Sozialhilfebescheid erst nach dem Tod

Hallo allerseit,

Was wäre, wenn wenn ein Familienvater versterben würde
und dieser im Pflegeheim war und dessen Betreuer Sozialhilfe beantragt hat ,ohne dass die Familie davon wusste und nach dem Tod den ersten Bescheid schickt und einen Nachzahlungsbetrag zahlen muss, obwohl die Familie weder etwas unterschrieben noch davon gewusst hat. Wäre dann die Zahlung überhaupt gerechtigt. Könnte man dann den Betreuer zur Verantwortung ziehen und wie sähe es dann mit ungenutzten Möglichkeiten aufgrund des Informatioonsdefizites wie GEZ, Studien fhrten oder aber Beerdigungskostenm, wenn der Vater in dem Monat noch angemeldet war.

Mit freundlichen Grüßen,
Michi

Wenn der Abgelebte ALG II zurückzahlen muss, heißt das ja wohl, dass er davon zuviel bekommen hat. Dann ist die Rückforderung seitens der Behörde ja nur recht, wenn vielleicht auch nicht gerade billig.

Eine Informationspflicht des Berechtigten gegenüber seiner Familie dürfte in den meisten Fällen wohl nicht bestehen, solange er selbst noch geschäftsfähig war.
Eine Grundlage, den Betreuer in Anspruch zu nehmen, dürfte ebenfalls nicht bestehen, da dieser im Zweifel als Bevollmächtigter des Verstorbenen gem. § 13 SGB X, also rechtmäßig, tätig geworden ist. Sie dürfte außerdem schon deshalb scheitern, weil dem Verstorbenen dadurch ja kein Schaden entstanden ist; im Gegenteil: er war ggf. ungerechtfertigt bereichert.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Verstorbene geschäftsunfähig oder in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt war und überhaupt ein Schaden entstanden ist(§ 682 BGB).