Hallo
Doch, die beiden leben ganz sicher in einer eheähnlichen Gemeinschaft!
Die beiden teilen sich Küche, Bad und Wohnzimmer, somit ist selbstwirtschaften fast unmöglich (außer vielleicht mit kleinen Zettelchen auf dem Joghurt).
Somit zweifle ich daran, dass er freiwillig für sie zahlt!!
Wenn er freiwillig für sie nicht zahlt, dann kann er auch nicht dazu gezwungen werden. Er ist ja für sie nicht unterhaltspflichtig. Sie könnte das nicht einklagen, dass er für sie zahlt.
Wenn er freiwillig für sie nicht zahlen würde, sind sie doch auch keine eheähnliche Gemeinschaft. Das macht doch eine Ehe aus, dass man durch Dick und Dünn zusammenhält und sich gegenseitig unterstützt, egal was kommt.
Somit muss das Alg-II-Amt für sie zahlen, da sie ja von irgendwas leben muss.
Ich glaube nicht, dass es dafür nötig ist, dass sie dann streng getrennte Kasse machen. Das ist ja auch in einer Wohngemeinschaft nicht unbedingt der Fall. Sie müssen allerdings jeder ein eigenes Konto haben, und nicht das ganze Geld zusammenschmeißen. – Na ja, in den Details will ich mich aber nicht festlegen. Ein gemeinsamer Zahnputzbecher macht jedenfalls nicht die eheähnliche Gemeinschaft aus und auch nicht ein gemeinsames Bett.
Ich weiß, dass es immer so gehandhabt wird, aber das ist rechtswidrig. Schließlich könnte ein Hartz-IV-Empfänger gar keine sexuelle Beziehung mehr eingehen, ohne praktisch zur Prostitution gezwungen zu werden, indem der Sexualpartner ihm dann Geld geben muss für den Lebensunterhalt.
Wenn dich das genauer interessieren sollte, dann guck mal bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Die Eltern können nicht rangezogen werden, weil sie Kinder haben?!
Na, eigentlich hab ich da was in einen Topf geworfen. Ich weiß, dass früher in vielen Städten die Eltern nicht herangezogen wurden, wenn ein Sozialhilfeempfänger eigene Kinder hatte, weil das wohl für viele ein Grund war abzutreiben, um nicht die eigenen Eltern zum Finanzieren ihres Kindes zu zwingen.
Bei ALG II gibt es meiner Meinung nach gar nicht sowas, dass das Einkommen und das Vermögen der Eltern dargelegt werden muss. Oder googel doch mal mit „Unterhaltspflicht alg ii“, da findest du bestimmt so einiges.
Viele Grüße
Simsy
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