Sozialhilfe zurück zahlen!?

Hi,…

hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich habe vor ca. 8 Jahren mit meiner damaligen Lebensgefährtin Sozialhilfe und Wohngeld bekommen.
Seit einem halben Jahr muss ich alleine alles zurück zahlen.
Es geht um einen Betrag von über 4000€!
Angeblich gibt es ein Schreiben das ich auch gesehen habe ,in dem ich bestätige das ich auch für Ihre Sozialhilfe aufkomme!
Der Sachbearbeiter sagte zu mir
„Ich hätte keine Möglichkeit dagegen zu gehen da ich auf die damalige Vollstreckungsankündigung nicht reagiert hätte.“ MIttlerweile steht auch eine Pfändung an die ich durch monatliche Ratenzahlung still legen konnte.
Habe ich da noch irgendwelche Rechte und Möglichkeiten?!
Muss ich überhaupt das alles zurück zahlen?!
Muss Sozialhilfe immer und in jedem Fall zurück gezahlt werden!?
Muss ich auch für meine Ex Freundin zahlen nur weil wir zusammen gelebt haben!?
Wäre ssuper wenn jemand da Erfahrungen gesammelt hat bzw. mir da ein paar Tipps geben kann!

Vielen Dank im Voraus!!

zurückzahlen muss man nur, wenn die sozialhilfe als überbrückung galt. für die freundin mitzahlen, nur wenn in eheähnlicher beziehung, und auch, wenns mal ne überzahlung war… du gabst viel zu wenig details… aber in jedem fall würd ich nen anwalt einschalten.

Hallo,
ich möchte versuchen Ihnen zu helfen. Leider sind für mich viele Aspekte unbekannt…
Wohngeld und Sozialhilfe nach dem SGB XII können in der Regel nicht zugleich gewährt werden. Es wird immer geprüft, welche Leistung höher ist.
Nun kenne ich leider auch nicht den Grund, warum Sozialhilfe bezogen wurde und ob es eine reine Leistung zum Lebensunterhalt war.? Warum muss diese zuück erstattet werden? Wurde diese vielleicht im Vorfeld als Darlehen gewährt? Das Sozialamt sichert sich in der Regel bei zu erwartenden Einkommen bzw Vermögen zB. aus Erbschaft oder Hausverkauf usw. seine Ansprüche mit einer Abtretungserklärung. Es ist strittig, ob Sie die zum Lebensunterhalt Ihrer Freundin gezahlten Leistungen tasächlich zurück erstatten müssen, es sei denn, es liegt tatsächlich eine Erklärung von Ihnen vor, dass Sie allein für den Ersatz bzw. die Rückerstattung der gezahlten Leistungen aufkommen. Dann hat der Sozialhilfeträger das Recht die Leistung von Ihnen allein zurück zu fordern.
Weiterhin ist zu klären, ob Sie mit Ihrem jetzigen Einkommen überhaupt in der Lage sind so eine Summe zurück zu zahlen. Mit der Rückzahlung der Beträge dürfen Sie nicht unter den Sozialhilfesatz „rutschen“ (Regelsatz + Kosten der Unterkunft). In Ihrem Fall wäre es ratsam sich Rechtsbeistand eventuell über einen Fachanwalt bzw. vielleicht auch bei der Schuldnerberatung zu holen. Konkreter könnte ich werden, wenn Sie die Umstände etwas genauer beschrieben hätten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern weiter zur Verfügung.
Liebe Grüße

Hallo, du solltest dich besser von einem Anwalt vertreten lassen. Du hast bei niedrigem Einkommen Anspruch auf kostenlose Beratung. Auf jeden Fall benötigst du Akteneinsicht, falls du die Unterlagen nicht mehr hast.
Eventuell kannst du ja auch versuchen das Geld von deiner Freundin einzufordern.
grüsse
Irina

moin
es kommt darauf an wie lange du Sozialhilfe bekommen hast, ab einen bestimmten Zeitraum brauchst du nichts zurückzahlen glaube das waren damals 8 Monate dann nichts zurückzahlen.
aber
wenn du auf die Vollstreckungsankündigung nihct reagiert hast ist es rechtkräftig also kaum noch Chancen

Danke für die schnelle Antwort…
Das heißt…wenn ich den AMahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid einfach so hin genommen habe muss ich zahlen??

Viele Grüße

ja
denn da du auch den Vollstreckungsbescheid nicht geantwortet hast hast du ihn anerkannt

Kann ich nichts mit anfangen… was für ein Schreiben? Vielleicht Verpflichtungserklärung für Ausländer, dann hast Du Pech!