Also irgendwie habe ich es nicht so mit den Anträgen.
Ich muss für mich uns meine Kinder Sozialhilfe beantragen. Nun ist das so, dass ich (weiblich) mit meiner Lebensgefährtin zusammen lebe.
In den Anträgen ist immer die Rede von „allen im Haushalt lebenden Personen“… als ich den Antrag geholt habe, haben die aber gesagt, dass ich und meine Freundin JE einen eigenen Antrag stellen müssen…
Muss ich sie jetzt mit anführen oder nicht?! Muss ich jetzt NUR für mich und die beiden Kids ausfüllen, oder für uns alle?
Meine Freundin möchte aus verschiedenen Gründen keine Sozialhilfe beantragen… kann ich dann überhaupt alleine beantragen???
*seufz*
kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Schlappy
Hallo,
auf alle Fälle musst du für dich und deine Kinder einen ausfüllen und sie wohl auch benennen, denn schliesslich wohnt sie mit euch zusammen.
Frag doch einfach mal beim Amt nach, dort wird dir eigentlich geholfen.
manu
Hallo Manu
Frag doch einfach mal beim Amt nach, dort wird dir eigentlich
geholfen.
na, damit habe ich in unserem Sonderfall schon Erfahrung genug sammeln können, als es um Wohngeld ging… DIE wussten auch lange nicht, was sie mit uns machen sollten- es wäre ihnen bestimmt lieber gewesen, wir würden „nur so“ zusammen wohnen *g*
Ich dachte, ich mach mich mal lieber vorher schlau 
VG
Schlappy
Hallo Schlappy,
wenn ich dich Recht verstanden habe,hast du eine gleichgeschlechtliche
Partnerschaft.
Wenn Deine Partnerin bei dir gemeldet ist,must du sie auch als Haushaltsmitglied angeben.
Denn „Vater Staat“ beweist hier wieder einmal seine „Doppelgesichtigkeit“…
Auf der einen Seite darfst du als Gleichgeschlechtliches Paar keine
Steuervorteile geltend machen (St.-KL.I) auf der anderen
Seite,wenn der Staat dir was geben soll,ist die Partnerschaft für ihn wieder existent…
Obwohl Du (bzw. dein Partner) rechtlich gesehen im Normalfall keine
Unterhalts-Ansprüche gegeneinander habt (von Ausnahmen wie Partner-Vertrag abgesehen).
mfg
Frank
Hallo Frank
wenn ich dich Recht verstanden habe,hast du eine
gleichgeschlechtliche Partnerschaft.
jo genau
Wenn Deine Partnerin bei dir gemeldet ist,must du sie auch als
Haushaltsmitglied angeben.
Denn „Vater Staat“ beweist hier wieder einmal seine
„Doppelgesichtigkeit“…
so sehe ich das auch… aber die beim Sozialamt haben gesagt, dass wir jede einen abgeben müssen und DAS verunsichert total *seufz*
na, dann werde ich mal wieder alles durcheinander bringen und meine Freundin plus Kids angeben
mal schauen, was die dazu sagen werden…
DANKE!
Viele Grüße
Schlappy
Hi,
aber ist es denen nicht völlig egal, ob ihr wg-mäßig zusammen wohnt-oder „in einem ehelichen“ verhältnis?
Hi,
aber ist es denen nicht völlig egal, ob ihr wg-mäßig zusammen
wohnt-oder „in einem ehelichen“ verhältnis?
nicht so wirklich… wenn wir nicht zusammen Wohngeld bekommen würden, dann würde ICH jetzt kein Theater mehr machen und einfach sagen, dass wir WG sind… weil alles andere immer so viel Werk ist *seufz*…
aber da wir beim Wohngeld ehrlich waren und auch immer wieder aufs neue erklären mussten
bis sie es denn man gerafft haben, kann ich jetzt eigentlich nicht so tun, als wenn wir WG sind… denn den Whngeldbescheid muss ich ja auch vorlegen und spätestens WENN da mal einer genauer guckt, könnte es Probleme geben (denke ich mal- denn so wirklich Ahnung habe ich ja auch nicht)
Ich werde wohl weiterhin ehrlich sein… viele Erklärungen abgeben und das beste hoffen 
LG
Schlappy
Also irgendwie habe ich es nicht so mit den Anträgen.
Ich muss für mich uns meine Kinder Sozialhilfe beantragen. Nun
ist das so, dass ich (weiblich) mit meiner Lebensgefährtin
zusammen lebe.
Lebensgefährte (egal ob homo- oder heterosexuell) in einem Haushalt = eheähnliche Gemeinschaft
Hat der eine ein hohes Einkommen, wird davon ausgegangen, dass er den anderen miternährt etc. = kein Anspruch auf Sozialhilfe (wie bei der Arbeitslosenhilfe auch)
In den Anträgen ist immer die Rede von „allen im Haushalt
lebenden Personen“… als ich den Antrag geholt habe, haben
die aber gesagt, dass ich und meine Freundin JE einen eigenen
Antrag stellen müssen…
Muss ich sie jetzt mit anführen oder nicht?! Muss ich jetzt
NUR für mich und die beiden Kids ausfüllen, oder für uns alle?
Meine Freundin möchte aus verschiedenen Gründen keine
Sozialhilfe beantragen… kann ich dann überhaupt alleine
beantragen???
Um keinerlei Schwierigkeiten zu bekommen wäre ich grds. immer so ehrlich, wie nur möglich. Es ist immer schlimmer, zu unrecht bezogene Leistungen zurück zu zahlen, als sie gar nicht erst zu bekommen.
*seufz*
kann mir da jemand weiterhelfen?
Warum musst du den Antrag alleine zu Hause ausfüllen - bei uns wird das immer direkt im Sozialamt aufgenommen. Wenn der Antrag nicht verständlich ist, frag im Sozialamt nach - immerhin haben die eine Auskunfts- und Beratungspflicht.
SORRY für die stichpunktartige Antworten - habe wenig Zeit. Trotzdem viel Glück!!!
so, nun bin ich schlauer…
also… bislang war es so, dass die Definition von „ehelicher Gemeinschaft“ (oder wie das auch immer heißt) sich NUR auf Hetero-Paare bezog…
ab dem 1.1.2005 gilt dies für ALLE Paare
deshalb auch die vielen unterschiedlichen Meinungen… die meisten wissen wohl auch noch nichts von dem neuen Regelungen 
also gilt: den Antrag für die GANZE Familie
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Schlappy
Hallo Molika,
Lebensgefährte (egal ob homo- oder heterosexuell) in einem
Haushalt = eheähnliche Gemeinschaft
Hat der eine ein hohes Einkommen, wird davon ausgegangen, dass
er den anderen miternährt etc. = kein Anspruch auf Sozialhilfe
(wie bei der Arbeitslosenhilfe auch)
wo nichts ist, kann auch keiner was holen… 
Wenn meine Lebensgefährtin was haben würde, dann würde ich bestimmt auf diesen ganzen Kram verzichten… aber eigentlich wollten wir sie, aus verschiedenen Gründen gerne daraushalten
VG
Schlappy
aber ist es denen nicht völlig egal, ob ihr wg-mäßig zusammen
wohnt-oder „in einem ehelichen“ verhältnis?
Hi,
nee, ist nicht egal, denn bei WG laufen die Konten vollkommen einzeln, d.h., dass wir auch einzeln berechnet werden… dann muss ich allerdings auch ein Untermietvertrag haben, etc. Im Endeffekt bekommt man dann aber auch mehr heraus.
Bei eheähnlichen Verhältnis, werden wir zusammen „veranlagt“ (da wir eh nur ein Konto haben, würde uns ne WG auch nicht so einfach geglaubt 
dann wir aber auch anders berechnet, damit Menschen, die „nur“ zusammenleben keine Vorteile gegenüber Verheirateten haben.
VG
Schlappy