Sozialhilfe zurückzahlen

Hallo zusammen! Ich habe ein großes problem…meine mutter hat weiter sozialhilfe für mich bezogen nach dem ich ausgezogen bin. davon wusste ich nichts denn ich mache fleißig meine ausbildung und verdiene eigenes geld.jetzt will das amt das ich die schulden zurück zahle.was kann ich tun?ist das so richtig das ich jetzt mit schuld habe?

Hallo, aber ich kann dir da leider nicht wirklich weiterhelfen. Das Amt will sein Geld, was ihm ja auch rechtmäßig zusteht und es wird es bekommen, von dir oder von deiner Mutter. Du wirst wenige möglichkeiten haben dich dagegen zu wehren.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo CharlieBrown,
ich kann da leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
also, dass die Überzahlunbg erstattet werden muss, dürfte klar sein… ist ja auch nicht Deine Frage.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mitter als Heushaltsvorstand wart?
Wenn ja, dann habt Ihr ja, so wie ich das sehe, beide unterschrieben, dass Ihr Veränderungen sofort brim Sozialamt meldet. Das ist offensichtlich weder durch Dich, noch durch Deine Mutter geschehen. Insofern seid Ihr, nach meiner NICHT VERBINDLICHEN EINSCHÄTZUNG, beide gleichermaßen Eurer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und damit gleichermaßen dem Sozialamt gegenüber zur Rückzahlung verpflichtet.
Viele Grüße
Jens

Hallo, normalerweise muß es Deine Mutti zurückzahlen. Sie hat es ja für Dich bekommen und versäumt, dem Amt zu melden, das Du ausgezogen bist. Das Amt will das Geld. Deine Mutti hat es ja für Dich zum Lebensunterhalt bekommen. Da müßt Du Dich nun mit Deiner Mutti einigen. hauptsache, das Amt bekommt das Geld. Tschüß,Renate Claus

Hallo Charlie,
das ist korrekt so. Wer die Sozialhilfe empfangen hat, spielt zun#cht keine Rolle. Sie wurde für Dich gewährt. Du hättest zu Beginn deiner Ausbildung bzw. Tätigkeit das Sozialamt informieren müssen, dass sich in deinen Verhältnissen etwas geändert hat und diese hat auch Auswirkungen auf den Bezug. Bei der erstmaligen Leistungsbewilligung wurdest mit Sicherheit darüber informiert /Mitteilungspflichten §§ 60 ff SGB I).

Inwiewiet es möglich diese zu Recht bestehende Forderung durchzustetzen oder zu stunden usw. bleibt offen.
Gruß
Franz

Hallo,

wenn Sie Sozialhilfe bezogen haben, müssen Sie dem Amt Veränderungen anzeigen, also z.B. auch eine Arbeitsaufnahme oder die Veränderung von Mietkosten. Dann verändert sich auch die Hilfe, bzw. sie wird evtl. ganz eingestellt. Falls sie das nicht getan haben, hat das Amt einen Anspruch auf Rückerstattung, den man aber auch in Raten abzahlen kann. Der Ansprechpartner für das Sozialamt sind Sie. Anders wäre die Sache, wenn Ihre Mutter den Antrag in Ihrem Namen gestellt hätte. Das wollen wir aber mal lieber nicht hoffen.

Viele Grüsse und alles Gute.
Walter

Schwer zu sagen. Hast du dem Arbeitsamt mitgeteilt das du deine Ausbildung machst. Wohnst du noch daheim? Und wär hat das Geld bekommen? Sprich als erstes mit deiner Mutter zurückzahlen müßte ihr das Geld auf jeden Fall.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]