschauen, z.B. Mietspiegel in Stuttgard.
Oder bei der Gemeinde fragen.

LG elfie759

ich weiss ja nicht, wie lange das schon andauert, bzw dauern wird, bis sie von der hilfe ab sind… einzig kann es sein, dass das amt ihnen nur den anteil mietkosten bezahlt, der angemessen ist- den rest müssten sie dann von eigener tasche bezahlen… wenn jedoch absehbar ist, dass sie bald nicht mehr auf hilfe angewiesen sind, wäre ein umzug - den das amt mittragen müste - unverhältnismässig hoch. ich würde einfach um ein persönliches gespräch mit dem sachbearbeiter die zusätzlichen kosten des umzuges zu bedenken geben…