Sozialhilfe - Wohngeld (Hessen)

Hallo,

in welche Höhe sind diese Zuschüsse maximal möglich und welche Bedingungen müssen erfüllt sein.
Hintergrund: Im Bekanntenkreis hats 'ne Trennung gegeben und die Frau (mit 2 Kids - arbeitslos) will die Wohnung halten, obwohl diese etwas überdimensioniert ist. Sie will zusätzlich ein Zimmer an einen Studenten vermieten (Untermiete - hat Vermieter akzeptiert)

Sie kalkuliert: Sozialhilfe + Kindergeld+ Unterhalt + Untermiete = reicht!

Akzeptiert das Sozialamt diese Rechnung? Wird Untermiete nicht als separates Einkommen sogar versteuert?

Vielen Dank für eure Beiträge!

Gruß,

Michael

Hallo!

Nun, ob ihre Unterkunfstkosten nach Abzug der Untermiete dann sozialhilferechtlich angemessen sind und ob das Amt dies auch akzeptiert (ein Untermieter kann mal sehr schnell ausziehen und die Frau steht wieder mit den hohen Kosten da) kann nur das örtliche Sozialamt klären. Den Schritt muß sie schon gehen und nachfragen.
Untermietseinnahmen müssen beim Finanzamt angezeigt werden.

By Turtle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

zunächst ist das eigene Einkommen maßgeblich ( Alg,Alhi,Unterhalt vom Mann - auch für die beiden kidies). Wenn dieses nicht ausreichen sollte, kann die ein Anspruchauf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) bestehen. Im Fachjargon: ergänzende HULG ). Besteht nach der vorzunehmenden Bedarfsrechnung des Sozialamtes ein solcher Anspruch, wird Wohngeld nach dem WoGG nicht gesondert gewährt. Bei der Prüfung, ob nach dem BSHG ein leistungsanspruch besteht, werden die Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Ist die Wohnung " zu teuer ", kann das Sozialamt den einzurechnenden Betrag der Unerkunftskosten nur bis zur Höhe der nach dem BSHG bestehenden Höchstgrenze berücksichtigen. Ist die Whnung zu groß, kann innerhalb einer Frist ( manchmal bis zu 6 Monaten ) von Seiten des Sozialamtes verlangt werden, dass eine "angemessene " Wohnung gemietet wird. Dieses muss zum einen durch Nachweise über die Wohnungssuche belegt und zum anderen mit dem Sozialmat selbst abgestimmt werden. Besteht kein Sozialhilfeanspruch kann ein Antrag auf Wohngeld nach dem WoGG gestellt werden. Hier richtet sich der Mietzuschuß nach dem Einkommen ( §§ 10,1112 WoGg ) und der Mietbelastung. es werden jedoch für die kids Freibeträge abgezogen.
Die Mieteinnahmen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Im übrigen: es gibt einen Kindesvater, der hat Unterhalt zu zahlen und zwar nach der Düsseldorfer Tabell. Weiterhin könnte auch ein Anspruch nach dem Unterhaltsvorschußgesetz ( UVG ) für die Kinder bestehen, sofern der Vater nicht zahlen kann oder nicht zahlt. Empfehlung: Sozialamt bis zum Schluß nerven. Viel Glück! Gruß Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für deine Antwort Turtle,

es handelt sich um ein freistehendes Haus mit Gartengrundstück und die Warmmiete ist 1300,–
Sozialamt und Wohnungsamt wurden schon kontaktiert, die rieten zum Auszug, weil als Mietzuschuß max. 500 € gezahlt würden. Es bleibt eine Lücke von ca 300€ die durch eine Untervermietung (z.b. Zimmer f. Student) aufgebracht würde

Meine Frage beläuft sich darauf, ob das Amt grundsätzlich Mieteinnahmen hinnimmt und diese nicht etwa mit der Sozialhilfe / dem Wohngeld verrechnet.

Mal abgesehen davon dass alles recht eng kalkuliert ist, erscheint es mir schon krass, dass das Amt ein solch risikobehaftetes Finanzgebilde mit den max. Zuschüssen stützt.

Politisch ist ein Wohnraum mit ca 140 m2 für 1300 € bei den leeren Kassen schwer vertretbar.

Gruß

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen, auch dir ein Dankeschön für die Antwort.

In der Berechnung sind ca 300 € Kindergeld, 350€ Alimente (Vater für seine Kids) beinhaltet. Es gibt zudem Arbeitslosenhilfe von ca 400€ und Wohngeld von ca 500 € (nach Angabe des Amtes istdas der max. Förderbetrag = mehr gibts nicht!) Zusammen macht das 1550 €. Die Miete beläuft sich allerdings auf 1300 (warm) sagen wir noch Strom/Telefon und Lebensunterhalt in Summe 550 € dann kommt man auf eine „Lücke“ von 250 EUR (Diese liesse sich durch Untermiete aufbringen)

Aber die KAlkulation ist extrem knapp und alles ist sozusagen ausgereizt.

Wäre es nicht Aufgabe des Amtes, hier mit Vernunft zu argumentieren und die Mieterin zum Wechsel in einen passenden Wohnraum aufzufordern?
BZW. akzeptiert es das Amt überhaupt, dass Einnahmen (Miete) gemacht werden. Diese müssen zum einen ja den Finanzamt gemeldet werden. Verrechnet das Sozial / Wohnungsamt diese Mieteinnahmen eigentlich mit dem Wohngeld/ Sozialhilfe?

Gruß,
Michael

1 „Gefällt mir“

Hi Michael!

Ihr redet doch hier von Sozialhilfe, also Sozialamt, das von den 500 Euro sprach, nicht von der Wohngeldstelle, oder?

Nun, das Sozialamt redet von 500 Euro angemessener Miete maximal die es nach einem gewissen Zeitraum nur noch anerkennen würde, tatsächlich sind es 1300 Euro Miete. Macht eine Differen von 800 Euro. Die kommen durch die Untermietseinnahme niemals ein!
Und bei grad mal 3 Personen scheint mir der Betrag von 500 Euro für Miete schon sehr hoch gegriffen zu sein.

Wo du die Lücke von „nur“ 300 Euro siehst, ist mir schleierhaft.
Sie wird das Haus wohl nicht halten können! Es ist doch nicht so, dass sie das restliche Geld (Unterhalt, KG, ALHI) einfach zur Mietdeckung nehmen kann, sie muß ja von etwas leben! Und spätestens mit Zusammenlegung von ALHI und Sozialhilfe haben sich ihre 400 Euro ALHI auch erledigt. Sie sollte sich schnellstens eine angemessene Wohnung suchen.

By Turtle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo Turtle,

Und bei grad mal 3 Personen scheint mir der Betrag von 500
Euro für Miete schon sehr hoch gegriffen zu sein.

Hier ist die Rede von Hessen, nicht von Thüringen. Die Mieten sind hier viel viel höher, sofern es sich um das Rhein-Main Gebiet handelt. Hier eine für 3 Personen ausreichende Wohnung um 500 Euro zu finden ist nicht einfach, zumal für Sozialhilfeempfänger meistens nur die Wohnungen übrig bleiben, die die Verdienenden nicht wollen, und das sind eben die teuren Wohnungen.
Nur so als Anhaltspunkt: 1 Zimmer Wohnungen stehen hier mit rund 300-500 Euro in der Zeitung.
Gruß
Jens

Hi Jens!

Hab verstanden (auch wenn ich aufgrund der Nähe zu Hessen weiß, dass es dort auch andere, günstiger Ecken gibt…). Klar, Ballungsräume sind teuer.

Ist ja auch o. k., wenn das Amt 500 gesagt hat, wirds auch stimmen. Bleibt aber trotzdem immer noch 1300 - 500 = 800 Euro Differenz. Und die kommt durch 300 Euro Untervermietung nicht rein, so daß ich eben die Rechnung von (glaube) Michael nicht versteh.

By Turtle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Turtle,
danke für die Antworten und sorry, dass ich mich erst jetzt melde.
Also, nach meinem Stand der Info ist es wie folgt: Wohngeld wird nur gezahlt bei Mieten bis 800 EUR Obergrenze. Liegt die Miete darüber - wie in dem Fall hier - redet das Amt nicht von Wohngeld sondern es entfällt alles auf Sozialhilfe (hat man mir so erklärt, kann aber auch Quatsch sein!). Fakt ist aber, daß das Sozialamt ca. 1250 EUR max. zahlt. Dagegen werden Kindergeld (300EUR) und Unterhalt (320EUR) verrechnet, sodaß das Amt ca 630EUR zuzahlt.
Die Frau mit den 2 Kids hat somit 1250 am Monatsbeginn. Wenn sie durch Jobbs dazuverdient, werden ihr die Einnahmen ab 160 UER abgezogen, d.h. sie hat maximal 1410 EUR / Monat.
Untervermietet sie ein Zimmer (Ballungsraum Rhein MAin) kann sie ca 350 EUR einnehmen, dann hätte sie 1760 EUR / Monat und könnte einigermassen leben.
Die bedenken sind jedoch: Der Untermieter (zb. Student) kann nicht zahlen (setzt mal eben so 2 Monate aus) oder ihr Nebenjob wird gekündigt…Das Finanzamt fordert Steuern aus der Untervermietung (=Einnahme) …

Unterstützt das das Sozialamt?
Müsste es nicht dringent zum Auszug des überdimensionierten Gebäudes raten???

Danke + Gruß,

Michael

Hallo Michael!

Wo sind plötzlich die 400 Euro Arbeitslosengeld hin???

Also: ich vermute mal, dass das Amt den Bedarf der Familie mit 1250 Euro errechnet hat, korrekt?
Davon rechnet es 308 Euro KG, 320 Euro Unterhalt (vorher schriebst du mal 350 Euro, es wird irgendwie immer weniger, was die Frau hat???) und 400 Euro ALG ab. Bleiben noch 222 Euro Sozialhilfe (wobei hier natürlich Wohngeld beantragt werden muß, den Quatsch dass die Wohngeldstelle nur bis 800 bezuschußt ist Käse, es kann höchstens sein, dass die Wohngeldstelle das als Maximalgrenze für Unterkunftskosten bei 3 Personen und dem Wohnraum dieses Baujahres und dieser Ausstatung hat!).
Die Frau lebt also definit also erstmal mit 1250 Euro. Und dann noch 300 Euro Untermietseinnahmen. 1300 Euro beträgt ihre Miete. Verbleiben zum Leben also noch 250 Euro.

Also nochmal: Wie soll das gehen? Wovon will sie leben? Von 250 Euro???

By Turtle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Turtle,

danke für die Antwort und entschuldige, dass sich die Aussagen immer etwas ändern. Die Frau (=NAchbarin) hat das nur in Gesprächen so berichtet und die Situation ist die, daß sie öfters abends mal reinschaut. Wie du bemerkst, ist es sinnlos für sie, das Haus zu halten. Aber NIEMAND im Amt macht ihr das so deutlich. Sobald man ihr damit kommt, meint sie, man gönne es ihr nicht.
Wohngeld, sagt sie bekäme sie in der Form nicht, weil das Wohnungsamt sagt, die Wohnung sei zu groß. Würde sie in einer WG nur die Hälfte derFläche der Wohnung bewohnen, bekäme sie welches. (entspricht das deiner Aussage für die Maximalgrenze f. Wohnraum f. 3 Personen?)

Ich kenn mich halt mit dem Amt so auch nicht aus, denke aber, daß das Sozialamt, alle Einnahmen (Unterhalt Kindergeld ALH) zusammenführt und ihr eben den Maximalsatz zukommen läßt. Das sind dann die von ihr genannten 1250 EUR/Monat. Wenn sie gut untervermietet nochmals 350EUR - und jetzt will sie noch nen kleinen Nebenjob antreten. Sie sagt, bis zu einer Höhe von ca. 160 EUR/Monat würde dies nicht gegen die Sozialhilfe aufgerechnet. Also zusammen ca 1760.
Bei einer Warmmiete von 1300 dazu 100EUR f. Strom, Telefon GEZ …
HAt sie 400EUR und sie sagt das reiche ihr.

Trotzdem ist das doch wahnsinn, denn irgendwann verlangt das Amt, daß sie sich nen richtigen Job sucht, dann zahlt der Untermieter unregelmäßig, oder sie wird mal krank …

Gruß,

Michael

Ja, Michael,

das ist unlogisch, dieses Haus halten zu können, wenn das Amt anstelle von 1300 Euor Miete nur 500 akzeptiert also eine Differenz von 800 Euro besteht und sie per Untermiete nur 350 Euro ausgleichen kann und somit immer noch eine Differenz von 450 Euro besteht. Die meint sie verkraften zu können??? Nach 2 Monaten wird das Amt kommen und sagen: „Wie können sie 450 Euro aufbringen, woher? Sie verschweigen Einkommen oder Vermögen…“. Man nennt das „Zweifel an der Hilfebedürftigkeit“. Das ihr niemand klipp und klar gesagt hat: „Sie müssen umziehen.“ glaube ich im übrigen bei dieser Dissonanz von 1300 Euro zu 500 Euro nicht…
Und auch den Freibetrag von 160 Euro glaube ich nicht. Die meisten SozÄ richten sich nicht mehr nach den Vorgaben des Dt. Vereines, sondern bestimmen ihre eigenen Freibeträge die mitunter weit unter den Vorschlägen des Dt. Vereins liegen. Da bei deiner Bekannten nach dt. Verein maximal 50% vom RS HV anzuwenden wären, könnten dies maximal 148,60 Euro (Hessen) sein, andere Bundesländer sogar niedriger. Aber wie gesagt: viele SozÄ gehen jetzt schon weit darunter, besonders wenn der Hilfeempfänger nur geringfügig (also weniger Stunden als ein Vollzeitbeschäftigter) arbeitet. Der Anreiz für Vollzeit soll ja höher sein…

By Turtle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]