Sozialhilfeempfänger/ Untermietverhältnis

Hi,

habe sonen Fall im Bekanntenkreis, und keiner kennt sich aus:

Mein Kumpel (Ende 30) ist zur Zeit auf Sozihilfe, weil er längerfristig erkrankt ist. Gemäß seinen Doktores ist damit zu rechnen, daß er in etwa 3 - 6 Monaten wieder arbeitsfähig sein wird, dann wird er wieder arbeiten oder bekommt zumindest Arbeitslosengeld. Aufgrund seiner nun schon fast zwei Jahre andauernden Erkrankung ist er beruflich und privat ein bißchen abgestürzt, war vorübergehend nichtseßhaft und ist jetzt vom Soziamt in einer Läusepension untergebracht.

Nun bietet ihm seine Ex an, er könne bei ihr vorübergehend wohnen (bis er sich eben wieder stabilisiert hat), gegen bescheidene Mietbeteiligung, um ihm ein bißchen unter die Arme zu greifen. Sie hat ne ziemlich große Wohnung und er könnte darin 1 1/2-Zimmer nutzen, denn diese Läusepension ist eine erbärmliche Bleibe. Die beiden haben aber nichts mehr miteinander.

Wie müssen die beiden das vertraglich/ organisatorisch gestalten, damit das Sozialamt nicht die Fiktion aufstellt, es handele sich um eine eheähnliche Gemeinschaft und sie dazu verdonnern, daß sie ihn ernährt (sie hat gute Kohle)?

fragt: Blubbi

Hi,

da hat sie so gut wie keine Chance.

Ich wollte mit einem Bekannten auch mal so etwas als Vertrag aufsetzen, aber der Anwalt riet ab - so einen Vertrag bekommt man nicht so wasserdicht hin, dass es nicht doch nach eheähnlicher Gemeionschaft aussieht, wenn das Amt so etwas vermutet.

Bei eventuellen Kontrollen wird auf so Kleinigkeiten geachtet wie z.B. dass man 2 mal Butter im Kühlschrank hat, keine Klamotten im Kleiderschrank des anderen sind, 2 Tuben Zahnpasta da sind usw.

Sie soll bloss die Finger davon lassen, er muss eine eigene Adresse behalten. Sie kann ihm ja etwas zum Lebensunterhalt für den Übergang beisteuern.

Gruß Carolin

Sie soll bloss die Finger davon lassen, er muss eine eigene
Adresse behalten. Sie kann ihm ja etwas zum Lebensunterhalt
für den Übergang beisteuern.

Gruß Carolin

Der „Witz“ wird ja hier sein, dass sie das nötige Kleingeld
nicht haben wird, um ihm unter die Arme zu greifen…und da
sind sich die ansonsten wohl streitgen Parteien in der Vor-
gehensweise einig, wenn es darum geht, das Sozialamt abzu-
greifen.

Diese Vorgehensweise ist zwar „moralisch“ nicht schön,
aber an der Tagesordnung. Kumpel hilft Kumpel, so ist
das Motto. Damit aber die Rechnung aufgeht, muss ne
andere Anschrift / Bude her.

zur eheähnlichen Gemeinschaft findest Du ausführliches hier: http://www.geocities.com/bgb_hamburg/sozhilfe/ehegem

Liebe Grüsse

Holger von oben

Hallo,

ich will mal glauben, dass es sich hier um einen Notfall und nicht um die Vorbereitung des Abkassierens handelt.

Der Sozilahilfeempfänger benötigt hier die Zustimmung des Sozialamtes. Die frühere Ehefrau wird einen Untermietvertrag vereinbaren müssen. Die Miete ist zu versteuern. Es sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Selbstverständlich kann dem Ex ein gewisser Raum zugeordnet und die Mitbenutzung von Räumen wie Bad, WC, Küche gestattet werden. Es wird dann aber problematisch, wenn die EX Wäsche wascht oder gar über das Mass des Regelsatzes hinaus für den EX einkauft.

Gruss Günter