Sozialhilfefrage - Recht

Guten Tag,

folgende Situation:

Jemand hat von einem entfernten Verwandten Geld geerbt, die Person ist aber nicht der Haupterbe. Nun hat der verstorbene Verwandte vier Jahre vor seinem Tod Sozialhilfe bezogen. Das Sozialamt fordert nun dazu auf, das ererbte Geld zum Begleichung der Sozialhilfe zur Verfügung zu stellen. Ist das rechtens ?

Danke für Eure Einschätzungen

S.

Auch guten Tag.

Erstmal Danke f. d. Doppelposting in „Allgemeine Rechtsfragen“

Unter http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/sozialhilfe/gan…
steht jedenfalls, dass das Geld für 10 Jahre zurückgezahlt werden muss.

HTH
mfg M.L.

Hallo Sabine,

nach meinem ganz persönlichen Gerechtigkeitsempfinden ist das völlig in Ordnung.
Ob das die Rechtslage auch so sieht: keine Ahnung, ich hoffe ja.

Grüße
Gordie

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Hallo Gordie,

ich gebe Dir z.T. recht. Nur wenn die Person vor einem halben Jahr das Erbe bekommen hat und nichts von der Sozialhilfe wusste, und nun alles wieder zurückzahlen muss, ist das irgendwie auch bitter.

Nur meine Meinung

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verständnisfrage
hallo sabine,

Nur wenn die Person vor einem halben
Jahr das Erbe bekommen hat und nichts von der Sozialhilfe
wusste, und nun alles wieder zurückzahlen muss, ist das
irgendwie auch bitter.

wie kann das sein, daß die person nichts von der sozialhilfe wußte? hat sie sie unbemerkt bekommen?

fragt sich
ann

Hallo,
ich glaube es geht darum, dass der Erblasser SH bekommen hat und sich das Sozialamt ein halbes Jahr nach dem Erbfall beim Erben meldet, obwohl dieser nichts von der SH des Erblassers wusste.

Gruß
HaWeThie

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danke, das hatte falsch verstanden (o.w.t.)
.

andere Frage
hallo,
ich dachte seit Hartz IV gibt es keine sozialhilfe mehr.
nur ALG und ALG II.
(Lass mich gern eines besseren belehren.)

und trotzdem: ich hab mal gehört auch dort gibt es diese regelung.
(„meine bildung hab ich aus’m fernsehen“: genauer gesagt: von escher)

stimmt auch das?

und wie ist das in folgender situation:
ehepaar: ALG II empfänger. von 50 - 60 (65?) Jahre.
mit hausbesitz (nichts dolles - halt ein kleines häuschen).danach rente für 10 jahre.
danach wird haus vererbt.

und nun?
rückzahlung oder nicht?

Gruß,
Veronika

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Nur wenn die Person vor einem halben
Jahr das Erbe bekommen hat und nichts von der Sozialhilfe
wusste, und nun alles wieder zurückzahlen muss, ist das
irgendwie auch bitter.

Hi,
dann sollte die Person Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass dies für sie eine besondere Härte bedeutet (§ 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII). Am besten wäre dies damit zu begründen, dass das Geld für etwas verwendet wurde, was man sich sonst nicht gegönnt hätte, z.B. Weltreise (müsste aber evtl. nachgewiesen werden). Viel Glück.

Gruß
Nelly

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ich dachte seit Hartz IV gibt es keine sozialhilfe mehr.
nur ALG und ALG II.
(Lass mich gern eines besseren belehren.)

Das tu ich hiermit. ALG und ALG2 bekommen nur Personen, die erwerbsfähig sind. Alle anderen (z.B. Personen über 65 Jahre oder Erwerbsunfähige (die heißen neuerdings „voll erwerbsgemindert“) bekommen weiterhin Sozialhilfe, und zwar nach dem SGB XII.

Bei der Sozialhilfe gibt es nach wie vor den Paragraphen „Kostenersatz durch Erben“ (§ 102 SGB XII).

und wie ist das in folgender situation:
ehepaar: ALG II empfänger. von 50 - 60 (65?) Jahre.
mit hausbesitz (nichts dolles - halt ein kleines
häuschen).danach rente für 10 jahre.
danach wird haus vererbt.

und nun?
rückzahlung oder nicht?

Beim ALG2 gibt es ebenfalls einen Paragraphen „Erbenhaftung“:

§ 35
Erbenhaftung
(1) Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1 700 Euro übersteigen. Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt.
(2) Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen,

  1. soweit der Wert des Nachlasses unter 15 500 Euro liegt, wenn der Erbe der Partner des Leistungsempfängers war oder mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis zum Tode des Leistungsempfängers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat,
  2. soweit die Inanspruchnahme des Erben nach der Besonderheit des Einzelfalles eine besondere Härte bedeuten würde.
    (3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod des Leistungsempfängers. § 34 Abs. 3 Satz 2 gilt sinngemäß.

Also wenn wirklich schon 10 Jahre seit der letzten ALG2-Zahlung vergangen vergangen sind, hat der Erbe Glück gehabt.

Gruß
Nelly

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Hallo Sabine,

da stimme ich Dir zu und da würde ich auch fragen, ob das so in Ordnung ist.
Erst 1/2 Jahr tief und fest schlafen und Dich das Geld ausgeben lassen und dann zurückverlangen???

Müssen die sich nicht melden, solange Du noch die Möglichkeit hast, die Erbschaft auszuschlagen? Von dem Todesfall erfahren haben sie ja sicher rechtzeitig und entsprechend die Zahlungen eingestellt.
Vieleicht hast Du ja Erfolg mit Deinem Widerspruch.

Grüße
GHordie

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