Können Sozialhilfeempfänger eigentlich auch Urlaub beim Sozialamt beantragen und kriegen die Leute dann eventuell auch Urlaubsgeld???
Können Sozialhilfeempfänger eigentlich
auch Urlaub beim Sozialamt beantragen und
kriegen die Leute dann eventuell auch
Urlaubsgeld???
Auch wenn dsa nicht Deine eigentliche Frage ist, Kleidung müßte auch noch bezahlt werden, war früher so.
Und vor ein paar Jahren noch gab es Urlaub. Allerdings weiß ich nicht mehr genau, ob daß das Sozialamt war. Es gibt allerdings einen sozialen Dienst, die dann aus Spenden Bedürftigen manches finanzieren. Zuschüsse müßtest Du allemal erfragen können. Überdies werden die Sachen teils von Sozialamt zu Sozialamt, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich bewertet und damit umgegangen.
Ciao,
Romana
hi anita,
sicher haben auch sozialhilfeempfänger ein recht auf urlaub. nur bezahlen müssen sie ihn leider selbst.
„beantragen“ wird man ihn eigentlich nicht, allerdings sollte man sich beim sozialamt abmelden, da man zum einen „verfügbar“ sein muß, d.h. auf einladungen des amtes reagieren muß und zum anderen -sofern dem nichts entgegensteht- auch dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muß. aber in beiden fällen kann man sich (auch beim arbeitsamt) „beurlauben“ lassen. ich glaube, es gilt hier mindestenss die 3-wochen-frist wie im
arbeitsrecht.
bye, Ingo.
Können Sozialhilfeempfänger eigentlich
auch Urlaub beim Sozialamt beantragen und
kriegen die Leute dann eventuell auch
Urlaubsgeld???
Nein, vom Sozialamt erhält man nur das Allernotwendigste:
Geld für Miete, ca. 500,–DM im Monat für Erährung, Strom und andere Sachen und Kleiderbeihilfe. Ach ja, man kann beantragen, daß man bei den Gebühren des Telefons nur den Sozialtarif zahlen muß. Die Einheiten, die man vertelefoniert muß man aber selbst zahlen. Dann gibt es noch die Freistellung von Rundfunk- und Fernsehgebühren.
Das ist schon alles, was das Sozialamt zahlt.
HMP