Sozialhilfeanspruch

hallo,
hab weiter unten unter dem selben titel schonmal die frage gestellt ob ich beim zweitstudium algII-Anspruch hab.
hab die einhellige antwort erhalten das ich KEINEN anspruch hab.
war nun trotzdem auf dem amt f. fam u soz. und hab dort gefragt und die sagen: ja, ja, na klar …
also, ich wollte das nur nochmal sagen bzw. fragen ob sich nicht doch noch jemand findet, der schon diese erfahrung gemacht aht und vielleicht derzeit studiert und algII bezieht.
Bitte nicht schimpfen, weil ich das gleiche thema nochmal eröffne, aber die frage von damals liest doch kaum noch jemand.
danke.
Veronika

Hi Veronika,

wenn du dafür eine Arbeit kündigen willst, dann würde ich mir aber den ALG2-Anspruch vorher schriftlich geben lassen! Auf eine mündliche Aussage würde ich mich in diesem Fall nicht verlassen!!! ALG2 ist noch neu und die Mitarbeiter wissen auch noch nicht alles 100%ig!!!

Gruß
Nelly