Sozialhilfeanspruch

Hallo,

ich habe folgende Frage:

eine Freundin von mir und deren Freund wollen demnaechst zusammen in eine Wohnung ziehen. Sie gehen beide noch zur Schule, er verdient nebenbei ein wenig Geld und bezieht Halbwaisenrente. Hat sie einen Anspruch auf Sozialhilfe oder nicht? Ist es wirklich so, dass bei derartigen Angelegenheiten immer das Einkommen des Mannes entscheidend ist?

Hallo Patrick,

eine Freundin von mir und deren Freund wollen demnaechst
zusammen in eine Wohnung ziehen. Sie gehen beide noch zur
Schule, er verdient nebenbei ein wenig Geld und bezieht
Halbwaisenrente. Hat sie einen Anspruch auf Sozialhilfe oder
nicht?

Sie ist noch in der Ausbildung, da sind eigentlich erstmal die Eltern unterhaltspflichtig. Wenn diese kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen haben, kann sie natürlich Sozialhilfe beantragen.
Allerdings leben die beiden dann ja in eheähnlicher Gemeinschaft und da wird das gesamte Einkommen von beiden angerechnet, bevor sie Sozialhilfe bekommt. Es gibt ja auch ergänzende Sozialhilfe, wenn also das Einkommen nicht ausreicht, oder sie können Wohngeld beantragen.
Als erstes würde ich mal an ihrer Stelle in Erfahrung bringen, wie es mit Unterhalt von den Eltern aussieht, also, wo da die Einkommensgrenze liegt. Das kann ich leider nicht beantworten.
Wenn die Eltern eben nicht genug Einkommen haben, sollte sie auf jeden Fall den Gang zum Sozialamt nicht scheuen…dort wird man ihr dann genau sagen, welche Papiere sie benötigt (Mietvertrag, Meldebestätigung, Einkommensnachweis des Partners etc.). Und dann wird man sehen, ob sein Einkommen für beide reicht oder ob ihr noch etwas zusteht.

Ist es wirklich so, dass bei derartigen Angelegenheiten
immer das Einkommen des Mannes entscheidend ist?

Nicht nur das Gehalts des Mannes ist entscheidend, auch das Einkommen der Frau wird natürlich zu Grunde gelegt. Wenn also ein Paar zusammenlebt und nur die Frau ein Einkommen hat, wird dieses zu Grunde gelegt, wenn der Mann Sozialhilfe beantragt.

Lieben Gruß,
Vanessa

P.S. Dringend abraten würde ich in jedem Fall davon, dass die beiden nur so tun, als würden sie in einer WG leben, also nur als Freunde, nicht als Paar…sie würden dann zwar mehr Geld bekommen, nur wenn die beiden ein gemeinsames Schlafzimmer haben, einen gemeinsamen Kleiderschrank etc., kann das üble Folgen haben. Soetwas kann sicher gutgehen…aber was, wenn das herauskommt ?
Also, ich will das hier keinesfalls unterstellen, nur ist so ein Gedanke ja u.U. naheliegend. Versucht haben es schon viele, ebenso viele sind gescheitert, das ist dann Betrug.

Hallo Patrick,

eine Freundin von mir und deren Freund wollen demnaechst
zusammen in eine Wohnung ziehen. Sie gehen beide noch zur
Schule, er verdient nebenbei ein wenig Geld und bezieht
Halbwaisenrente. Hat sie einen Anspruch auf Sozialhilfe oder
nicht?

Sie ist noch in der Ausbildung, da sind eigentlich erstmal die
Eltern unterhaltspflichtig. Wenn diese kein bzw. nur ein sehr
geringes Einkommen haben, kann sie natürlich Sozialhilfe
beantragen.
Allerdings leben die beiden dann ja in eheähnlicher
Gemeinschaft und da wird das gesamte Einkommen von beiden
angerechnet, bevor sie Sozialhilfe bekommt. Es gibt ja auch
ergänzende Sozialhilfe, wenn also das Einkommen nicht
ausreicht, oder sie können Wohngeld beantragen.

Die Eltern leben beide von der Arbeitslosenhilfe, da duerfte also kaum etwas zu holen sein, insb. da Arbeitslosenhilfe wohl kaum zum pfaendbaren Einkommen zaehlt.

Das heisst also, das gesamte Einkommen von beiden sprich, Kindergeld, Halbwaisenrente, sonstige Verdienste wird zusammengerechnet und dann geguckt, ob das den beiden zum Leben reicht, falls nicht, wird noch Geld dazugegeben, habe ich das richtig verstanden?

Wenn die Eltern eben nicht genug Einkommen haben, sollte sie
auf jeden Fall den Gang zum Sozialamt nicht scheuen…dort
wird man ihr dann genau sagen, welche Papiere sie benötigt
(Mietvertrag, Meldebestätigung, Einkommensnachweis des
Partners etc.). Und dann wird man sehen, ob sein Einkommen für
beide reicht oder ob ihr noch etwas zusteht.

Sie war bereits beim Sozialamt, dort wurden ihr aber mehr Huerden in den Weg gelegt als geholfen, offensichtlich sind die Mitarbeiter dort alles andere als kompetent, auf jeden Fall fehlt ihr bisher in dieser Hinsicht eine Beratung.

P.S. Dringend abraten würde ich in jedem Fall davon, dass die
beiden nur so tun, als würden sie in einer WG leben, also nur
als Freunde, nicht als Paar…sie würden dann zwar mehr Geld
bekommen, nur wenn die beiden ein gemeinsames Schlafzimmer
haben, einen gemeinsamen Kleiderschrank etc., kann das üble
Folgen haben. Soetwas kann sicher gutgehen…aber was, wenn
das herauskommt ?
Also, ich will das hier keinesfalls unterstellen, nur ist so
ein Gedanke ja u.U. naheliegend. Versucht haben es schon
viele, ebenso viele sind gescheitert, das ist dann Betrug.

Da die Wohnung, die sich die beiden ausgesucht haben eine 2 Zimmer Wohnung mit sehr begrenzten qm ist, kommt so ein „Betrug“ so oder so kaum in Frage.

Eine Frage haette ich aber noch, was waere denn, wenn nur sie in die Wohnung ziehen wuerde und er bei seinen Eltern wohnen bleibt… wie sieht es dann aus? Wird dann das Einkommen trotzdem zusammen veranlagt?

Hallo nochmal,

Die Eltern leben beide von der Arbeitslosenhilfe, da duerfte
also kaum etwas zu holen sein, insb. da Arbeitslosenhilfe wohl
kaum zum pfaendbaren Einkommen zaehlt.

Da hast du natürlich Recht, in diesem Fall können die Eltern keine Unterhaltszahlungen an ihre Tochter leisten.

Das heisst also, das gesamte Einkommen von beiden sprich,
Kindergeld, Halbwaisenrente, sonstige Verdienste wird
zusammengerechnet und dann geguckt, ob das den beiden zum
Leben reicht, falls nicht, wird noch Geld dazugegeben, habe
ich das richtig verstanden?

Genau so sieht es aus.

Sie war bereits beim Sozialamt, dort wurden ihr aber mehr
Huerden in den Weg gelegt als geholfen, offensichtlich sind
die Mitarbeiter dort alles andere als kompetent, auf jeden
Fall fehlt ihr bisher in dieser Hinsicht eine Beratung.

Das ist eben leider oft ein Problem…es gibt den Sozialhilfe-Leitfaden, vielleicht kann sie sich dort ein wenig schlau machen und dann auf ihr Recht bestehen.
Den Sozialhilfe Leitfaden findest du zum Beispiel mit der Suchmaschine „Google“
http://www.google.de

Gib dort dann „sozialhilfe leitfaden und das Bundesland“ ein, in dem sie wohnt.
Welche konkreten Hürden hat mam ihr denn in den Weg gelegt ?
Vielleicht kann ich dir noch wieterhelfen, wenn ich genauere Angaben habe.

Eine Frage haette ich aber noch, was waere denn, wenn nur sie
in die Wohnung ziehen wuerde und er bei seinen Eltern wohnen
bleibt… wie sieht es dann aus? Wird dann das Einkommen
trotzdem zusammen veranlagt?

Dann bekommt sie natürlich völlig unabhängig von ihm Sozialhilfe.
Es geht hier ja nur um eine eheähnliche Gemeinschaft, und diese Situation ist nur dann gegeben, wenn beide einen gemeinsamen Haushalt haben.
Lebt sie allein, muß sie alleine für sich sorgen…es sei denn, sie wäre verheiratet.

Gruß,
Vanessa