Sozialhilfe + Zuverdienen?

Liebe Experten,

folgender Fall: Meine Nichte (Mitte 30) ist im 5.Monat schwanger.
Es war ein „Urlaubsunfall“, der Vater ist nicht greifbar. Sie steht ja beruflich mitten im Leben, kann aber mindestens im ersten Jahr nach der Geburt nicht arbeiten (Stillen, etc.). Sie will also zwei Jahre Elternzeit nehmen und im zweiten Jahr wieder halbtags in Ihrer Firma arbeiten.
Das erste Jahr sieht ja finanziell mau aus. Es bleibt wohl nur der Gang zum Sozialamt.
Meine Frage: wie kann ich sie in dieser Situation unterstützen, ohne das es sich mindernd auf die Sozialhilfe auswirkt? Ich könnte sie im ersten Jahr in meinem Büro „anstellen“. Die Frage ist nur, was darf sie max. hinzuverdienen, ohne Anrechnung auf Sozialhilfe? Das Bundesland ist Baden-Württemberg.

Vielen Dank für die Hilfe

Schnulle

Mahlzeit!

folgender Fall: Meine Nichte (Mitte 30) ist im 5.Monat
schwanger.

Das ist doch klasse :smile:
Gratulation…

Es war ein „Urlaubsunfall“, der Vater ist nicht greifbar.

Kommt vor sowas. Nix ungewöhnliches und vor allem nix Schlimmes.

Sie steht ja beruflich mitten im Leben, kann aber mindestens im
ersten Jahr nach der Geburt nicht arbeiten (Stillen, etc.).

Klingt ganz plausibel für mich :smile:
Meine Regierung wird nach der Geburt unserer Kinder für Drei Jahre ´ne Auszeit nehmen.
Aber Deiner Aussage entnehme ich, das sie derzeit arbeitet? Mit anderen Worten: Ist sie zur Zeit fest angestellt? Das ist wichtig.

Sie will also zwei Jahre Elternzeit nehmen und im zweiten Jahr
wieder halbtags in Ihrer Firma arbeiten.

Wie denn nun? Zwei Jahre Elternzeit und danach wieder arbeiten? Oder ein Jahr Elternzeit und danach wieder halbtags?

Das erste Jahr sieht ja finanziell mau aus.

Wieso? Soooo schlecht sieht es denn doch auch nicht aus. Sie bekommt Erziehungsgeld, das wären je nach Ihrer eigenen Entscheidung entweder bis zu zwei Jahre mtl. 600 DM oder ein Jahr mtl. 900 DM. Zusätzlich gibt es das Kindergeld (ich glaub mtl. 300 Mark). Oben drauf packt das Jugendamt die ersten sechs Jahre noch Unterhaltsvorschuß, das müßten mtl. um die 270 Mark sein.
Damit liegt sie bei ungefähr 1.170 bis 1.470 Mark (je nach ErzG) im Monat. Zusätzlich kann sie Wohngeld beantragen. Ich würde mal wetten, auch ohne Soz.Amt käme sie so auf bis zu 1.600 Mark monatlich.
Nicht zu vergessen, das während der ersten zwei Monate nach der Entbindung eh Mutterschaftsgeld gezahlt wird, während dieser ersten zwei Monate hat sie keinesfalls weniger als jetzt.

Es bleibt wohl nur der Gang zum Sozialamt.

Trotzdem könnte sie noch zum Soz.Amt gehen, da würde mit Sicherheit auch noch etwas rüberkommen. Zumindest ein Mietzuschuß wäre drin, da das ErzG nicht auf Soz.Hilfe angerechnet werden darf. Der Gang zum Soz.Amt hat doch nichts anrüchiges oder schlechtes an sich. Wer nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, der hat ein Recht auf die Unterstützung durch das Soz.Amt.

Meine Frage: wie kann ich sie in dieser Situation
unterstützen, ohne das es sich mindernd auf die Sozialhilfe
auswirkt?

Wenn sie zum Sozialamt geht und von dort Unterstützung bekommt, dann muß sie jeden Pfennig angeben, den sie von anderswo bekommt. Und jeder Pfennig „anderes“ Einkommen (außer ErzG) wird voll auf die Soz.Hilfe angerechnet.

Ich könnte sie im ersten Jahr in meinem Büro
„anstellen“. Die Frage ist nur, was darf sie max.
hinzuverdienen, ohne Anrechnung auf Sozialhilfe? Das
Bundesland ist Baden-Württemberg.

Das Bundesland ist an dieser Stelle nebensächlich. Hier greift das Bundessozialhilfegesetz, und dort heißt es eben, das vor dem Anspruch auf Sozialhilfe zunächst alles andere an Einkommen genutzt werden muß. Und das ist IMHO auch richtig so.

Aber in einem Fall wie Eurem sind doch ganz andere Möglichkeiten gegeben. Wenn Du sie, wie Du sagtest, bei Dir anstellen würdest, dann müßtet ihr nur erstens aufpassen, das ihr eigentlicher Arbeitgeber da nix dagegen hat (er muß zustimmen, wenn sie während der Elternzeit woanders angestellt sein will) und zweitens müßt ihr aufpassen, das sie nicht die Zuverdienstgrenzen und Arbeitszeitbeschränkungen für die Gewährung von Erziehungsgeld überschreitet.

Genauere Erklärungen, Hinweise und Tips dazu würden jetzt hier eine abendfüllende Lektüre bilden :smile:
Wenn Du noch weitere Fragen dazu hast, dann mail mich doch einfach mal an und schildere mal die genauen Umstände. Wie heißt es so schön: Fakten. Fakten. Fakten. Jedenfalls bin ich der Meinung, das sie eigentlich nicht zwingend zum Soz.Amt müßte, erst Recht nicht, wenn Du sie auch noch unterstützen willst. Allerdings ist das natürlich im wesentlichen auch von den Lebensgewohnheiten des Einzelnen abhängig. Ich z.Bsp. kann ganz gut im Monat mit 1.500 Mark auskommen (Mit 1.000 Mark mehr ist natürlich angenehmer *ggg*), andere kommen nicht mal mit 3.000 Mark im Monat aus. Alles eine Frage der Lebensweise und des eigenen Standards.

Vielen Dank für die Hilfe

Gern geschehen :smile:
Wenn Du mir die Einzelheiten zumailst, kann ich gern noch ausführlicher werden.

Bye…

Der Dicke MD.

Nochmal Mahlzeit!

Ich nochmal. Leider mußte ich alle Werte in DM schreiben. Mit den €-Werten kenne ich mich noch nicht so richtig aus. Das wird wohl noch ´ne Weile dauern… *ggg*

Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Dicker MD ;o)

Danke für Deine Antwort.

Aber Deiner Aussage entnehme ich, das sie derzeit arbeitet?
Mit anderen Worten: Ist sie zur Zeit fest angestellt? Das ist
wichtig.

Ja.

Sie will also zwei Jahre Elternzeit nehmen und im zweiten Jahr
wieder halbtags in Ihrer Firma arbeiten.

Wie denn nun? Zwei Jahre Elternzeit und danach wieder
arbeiten? Oder ein Jahr Elternzeit und danach wieder halbtags?

Zwei Jahre Elternzeit. Und in der Elternzeit darf man doch bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten (oder haben wir das falsch verstanden?)

Das erste Jahr sieht ja finanziell mau aus.

Wieso? Soooo schlecht sieht es denn doch auch nicht aus. Sie
bekommt Erziehungsgeld, das wären je nach Ihrer eigenen
Entscheidung entweder bis zu zwei Jahre mtl. 600 DM oder ein
Jahr mtl. 900 DM. Zusätzlich gibt es das Kindergeld (ich glaub
mtl. 300 Mark). Oben drauf packt das Jugendamt die ersten
sechs Jahre noch Unterhaltsvorschuß, das müßten mtl. um die
270 Mark sein.

Auch wenn der Vater nicht bekannt ist?

Damit liegt sie bei ungefähr 1.170 bis 1.470 Mark (je nach
ErzG) im Monat. Zusätzlich kann sie Wohngeld beantragen. Ich
würde mal wetten, auch ohne Soz.Amt käme sie so auf bis zu
1.600 Mark monatlich.

Na gut, aber jetzt hat sie so 2900,-- DM

Nicht zu vergessen, das während der ersten zwei Monate nach
der Entbindung eh Mutterschaftsgeld gezahlt wird, während
dieser ersten zwei Monate hat sie keinesfalls weniger als
jetzt.

Das ist klar.

Es bleibt wohl nur der Gang zum Sozialamt.

Trotzdem könnte sie noch zum Soz.Amt gehen, da würde mit
Sicherheit auch noch etwas rüberkommen. Zumindest ein
Mietzuschuß wäre drin, da das ErzG nicht auf Soz.Hilfe
angerechnet werden darf. Der Gang zum Soz.Amt hat doch nichts
anrüchiges oder schlechtes an sich. Wer nicht in der Lage ist,
für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, der hat ein Recht
auf die Unterstützung durch das Soz.Amt.

Das mit dem soz.Amt sehen wir auch nicht sooo negativ, aber unterm Strich fehlen schon ein paar Märker (oder Euros), vor allen Dingen weil vor der Geburt ja schon so viele Kosten anfallen (Erstaustattung, Wohnungsumbau (Kinderzimmer), etc.) Sie ist erst letztes Jahr umgezogen und hat renoviert, jetzt fängt es wieder an *gr*(Arbeitszimmer wieder raus, Kinderzimmer rein…)

Meine Frage: wie kann ich sie in dieser Situation
unterstützen, ohne das es sich mindernd auf die Sozialhilfe
auswirkt?

Wenn sie zum Sozialamt geht und von dort Unterstützung
bekommt, dann muß sie jeden Pfennig angeben, den sie
von anderswo bekommt. Und jeder Pfennig „anderes“ Einkommen
(außer ErzG) wird voll auf die Soz.Hilfe angerechnet.

Ich könnte sie im ersten Jahr in meinem Büro
„anstellen“. Die Frage ist nur, was darf sie max.
hinzuverdienen, ohne Anrechnung auf Sozialhilfe? Das
Bundesland ist Baden-Württemberg.

Das Bundesland ist an dieser Stelle nebensächlich. Hier greift
das Bundessozialhilfegesetz, und dort heißt es eben, das
vor dem Anspruch auf Sozialhilfe zunächst alles andere
an Einkommen genutzt werden muß. Und das ist IMHO auch richtig
so.

Aber in einem Fall wie Eurem sind doch ganz andere
Möglichkeiten gegeben. Wenn Du sie, wie Du sagtest, bei Dir
anstellen würdest, dann müßtet ihr nur erstens aufpassen, das
ihr eigentlicher Arbeitgeber da nix dagegen hat (er muß
zustimmen, wenn sie während der Elternzeit woanders angestellt
sein will) und zweitens müßt ihr aufpassen, das sie nicht die
Zuverdienstgrenzen und Arbeitszeitbeschränkungen für die
Gewährung von Erziehungsgeld überschreitet.

Ja klar, das würden wir noch ausrechnen. Der jetzige AG weiß ja noch nicht mal, ob er sie überhaupt Teilzeitmäßig beschäftigen könnte (EDV-Branche, viel mit Kundenkontakte etc.)

Ich fass mal kurz zusammen:

Erziehungsgeld
KinderGeld
Unterhaltsvorschuß(?)
Wohngeld
plus mein „Zuschuß“

oder

Soz-Hilfe (inkl.Miete?+Nebenkosten?)
Unterhaltsvorschuß
Erziehungsgeld
+Einmalhilfen?

dafür dürfte ich offiziell nichts zuschießen? könnte also nichts absetzen

Hmmm… müssen wir nochmal durchrechnen.

Weißt Du zufällig die Grundlagen zur Berechnung des ErzGeldes?
Wir kommen damit nicht klar :o( … Dort steht „Das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt“ Wenn das Kind im Juni 02 kommt also das Einkommen vom Jan-Jun. Kommt das Kind im Jan 02, dann nichts??!! Ist das nicht eine Ungleichbehandlung? Oder haben wir was übersehen?

Warum ist in D alles so kompliziert??

Danke für Deine kompetenten Hinweise

Schnulle

Moin again!

Danke für Deine Antwort.

Gern geschehen :smile:

Zwei Jahre Elternzeit. Und in der Elternzeit darf man doch bis
zu 30 Std. wöchentlich arbeiten (oder haben wir das falsch
verstanden?)

Nee, habt ihr richtig verstanden. Bis genau 30 Stunden. Also auf keinen Fall 30 Std. und 1 min :smile:

Wieso? Soooo schlecht sieht es denn doch auch nicht aus. Sie
bekommt Erziehungsgeld, das wären je nach Ihrer eigenen
Entscheidung entweder bis zu zwei Jahre mtl. 600 DM oder ein
Jahr mtl. 900 DM. Zusätzlich gibt es das Kindergeld (ich glaub
mtl. 300 Mark). Oben drauf packt das Jugendamt die ersten
sechs Jahre noch Unterhaltsvorschuß, das müßten mtl. um die
270 Mark sein.

Auch wenn der Vater nicht bekannt ist?

Nur wenn der Vater nicht bekannt oder nicht leistungsfähig ist. Unterhaltsvorschuß wird vom Jugendamt gezahlt, wenn der Vater aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen kann. Theoretisch ist das so gedacht, das die den halben Unterhaltsregelsatz als Unterhaltsvorschuß zahlen und sich das dann irgendwann bei vorhandener Leistungsfähigkeit vom Vater zurück holen. Allerdings zahlen sie nur für max. sechs Jahre und max. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes.
Kindergeld und ErzG haben mit dem Vater überhaupt nichts zu tun.

Damit liegt sie bei ungefähr 1.170 bis 1.470 Mark (je nach
ErzG) im Monat. Zusätzlich kann sie Wohngeld beantragen. Ich
würde mal wetten, auch ohne Soz.Amt käme sie so auf bis zu
1.600 Mark monatlich.

Na gut, aber jetzt hat sie so 2900,-- DM

Das ist allerdings ein Unterschied :smile:

Trotzdem könnte sie noch zum Soz.Amt gehen, da würde mit
Sicherheit auch noch etwas rüberkommen. Zumindest ein
Mietzuschuß wäre drin, da das ErzG nicht auf Soz.Hilfe
angerechnet werden darf. Der Gang zum Soz.Amt hat doch nichts
anrüchiges oder schlechtes an sich. Wer nicht in der Lage ist,
für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, der hat ein Recht
auf die Unterstützung durch das Soz.Amt.

Das mit dem soz.Amt sehen wir auch nicht sooo negativ, aber
unterm Strich fehlen schon ein paar Märker (oder Euros), vor
allen Dingen weil vor der Geburt ja schon so viele Kosten
anfallen (Erstaustattung, Wohnungsumbau (Kinderzimmer), etc.)
Sie ist erst letztes Jahr umgezogen und hat renoviert, jetzt
fängt es wieder an *gr*(Arbeitszimmer wieder raus,
Kinderzimmer rein…)

Das mit den Kosten vor der Geburt kenne ich aus eigener, aktueller Erfahrung auch zur Genüge :smile:
Allerdings wird sie vom Soz.Amt nichts bekommen für die Erstausstattung oder Wohnungsumbau oder so. Das sind ja schließlich Kosten, die vor der Geburt anfallen. Und vor der Geburt hat sie ja ein ausreichendes Einkommen.

Aber in einem Fall wie Eurem sind doch ganz andere
Möglichkeiten gegeben. Wenn Du sie, wie Du sagtest, bei Dir
anstellen würdest, dann müßtet ihr nur erstens aufpassen, das
ihr eigentlicher Arbeitgeber da nix dagegen hat (er muß
zustimmen, wenn sie während der Elternzeit woanders angestellt
sein will) und zweitens müßt ihr aufpassen, das sie nicht die
Zuverdienstgrenzen und Arbeitszeitbeschränkungen für die
Gewährung von Erziehungsgeld überschreitet.

Ja klar, das würden wir noch ausrechnen. Der jetzige AG weiß
ja noch nicht mal, ob er sie überhaupt Teilzeitmäßig
beschäftigen könnte (EDV-Branche, viel mit Kundenkontakte
etc.)

Wie viele Angestellte hat denn ihr jetziger Arbeitgeber insgesamt? Das ist eine wichtige Frage! Wenn ihr AG nämlich mehr als 15 feste Angestellte hat, dann hat sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) in der Elternzeit. Der Arbeitgeber kann ihr in diesem Fall die Teilzeitbeschäftigung nur dann verweigern, wenn er im Einzelfall nachweisbare dringende betriebliche Gründe entgegensetzen kann. Genauso ist geregelt, das sie dann nach der Elternzeit wieder ihre normale Arbeitszeit arbeiten kann. Steht so alles im Bundeserziehungsgeldgesetz.

Ich fass mal kurz zusammen:

Erziehungsgeld
KinderGeld
Unterhaltsvorschuß(?)
Wohngeld
plus mein „Zuschuß“

Richtig, so würde es aussehen. Zusätzlich wäre dann eventuell noch Soz.Hilfe möglich, dazu aber gleich mehr.

oder

Soz-Hilfe (inkl.Miete?+Nebenkosten?)
Unterhaltsvorschuß
Erziehungsgeld
+Einmalhilfen?

Das Bundesland war Baden-Württemberg, richtig? Ich habe einfach mal kurz nachgeschaut. Rechnen wir doch mal nach:

Vom Sozialamt hätte sie folgende Ansprüche:

Regelbedarfsatz für sie als Haushaltsvorstand: 287,35 €
Mehrbedarfzuschlag für Alleinerziehende (20%) 57,47 €
Regelbedarfsatz für ein Kind (0 bis 6 Jahre) 143,67 €
Macht zusammen unterm Strich 488,49 €

Zusätzlich würde ihr das Sozialamt die Miete inkl. Nebenkosten zahlen, aber das ist ein durchlaufender Posten und daher lasse ich das mal außen vor. Verfügbar an Bargeld bekäme sie nur das oben genannte.

Auf diesen Grundanspruch von 488,49 € wird alles an eigenem Einkommen angerechnet (außer ErzG). Also kannst Du davon schonmal das Kindergeld (154€?) abziehen. Bleibt ein Rest von 334,49 €. Davon geht dann der Unterhaltsvorschuß (138€?) ab, bleiben 196,49 €. Wenn sie Soz.Hilfe beantragt, braucht sie Wohngeld gar nicht zu versuchen, da die Miete vom Soz.Amt gezahlt wird.
Kindergeld und Unterhaltsvorschuß wird nicht parallel gezahlt sondern angerechnet! Das muß man wissen!

Das ist jetzt nur eine Pi-mal-Daumen-Rechnung, aber ich denke, das kommt so in etwa hin. Das heißt also, vom Soz.Amt bekommt sie dann ungefähr 196 € ausgezahlt. Zusätzlich das ErzG. (bei der Entscheidung für zwei Jahre ErzG.) von knapp 306 €. Im Monat an Bargeld hätte sie damit verfügbar insgesamt 795,27 €, also etwa 1555 Mark. Und zusätzlich wird die Miete übernommen, so schlecht ist das doch eigentlich gar nicht, oder?
Zusätzlich gäbe es eventuell je nach Bedarf noch die sogenannten einmaligen Beihilfen. Aber so prächtig sind die nicht :smile:

dafür dürfte ich offiziell nichts zuschießen? könnte also
nichts absetzen

Richtig, jeden Cent, den Du ihr offiziell zahlst, muß sie angeben. Und das wird dann angerechnet.

Hmmm… müssen wir nochmal durchrechnen.

Die eine Variante mit Unterstützung des Soz.Amtes ab ich ja grad versucht durchzurechnen :smile:
Spielen wir doch mal die andere Variante durch :smile:

Das würde bedeuten, sie hätte ungefähr folgendes zur Verfügung:

ErzG: 306 €
KinderG. 154 €
UnterhaltsVorschuß 138 €
Macht zusammen 598 €

Zusätzlich kommt dann eventuell noch Wohngeld dazu, der Einfachheit halber setze ich mal 75 € an, viel mehr dürfte es kaum werden. Hängt von der Miete, von der Wohnraumgröße und so weiter ab. Zusammen mit Wohngeld hätte sie dann ungefähr 673 € zur Verfügung, also etwa 1310 Mark. Sieht also wesentlich schlechter aus als beim Soz.Amt. Von daher wäre in diesem Fall wohl die Variante Soz.Amt günstiger. Dafür könnte sie jedoch noch Geld „zuverdienen“. Solange sie unter der Grenze fürs ErzG bleibt, wird dabei nichts angerechnet. Wenn sie sich für die Budget-Zahlung entscheidet, kriegt sie zwar nur für ein Jahr ErzG, dann sind es aber monatlich 900 Mark, also hätte sie noch knapp 153 € mehr zur Verfügung.

Weißt Du zufällig die Grundlagen zur Berechnung des ErzGeldes?

Ja, weiß ich. Dazu gleich mehr :smile:

Wir kommen damit nicht klar :o( …

Ist auch recht bescheiden formuliert im Gesetz, also kein Grund, sich dafür zu schämen :smile:

Dort steht „Das Einkommen
im Kalenderjahr der Geburt“ Wenn das Kind im Juni 02
kommt also das Einkommen vom Jan-Jun. Kommt das Kind im Jan
02, dann nichts??!! Ist das nicht eine Ungleichbehandlung?

Ist eine Ungleichbehandlung, hast schon recht. Eigentlich unfair.

Oder haben wir was übersehen?

Nee, eigentlich habt ihr nichts übersehen. Aber es wird in der Regel so verfahren, das das verfügbare Einkommen zunächst während der ersten sechs und dann während der ersten 24 Lebensmonate des Kindes maßgeblich ist. Also wird ab der Geburt gerechnet. Was vorher war, ist eigentlich uninteressant.

Die Grenze für Alleinerziehende mit einem Kind liegt ab dem siebten Lebensmonat des Kindes bei 26.400 DM im Jahr, also knapp 13.500 €. Diese Grenze ist allerdings das sogenannte Pauschale Nettoeinkommen. Das Pauschale Netto wird ermittelt, in dem vom Brutto 27% abgezogen werden. Zusätzlich werden die nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen. Also liegt die tatsächliche Bruttogrenze bei 33.528 DM, also etwa 17.140 €.

Wenn Du sie also finanziell unterstützen willst, dann könntest Du sie mit Brutto bis zu ungefähr 1.420 € im Monat beglücken, ohne das es irgendwie auf das ErzG angerechnet wird.

Damit sie monatlich keine Veränderung zu jetzt hätte, müßtest Du ihr also noch etwa 820 € netto verehren, damit sie zusammen mit den anderen Sachen (KiGeld, ErzG usw.) auf ihre 2900 Mark kommt. Ganz schön heftig, oder?

Was sagt uns das alles? In Deutschland bist Du ganz schön in den Allerwertesten gekniffen, wenn Du Dir als Single ein Kind zulegen möchtest. Du hast praktisch keine Alternative zum Soz.Amt. Denn von dem, was die für Singles mit Kind zahlen, kann man zusammen mit ErzG ganz gut auskommen.
Das ist genau das, was hier in D nicht so recht hinhaut. Das hochgelobte Erziehungsgeldgesetz, das es Eltern ja eigentlich ermöglichen soll, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern, ist doch eigentlich eine Farce. Wie heißt es so schön: Kinder muß man sich eben leisten können. Als Single ohne zweiten Verdiener ist es so gut wie unmöglich, vernünftig seinen Lebensstandard zu halten.

Wenn ich diese Kampagne vom Familienministerium höre, ich soll doch als Vater auch zu Hause bleiben, dann kriege ich ganz deutlich gesagt Kotzkrämpfe. Wovon soll man denn leben? Vom ErzG? Lächerlich. Wenn ich tatsächlich zu Hause bleiben will, dann bleibt mir gar nichts anderes übrig, als zum Soz.Amt zu laufen.

Warum ist in D alles so kompliziert??

Das ist eine Frage, die ich Dir unmöglich beantworten kann *ggg*
Ich vermute mal, das hat was mit der Existenzberechtigung für diverse Beamte zu tun.
Da solltest Du mal die hochkompetenten Bürokraten in der Regierung fragen, denke ich. Vorher natürlich die entsprechenden Anträge für ein Auskunftsersuchen nicht vergessen *ggg*

Danke für Deine kompetenten Hinweise

Mach ich wirklich gern. Wenn ich Dir noch irgendwie helfen kann, melde Dich einfach. Wenn Du möchtest, kann ich Dir auch mal was zumailen. Es gibt da so´ne Broschüre vom Familienministerium, die erklärt ganz gut die Zusammenhänge ums ErzG. Hab ich grad vor kurzem erst wieder gefunden. Die habe ich als PDF-Files. Kann man sich aber auch irgendwo beim Familienministerium downloaden.

Auf alle Fälle viele Grüße und viel „Spaß“ beim Kopfzerbrechen…

Bye…

Der Dicke MD.

2 „Gefällt mir“

Boah… DANKE erstmal !!!

Ich habe alles abgespeichert und muss es in ruhe durcharbeiten und kapieren… So ganz doof scheinen wir ja nicht zu sein, aber kompliziert ist das alles trotzdem.

Ich versuche die Broschüre mal beim Minsterium aufzutreiben, ansonsten maile ich Dich an, okay.

Ich melde mich!!!

Ein großes Dankeschön vorab

Schnulle

Hallo Ihr,

ich habe die Diskussion hier kurz überflogen.

Dicker hat im Grunde schon ganz viel gesagt.

Nur eins noch:
Wieviel sie zur Sozialhilfe hinzuverdienen kann, ohne dass es angerechnet wird, berechnest Du so:

Nettoeinkommen - 20 % vom Regelsatz eines Haushaltsvorstandes (also 20 % von 286,83 Euro)

Von dem Ergebnis berechnest Du 5 %.

Der Freibetrag, also das, was NICHT angerechnet wird, beträgt dann eben die 20 % des Regelsatzes + die errechneten 5 % von oben.

Zusätzlich kommen noch 5,11 Euro Arbeitsmittelpauschale hinzu.
Gegebenenfalls werden auch Fahrtkosten anerkannt und Beträge für die Kinderbetreuung.

Übrigens kann schon Sozialhilfe ind Wohngeld nebeneinander gewährt werden, je nahc Höhe der Hilfe entweder von beiden Stellen gtrennt oder als Besonderer Mietzuschuss vom Sozialamt.

Sozailahilfe kommt generell immer zuletzt, also, wenn alle vorrangigen Ansprüche erschöpft sind.

In der hoffnung, nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben -

Anna