Sozialhilfe - wer zahlt zuerst?

Hallo,

eine 33-jährige Frau mit zwei Kindern hat sich gerade eben von ihrem Mann getrennt hat und ist zu ihrem neuen Freund gezogen.

Sie und der neue Lebenspartner leben in einem eheähnlichen Verhältnis, was allerdings nicht öffentlich ausgelebt wird, denn sie hat einen Mietvertrag, und somit wirtschaftet sie alleine.

Sollte sie nun Sozialhilfe beantragen, kann doch eigentlich der Lebenspartner nicht in die Verantwortung gezogen werden, oder?!
Schließlich leben sie ja quasi nur in einer WG…

Ihr einstiger Mann kann auf keinen Fall zahlen.

Wer wird nun zuerst rangenommen? Der neue Lebenspartner oder die Eltern von ihr (sie ist 33, abgeschlossene Ausbildung, zwei Kinder – beide unter 10 Jahre).

Bis wann bzw. ab wann sind die Eltern zahlungspflichtig?

Vielen Dank für eure Hilfe…

Hallo,

Sie und der neue Lebenspartner leben in einem eheähnlichen Verhältnis,

Wer wird nun zuerst rangenommen? Der neue Lebenspartner oder die Eltern von ihr (sie ist 33, abgeschlossene Ausbildung, zwei Kinder – beide unter 10 Jahre).

Beantragt sie Sozialhilfe, verschweigt sie, dass sie in einem eheähnlichen Verhältnis lebt und kommt das heraus, wird wohl „Sie“ herangenommen. Es liegt Betrug vor, das bedeutet Strafverfahren, und sie hat zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzuerstatten.

Der Lebenspartner ist nicht unterhaltsverpflichtet, die Eltern auch nicht (mehr).

Viele Grüße
EK

Hallo,

danke, dass ging ja fix!

Natürlich macht sie sich dann strafbar, wenn sie das angibt.

Aber was ist, wenn das nicht rauskommt?! Also, wenn sie damit durchkommt, dass sie in einer WG lebt und selbst wirtschaftet?!

Wer ist dann verpflichtet zu zahlen?
Können die Eltern gar nicht verpflichtet werden zu zahlen,
egal was kommt?

Wieso wird denn der neuen Lebenspartner nicht in Anspruch genommen?

Danke nochmal!
LG

Möchtest du hier Tipps zum Betrug?
Hallo,

Natürlich macht sie sich dann strafbar,wenn sie das angibt,
aber was ist, wenn das nicht rauskommt?!Also, wenn sie damit
durchkommt, dass sie in einer WG lebt und selbst
wirtschaftet?!

Wer ist dann verpflichtet zu zahlen?

hier zu Fragen, wie man das Sozialsystem, und damit auch mich, der kräftig einzahlt, am besten bescheißt, finde ich schon dreist.

S.J.

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Wieso Sozialhilfe?
Hallo

Bis wann bzw. ab wann sind die Eltern zahlungspflichtig?

Wieso eigentlich Sozialhilfe? Die gibt es eigentlich nicht mehr. Wenn schon, dann Sozialgeld, das gibt es aber nur, wenn man völlig arbeitsunfähig ist.

Sie kann ALG II (Hartz 4) beantragen, wenn sie in der Lage ist, täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten. Ich glaube, da werden die Eltern eigentlich nicht rangezogen, und schon mal garnicht, wenn sie selber Kinder hat.

Frage: Lebt sie eigentlich wirklich in einer eheähnlichen Gemeinschaft? Wenn sie sich gerade erst eben von ihrem Mann getrennt hat, hat sie da so schnell eine neue richtige Lebenspartnerschaft gefunden? - Nur deshalb, weil die zusammenwohnen, sind sie noch nicht unbedingt eine eheähnliche Gemeinschaft.

Ist das Verhältnis so, dass er für sie zahlen würde? Dass sie füreinander einstehen usw.? Wenn ja, dann sind sie eine eheähnliche Gemeinschaft. Wenn nicht, dann nicht. Das ist dann auch kein Sozialbetrug.

Viele Grüße
Simsy

Danke für deine Antwort,

Ok, dann Hartz IV. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung davon!

Doch, die beiden leben ganz sicher in einer eheähnlichen Gemeinschaft!
Die beiden sind zusammen (u.a. wegen dem neuen Lebenspartner hat sich sich von ihrem Mann getrennt).
Die beiden teilen sich Küche, Bad und Wohnzimmer, somit ist selbstwirtschaften fast unmöglich (außer vielleicht mit kleinen Zettelchen auf dem Joghurt).

Die Eltern können nicht rangezogen werden, weil sie Kinder haben?!
Die Kinder sind beide noch klein (Kindergarten und 2. Klasse).

Ob sie füreinander einstehen?! Keine Ahnung, [MOD] Passage gelöscht.

Das mit dem Sozialbetrug: Ich glaube nicht, dass das hier irgendjemand vorhat!! Ich möchte das nochmal ganz deutlich schreiben, dass es ganz sicher nicht meine Absicht ist, mir hier Beratung zum Betrug einzuholen!!

Danke für Eure Hilfe!

Hallo

Doch, die beiden leben ganz sicher in einer eheähnlichen Gemeinschaft!

Die beiden teilen sich Küche, Bad und Wohnzimmer, somit ist selbstwirtschaften fast unmöglich (außer vielleicht mit kleinen Zettelchen auf dem Joghurt).

Somit zweifle ich daran, dass er freiwillig für sie zahlt!!

Wenn er freiwillig für sie nicht zahlt, dann kann er auch nicht dazu gezwungen werden. Er ist ja für sie nicht unterhaltspflichtig. Sie könnte das nicht einklagen, dass er für sie zahlt.

Wenn er freiwillig für sie nicht zahlen würde, sind sie doch auch keine eheähnliche Gemeinschaft. Das macht doch eine Ehe aus, dass man durch Dick und Dünn zusammenhält und sich gegenseitig unterstützt, egal was kommt.

Somit muss das Alg-II-Amt für sie zahlen, da sie ja von irgendwas leben muss.

Ich glaube nicht, dass es dafür nötig ist, dass sie dann streng getrennte Kasse machen. Das ist ja auch in einer Wohngemeinschaft nicht unbedingt der Fall. Sie müssen allerdings jeder ein eigenes Konto haben, und nicht das ganze Geld zusammenschmeißen. – Na ja, in den Details will ich mich aber nicht festlegen. Ein gemeinsamer Zahnputzbecher macht jedenfalls nicht die eheähnliche Gemeinschaft aus und auch nicht ein gemeinsames Bett.

Ich weiß, dass es immer so gehandhabt wird, aber das ist rechtswidrig. Schließlich könnte ein Hartz-IV-Empfänger gar keine sexuelle Beziehung mehr eingehen, ohne praktisch zur Prostitution gezwungen zu werden, indem der Sexualpartner ihm dann Geld geben muss für den Lebensunterhalt.

Wenn dich das genauer interessieren sollte, dann guck mal bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de

Die Eltern können nicht rangezogen werden, weil sie Kinder haben?!

Na, eigentlich hab ich da was in einen Topf geworfen. Ich weiß, dass früher in vielen Städten die Eltern nicht herangezogen wurden, wenn ein Sozialhilfeempfänger eigene Kinder hatte, weil das wohl für viele ein Grund war abzutreiben, um nicht die eigenen Eltern zum Finanzieren ihres Kindes zu zwingen.

Bei ALG II gibt es meiner Meinung nach gar nicht sowas, dass das Einkommen und das Vermögen der Eltern dargelegt werden muss. Oder googel doch mal mit „Unterhaltspflicht alg ii“, da findest du bestimmt so einiges.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Link klickbar gemacht

Hallo,

warum arbeitet die 33-jährige Dame mit abgeschlossener Ausbildung nicht? Frag sie doch mal.
Dann benötigt sie auch keine Hilfe vom Staat (=UNS - die Leute die das ganze Leben lang Vollzeit arbeiten ohne Hintertürchen zu suchen).

liebe Grüße
Jasmin

Hallo Christina,

ich bin kein Jurist, aber habe mal kurz gegoogelt, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass die hier vertretenen Meinungen, dass primär der Staat hier einzuspringen habe, mit der Rechtslage übereinstimmen.

Und tatsächlich, meines Erachtens verhält es sich so:
Wie Du den Sachverhalt schilderst, zahlt zuerst der Lebenspartner, dann die Eltern und zuletzt der Staat (Hartz IV), soweit die tatsächliche Umstände nicht bewußt verschleiert werden (was IMHO, wenn’s rauskommt strafbar wäre).

Du kannst im Internet leicht die entsprechenden Paragraphen dazu nachlesen, wenn Du sie einzeln in eine Suchmaschine eingibst. Habe gefunden:

§ 20 SGB XII
§ 36 SGB XII
§ 1601 BGB
§ 1606 BGB
§ 1608 BGB

Nach der Lektüre dieser Paragraphen kann ich mir nicht vorstellen, dass die weitverbreitete Meinung, dass Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft oder Eltern in der beschriebenen Situation nicht unterhaltspflichtig seien richtig ist - möglicherweise mag es ja Vorschriften geben, die dem entgegenstehen, und die ich auf die Schnelle nicht gefunden habe. Glaube aber nicht, dass unser Recht so inkonsistent ist.

Gruß
Werner

Hallo Werner.

Nach der Lektüre dieser Paragraphen kann ich mir nicht
vorstellen, dass die weitverbreitete Meinung, dass
Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft …

Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft sind füreinander unterhaltspflichtig. Nur ist nicht jeder, mit dem dem man zusammenwohnt, ein Lebenspartner, mit dem man in eheähnlicher Gemeinschaft wohnt. - Das widerspricht auch gar nicht den Paragraphen, die du da zu dem Thema (§§ 20 und 36 SGB XII) rausgesucht hast.

oder Eltern in der
beschriebenen Situation nicht unterhaltspflichtig seien

Meines Wissens wird bei ALG II - aufgrund welchen Paragraphen auch immer - anders als bei der Sozialhilfe von den Eltern kein Einkommensnachweis usw. verlangt.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Anspruch auf Sozialhilfe besteht schon mal gar nicht, da sie ja wohl arbeitsfähig ist. Somit kann sie also ALG2 (auch Hartz 4 genannt) beantragen. Die Kinder bekämen dann Sozialgeld (das ist was anderes als Sozialhilfe).

Ob der Lebenspartner unterhaltspflichtig ist, will ich hier nicht beurteilen. Grundsätzlich ja, aber nur der Frau gegenüber, nicht den Kindern. Ich glaube aber, es gibt bei der ARGE so eine Regel, dass er erst, wenn sie länger als 1 Jahr zusammen sind, für sie zahlen muss.
Wenn es eine eheähnliche Gemeinschaft ist, und man das nicht angibt, macht man sich strafbar (Betrug).

Die Eltern der Frau sind nicht unterhaltspflichtig, da die Frau eine sogenannte Erwerbsobliegenheit hat. Auch den Enkelkindern gegenüber sind sie nicht unterhaltspflichtig (nach BGB schon, aber nicht nach Sozialrecht).

Der Kindesvater ist natürlich den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und auch der Frau, aber wenn da nix zu holen ist… Das wird die ARGE wohl prüfen. Die Frau wird wahrscheinlich für die Kinder noch Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Diese Zahlungen häufen sich dann beim Kindesvater als Schulden an.

Wenn die Frau Leistungen von der ARGE bezieht, wird man versuchen, sie in Arbeit zu vermitteln.

Gruß
Nelly

Ob der Lebenspartner unterhaltspflichtig ist, will ich hier
nicht beurteilen. Grundsätzlich ja, aber nur der Frau
gegenüber, nicht den Kindern. Ich glaube aber, es gibt bei der
ARGE so eine Regel, dass er erst, wenn sie länger als 1 Jahr
zusammen sind, für sie zahlen muss.

Hallo,

ist das richtig? Wieso soll der Lebenspartner unterhaltspflichtig sein? Woraus ergibt sich das? Es ist richtig, dass für den Bezug von Sozialleistungen die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht besser gestellt werden darf und daher die Bedürftigkeit verneint wird, wenn eine solche Lebensgemeinschaft besteht (deren Merkmal ja gerade ist, füreinander auch in der Not finanziell einstehen zu wollen - nur hat man darauf eben keinen Anspruch, wenn der Partner nicht zahlen will - Pech gehabt)

http://www.bpb.de/wissen/JTKDG9,0,0,ehe%E4hnliche_Le…

Viele Grüße
EK