Moin again!
Danke für Deine Antwort.
Gern geschehen 
Zwei Jahre Elternzeit. Und in der Elternzeit darf man doch bis
zu 30 Std. wöchentlich arbeiten (oder haben wir das falsch
verstanden?)
Nee, habt ihr richtig verstanden. Bis genau 30 Stunden. Also auf keinen Fall 30 Std. und 1 min 
Wieso? Soooo schlecht sieht es denn doch auch nicht aus. Sie
bekommt Erziehungsgeld, das wären je nach Ihrer eigenen
Entscheidung entweder bis zu zwei Jahre mtl. 600 DM oder ein
Jahr mtl. 900 DM. Zusätzlich gibt es das Kindergeld (ich glaub
mtl. 300 Mark). Oben drauf packt das Jugendamt die ersten
sechs Jahre noch Unterhaltsvorschuß, das müßten mtl. um die
270 Mark sein.
Auch wenn der Vater nicht bekannt ist?
Nur wenn der Vater nicht bekannt oder nicht leistungsfähig ist. Unterhaltsvorschuß wird vom Jugendamt gezahlt, wenn der Vater aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen kann. Theoretisch ist das so gedacht, das die den halben Unterhaltsregelsatz als Unterhaltsvorschuß zahlen und sich das dann irgendwann bei vorhandener Leistungsfähigkeit vom Vater zurück holen. Allerdings zahlen sie nur für max. sechs Jahre und max. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes.
Kindergeld und ErzG haben mit dem Vater überhaupt nichts zu tun.
Damit liegt sie bei ungefähr 1.170 bis 1.470 Mark (je nach
ErzG) im Monat. Zusätzlich kann sie Wohngeld beantragen. Ich
würde mal wetten, auch ohne Soz.Amt käme sie so auf bis zu
1.600 Mark monatlich.
Na gut, aber jetzt hat sie so 2900,-- DM
Das ist allerdings ein Unterschied 
Trotzdem könnte sie noch zum Soz.Amt gehen, da würde mit
Sicherheit auch noch etwas rüberkommen. Zumindest ein
Mietzuschuß wäre drin, da das ErzG nicht auf Soz.Hilfe
angerechnet werden darf. Der Gang zum Soz.Amt hat doch nichts
anrüchiges oder schlechtes an sich. Wer nicht in der Lage ist,
für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen, der hat ein Recht
auf die Unterstützung durch das Soz.Amt.
Das mit dem soz.Amt sehen wir auch nicht sooo negativ, aber
unterm Strich fehlen schon ein paar Märker (oder Euros), vor
allen Dingen weil vor der Geburt ja schon so viele Kosten
anfallen (Erstaustattung, Wohnungsumbau (Kinderzimmer), etc.)
Sie ist erst letztes Jahr umgezogen und hat renoviert, jetzt
fängt es wieder an *gr*(Arbeitszimmer wieder raus,
Kinderzimmer rein…)
Das mit den Kosten vor der Geburt kenne ich aus eigener, aktueller Erfahrung auch zur Genüge 
Allerdings wird sie vom Soz.Amt nichts bekommen für die Erstausstattung oder Wohnungsumbau oder so. Das sind ja schließlich Kosten, die vor der Geburt anfallen. Und vor der Geburt hat sie ja ein ausreichendes Einkommen.
Aber in einem Fall wie Eurem sind doch ganz andere
Möglichkeiten gegeben. Wenn Du sie, wie Du sagtest, bei Dir
anstellen würdest, dann müßtet ihr nur erstens aufpassen, das
ihr eigentlicher Arbeitgeber da nix dagegen hat (er muß
zustimmen, wenn sie während der Elternzeit woanders angestellt
sein will) und zweitens müßt ihr aufpassen, das sie nicht die
Zuverdienstgrenzen und Arbeitszeitbeschränkungen für die
Gewährung von Erziehungsgeld überschreitet.
Ja klar, das würden wir noch ausrechnen. Der jetzige AG weiß
ja noch nicht mal, ob er sie überhaupt Teilzeitmäßig
beschäftigen könnte (EDV-Branche, viel mit Kundenkontakte
etc.)
Wie viele Angestellte hat denn ihr jetziger Arbeitgeber insgesamt? Das ist eine wichtige Frage! Wenn ihr AG nämlich mehr als 15 feste Angestellte hat, dann hat sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) in der Elternzeit. Der Arbeitgeber kann ihr in diesem Fall die Teilzeitbeschäftigung nur dann verweigern, wenn er im Einzelfall nachweisbare dringende betriebliche Gründe entgegensetzen kann. Genauso ist geregelt, das sie dann nach der Elternzeit wieder ihre normale Arbeitszeit arbeiten kann. Steht so alles im Bundeserziehungsgeldgesetz.
Ich fass mal kurz zusammen:
Erziehungsgeld
KinderGeld
Unterhaltsvorschuß(?)
Wohngeld
plus mein „Zuschuß“
Richtig, so würde es aussehen. Zusätzlich wäre dann eventuell noch Soz.Hilfe möglich, dazu aber gleich mehr.
oder
Soz-Hilfe (inkl.Miete?+Nebenkosten?)
Unterhaltsvorschuß
Erziehungsgeld
+Einmalhilfen?
Das Bundesland war Baden-Württemberg, richtig? Ich habe einfach mal kurz nachgeschaut. Rechnen wir doch mal nach:
Vom Sozialamt hätte sie folgende Ansprüche:
Regelbedarfsatz für sie als Haushaltsvorstand: 287,35 €
Mehrbedarfzuschlag für Alleinerziehende (20%) 57,47 €
Regelbedarfsatz für ein Kind (0 bis 6 Jahre) 143,67 €
Macht zusammen unterm Strich 488,49 €
Zusätzlich würde ihr das Sozialamt die Miete inkl. Nebenkosten zahlen, aber das ist ein durchlaufender Posten und daher lasse ich das mal außen vor. Verfügbar an Bargeld bekäme sie nur das oben genannte.
Auf diesen Grundanspruch von 488,49 € wird alles an eigenem Einkommen angerechnet (außer ErzG). Also kannst Du davon schonmal das Kindergeld (154€?) abziehen. Bleibt ein Rest von 334,49 €. Davon geht dann der Unterhaltsvorschuß (138€?) ab, bleiben 196,49 €. Wenn sie Soz.Hilfe beantragt, braucht sie Wohngeld gar nicht zu versuchen, da die Miete vom Soz.Amt gezahlt wird.
Kindergeld und Unterhaltsvorschuß wird nicht parallel gezahlt sondern angerechnet! Das muß man wissen!
Das ist jetzt nur eine Pi-mal-Daumen-Rechnung, aber ich denke, das kommt so in etwa hin. Das heißt also, vom Soz.Amt bekommt sie dann ungefähr 196 € ausgezahlt. Zusätzlich das ErzG. (bei der Entscheidung für zwei Jahre ErzG.) von knapp 306 €. Im Monat an Bargeld hätte sie damit verfügbar insgesamt 795,27 €, also etwa 1555 Mark. Und zusätzlich wird die Miete übernommen, so schlecht ist das doch eigentlich gar nicht, oder?
Zusätzlich gäbe es eventuell je nach Bedarf noch die sogenannten einmaligen Beihilfen. Aber so prächtig sind die nicht 
dafür dürfte ich offiziell nichts zuschießen? könnte also
nichts absetzen
Richtig, jeden Cent, den Du ihr offiziell zahlst, muß sie angeben. Und das wird dann angerechnet.
Hmmm… müssen wir nochmal durchrechnen.
Die eine Variante mit Unterstützung des Soz.Amtes ab ich ja grad versucht durchzurechnen 
Spielen wir doch mal die andere Variante durch 
Das würde bedeuten, sie hätte ungefähr folgendes zur Verfügung:
ErzG: 306 €
KinderG. 154 €
UnterhaltsVorschuß 138 €
Macht zusammen 598 €
Zusätzlich kommt dann eventuell noch Wohngeld dazu, der Einfachheit halber setze ich mal 75 € an, viel mehr dürfte es kaum werden. Hängt von der Miete, von der Wohnraumgröße und so weiter ab. Zusammen mit Wohngeld hätte sie dann ungefähr 673 € zur Verfügung, also etwa 1310 Mark. Sieht also wesentlich schlechter aus als beim Soz.Amt. Von daher wäre in diesem Fall wohl die Variante Soz.Amt günstiger. Dafür könnte sie jedoch noch Geld „zuverdienen“. Solange sie unter der Grenze fürs ErzG bleibt, wird dabei nichts angerechnet. Wenn sie sich für die Budget-Zahlung entscheidet, kriegt sie zwar nur für ein Jahr ErzG, dann sind es aber monatlich 900 Mark, also hätte sie noch knapp 153 € mehr zur Verfügung.
Weißt Du zufällig die Grundlagen zur Berechnung des ErzGeldes?
Ja, weiß ich. Dazu gleich mehr 
Wir kommen damit nicht klar :o( …
Ist auch recht bescheiden formuliert im Gesetz, also kein Grund, sich dafür zu schämen 
Dort steht „Das Einkommen
im Kalenderjahr der Geburt“ Wenn das Kind im Juni 02
kommt also das Einkommen vom Jan-Jun. Kommt das Kind im Jan
02, dann nichts??!! Ist das nicht eine Ungleichbehandlung?
Ist eine Ungleichbehandlung, hast schon recht. Eigentlich unfair.
Oder haben wir was übersehen?
Nee, eigentlich habt ihr nichts übersehen. Aber es wird in der Regel so verfahren, das das verfügbare Einkommen zunächst während der ersten sechs und dann während der ersten 24 Lebensmonate des Kindes maßgeblich ist. Also wird ab der Geburt gerechnet. Was vorher war, ist eigentlich uninteressant.
Die Grenze für Alleinerziehende mit einem Kind liegt ab dem siebten Lebensmonat des Kindes bei 26.400 DM im Jahr, also knapp 13.500 €. Diese Grenze ist allerdings das sogenannte Pauschale Nettoeinkommen. Das Pauschale Netto wird ermittelt, in dem vom Brutto 27% abgezogen werden. Zusätzlich werden die nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen. Also liegt die tatsächliche Bruttogrenze bei 33.528 DM, also etwa 17.140 €.
Wenn Du sie also finanziell unterstützen willst, dann könntest Du sie mit Brutto bis zu ungefähr 1.420 € im Monat beglücken, ohne das es irgendwie auf das ErzG angerechnet wird.
Damit sie monatlich keine Veränderung zu jetzt hätte, müßtest Du ihr also noch etwa 820 € netto verehren, damit sie zusammen mit den anderen Sachen (KiGeld, ErzG usw.) auf ihre 2900 Mark kommt. Ganz schön heftig, oder?
Was sagt uns das alles? In Deutschland bist Du ganz schön in den Allerwertesten gekniffen, wenn Du Dir als Single ein Kind zulegen möchtest. Du hast praktisch keine Alternative zum Soz.Amt. Denn von dem, was die für Singles mit Kind zahlen, kann man zusammen mit ErzG ganz gut auskommen.
Das ist genau das, was hier in D nicht so recht hinhaut. Das hochgelobte Erziehungsgeldgesetz, das es Eltern ja eigentlich ermöglichen soll, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern, ist doch eigentlich eine Farce. Wie heißt es so schön: Kinder muß man sich eben leisten können. Als Single ohne zweiten Verdiener ist es so gut wie unmöglich, vernünftig seinen Lebensstandard zu halten.
Wenn ich diese Kampagne vom Familienministerium höre, ich soll doch als Vater auch zu Hause bleiben, dann kriege ich ganz deutlich gesagt Kotzkrämpfe. Wovon soll man denn leben? Vom ErzG? Lächerlich. Wenn ich tatsächlich zu Hause bleiben will, dann bleibt mir gar nichts anderes übrig, als zum Soz.Amt zu laufen.
Warum ist in D alles so kompliziert??
Das ist eine Frage, die ich Dir unmöglich beantworten kann *ggg*
Ich vermute mal, das hat was mit der Existenzberechtigung für diverse Beamte zu tun.
Da solltest Du mal die hochkompetenten Bürokraten in der Regierung fragen, denke ich. Vorher natürlich die entsprechenden Anträge für ein Auskunftsersuchen nicht vergessen *ggg*
Danke für Deine kompetenten Hinweise
Mach ich wirklich gern. Wenn ich Dir noch irgendwie helfen kann, melde Dich einfach. Wenn Du möchtest, kann ich Dir auch mal was zumailen. Es gibt da so´ne Broschüre vom Familienministerium, die erklärt ganz gut die Zusammenhänge ums ErzG. Hab ich grad vor kurzem erst wieder gefunden. Die habe ich als PDF-Files. Kann man sich aber auch irgendwo beim Familienministerium downloaden.
Auf alle Fälle viele Grüße und viel „Spaß“ beim Kopfzerbrechen…
Bye…
Der Dicke MD.