Sozialhilfebetrug

Hallo,
ein bekanntes Pärchen lebt mit einer einjährigen Tochter unverheiratet zusammen. Als die Tochter zur Welt kam, hat die Freundin Ihren Partner aus der Wohnung abgemeldet um Sozialleistungen über das Mutter-Kind-Modell zu erhalten. Ihr Partner war zwar anderswo gemeldet, hat aber über die ganze Zeit bei Ihr gewohnt. Jetzt haben einige Dritte Personen mit Anzeige gedroht. Wer von den beiden haftet nun gegenüber dem Staat? Mittlerweile haben sie sich nämlich getrennt. Wer muss welche Rückzahlungen vornehmen, falls es zur Anzeige kommt? Vielen Dank für Ihre Mühe :smile:

Hallo Stefanie!

Ihr Partner war zwar anderswo gemeldet…

Wer muss welche Rückzahlungen :vornehmen, falls es zur :Anzeige kommt?

Vermutlich niemand, weil der Sachverhalt nur schwer zu beweisen sein wird. Der Partner war anderweitig gemeldet und keiner kann ihm verbieten, gelegentlich oder auch länger seine Freundin zu besuchen.

Gruß
Wolfgang

Moien!

Beide sind schlichtweg kriminell und haben gemeinschaftlich Sozialbetrug begangen, sodaß nur zu hoffen bleibt, daß beide gesiebte Luft atmen (und für das Kind wäre es vermutlich auch besser von solch assozialen wegzukommen!).

Was die Haftung betrifft hat die Mutter die Leistungen in Apsruch genommen und ist regresspflichtig!

Wäre natürlich prinzipiell wurscht, da sie hoffentlich nie mehr in der Lage sein wird dies zurückzuzahlen!

Bernd

Hallo Bernd!

Beide sind schlichtweg kriminell

Na, noch Kater von gestern und heute deshalb schlecht drauf?

Gruß
Wolfgang

Wenn ich der Anwalt der Beschuldigten wäre hätten die ANzeigenerstater
„viel Spass“ mit mir und der Sache.

Zunächst einmal hat der Mann ja wohl
gar nicht betrügen können, er hat
keine Leistungen in Anspruch genommen.

Die Frau hat wahrscheinlich auch nicht
betrogen, sondern diesen Mann öfter mal
zu Besuch gehabt - das ist sogar über
einen längeren Zeitraum mit REGELMÄ?IGKEIT
zulässig.
Niemanden ist es zuzumuten, sich einen Mann
anzulachen, den innerhalb eines Tages kennen
zu lernen, bei sich aufzunehmen, sozusagen
ins Schlafzimmer einzuquartieren und schon
abends zahlen zu lassen…

Selbst also, wenn sich herausstellen würde, dass da
ein Mann mal gewesen sein sollte, also auch über
einen längeren Zeitraum, passiert rein gar nix,
ausser :
Einstellungsbescheid und Ende !

sehr aussagekräftig
Hallo!

Juristisch wahnsinnig aussagekräftig…und hilfreich…

…außerdem hat doch der Fragsteller gar nicht behauptet, dass diese Vorgangsweise in Ordnung wäre?

Gruß
Tom