Sozialhilfebescheid erst nach dem Tod

Hallo allerseit,

Was wäre, wenn wenn ein Familienvater versterben würde
und dieser im Pflegeheim war und dessen Betreuer Sozialhilfe beantragt hat ,ohne dass die Familie davon wusste und nach dem Tod den ersten Bescheid schickt und einen Nachzahlungsbetrag zahlen muss, obwohl die Familie weder etwas unterschrieben noch davon gewusst hat. Wäre dann die Zahlung überhaupt gerechtigt. Könnte man dann den Betreuer zur Verantwortung ziehen und wie sähe es dann mit ungenutzten Möglichkeiten aufgrund des Informatioonsdefizites wie GEZ, Studien fhrten oder aber Beerdigungskostenm, wenn der Vater in dem Monat noch angemeldet war.

Mit freundlichen Grüßen,
Michi

Hallo,
das ist eher eine Frage an den Sozialarbeiter und nicht an den Bestatter.

Übernahme der Beerdigungskosten durch das Sozialamt richten sich nach der Bedürftigkeit der Bestattungspflichtigen (Ehefrau, Kinder) nicht nach dem Anspruch des Verstorbenen.

Grüße

UG

ich weiss nur, und es hört sich fast danach an, dass wenn man keinen kontakt zum angehörigen hatte, der sozialhilfe beantragt, dass man die familiere hilfe ablehnen kann

Hallo,

diese Frage ist eher etwas für einen Rechtsbeistand!
Ich kann hierzu keine detailierten Angaben machen.

Alles Gute

Jan

Betreuer ist Betreuer Ihres Vaters, handelt in dessen Namen und darf das auch! Wenn Einkommen für Pflegeheim nicht ausreicht sind Sie unterhaltspflichtig, da ist nichts zu machen gegen Betreuer, er hätte falsch gehandelt, wenn er keine Sh beantragt hätte, wenn Vater bedürftig!
Unterhaltsanspruch ist durch Sh-Gewährung Kraft Gesetzes auf Sozialamt übergegangen und die setzen den jetzt durch!

Hallo Michster,
bei Deiner Frage sieht man nicht so wirklich durch… ich les da raus, dass Dein Vater im Pflegeheim war und der Betreuer für die Bezahlung der Kosten Sozialhilfe ohne Dein Wissen beantragt hat? Also grundsätzlich ist der Betreuer, soweit in seinem Aufgabenbereich die Regelung finanzieller und behördlicher Angelegenheit festgelegt war, berechtigt Leistungen überall zu beantragen soweit sie den Interssen des Betreuten dienen und gerechtfertigt sind. Nur endet eine gesetzliche Betreuung grundätzlich mit dem Tod seines Betreuten, so, dass sich dann die Behörden grundsätzlich an die Erben halten. Die GEZ Behörde muß man über den Tod informieren (mit Sterbeurkunde) dann bekommt man die über den Tod hinaus gezahlten Gebühren erstattet und wurde die Sozialhilfe rückwirkend gewährt, kann man auch rückwirkend die Erlassung der Gebühren bei der GEZ erwirken. Erben sind zur Rückzahlung der Sozialhilfe nur verpflichtet, wenn sie auch zu Lebzeiten in Höhe der Sozialhilfe unterhaltsverpflichtet gewesen wären, bzw. ein Erbe vom Verstorbenen zur Rückzahlung der Sozialhilfe da ist. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen großen oder kleinen Nachlass oder um ein Pflichterbe oder ähnliches handelt.Sollten noch weitere Fragen bzw. Probleme sein, die ich jetzt so nicht erkannt hab, kannst Du Dich gern nochmal bei mir melden ich versuche dann weiter zu helfen.
Liebe Grüße

noch ein Hinweis, sollte kein Geld für die Beerdigung da sein und auch die Angehörigen (Kinder) das Geld für die Beerdigung nicht aufbringen können, kann beim örtlichen Sozialhilfeträger (beim Sozialamt in der Stadt wo die Kinder wohnen, nicht wo der Vater verstorben ist) ein Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten gestellt werden. Die Behörde prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kinder und übernimmt in der Regel die angemessenen Kosten wenn die Kinder nicht in der Lage sind diese aufzubringen.

Hallo Michi,

ich kann dir Deine Frage leider nicht beantworten

MfG: L. Kedves

Hallo,

Danke für deine aufschlussreiche Nachricht, allerdings wurden noch einige Dinge nicht geklärt. Bezüglich der GEZ
meinte ich, dass man es nicht beantragt hätte, dass die Kosten der GEZ nicht getragen werden müssen, es aber nicht getan hätte, da die Unwissenheit da gewesen wäre und ob man es zurückverlangen könnte.
Außerdem würde es mich interressieren, was passierte, wenn es ein privater Betreuer aus dem Familienkreis wäre und dieser keine Absprache mit der Familie gehandelt hätte.
Was würde mit einer Eigenheimzulage geschehen, zählt so etwas auch als Einkommen oder ein kleiner Nebenjob der Kinder.

Mit freundlichen Grüßen,
Michi

sorry michster, dass ich mich erst jetzt melde…
leider kann ich dir bei deiner frage nicht weiterhelfen, denn hierfür benötigst du eine rechtsauskunft; ich beschäftige mich mit dem tod „mehr im philospphischen sinne“!

alles gute wünscht dir pulgita!