Eine Freundin ist Sozialhilfeempfängerin, schwerbehindert und wird mit Sicherheit wegen ihrer MS nie wieder arbeiten können.
Ihre Mutter wird vermutlich eine schwere Erkrankung nicht überleben und hat einiges an Geld gespart bzw. angelegt.
Was sollte meine Freundin beachten, damit sie keinen Ärger mit dem Sozialamt bekommt, und wie hoch ist die Summe, die sie als Erbteil behalten darf?
Ist euch bewusst, dass grundsätzlich jeder (auch Behinderte) selbst für sich sorgen müssen? Wenn jemand SH erhält und dann erbt ist es doch wohl logisch, dass erst das Erbe verwendet werden muss, bevor weiter SH kassiert wird.
(Abgesehen davon, dass bei Behinderten große Freibeträge existieren)
Aber das ist doch heute normal: Erst das SH besch… und sich dann über die immer geringer werdenden Leistungen (die ja ganz nebenbei aus Steuern gezahlt werden) aufregen.
Sie will eben genau KEINEN Ärger deswegen versucht sie sich vorher kundig zu machen
Ist euch bewusst, dass grundsätzlich jeder (auch Behinderte)
selbst für sich sorgen müssen? Wenn jemand SH erhält und dann
erbt ist es doch wohl logisch, dass erst das Erbe verwendet
werden muss, bevor weiter SH kassiert wird.
(Abgesehen davon, dass bei Behinderten große Freibeträge
existieren)
Sie erwähnt mit keinem Wort, dass ihr diese Tatsache unbekannt ist. Sie fragt vielmehr nach einer evtl. vorhandenen Betragsgrenze die man behalten dürfte. Nun wenn Du so bewandert bist im Sozialrecht, dann gib ihr doch eindeutige Hinweise.
Aber das ist doch heute normal: Erst das SH besch… und sich
dann über die immer geringer werdenden Leistungen (die ja ganz
nebenbei aus Steuern gezahlt werden) aufregen.
Diese Äusserung von Dir finde ich ungeheuerlich - aber als Beamter in gesicherter Position lässt sich ja leicht schwadronieren. Du entsprichst leider genau dem Beispiel wie man sie meist darstellt.
Obwohl Gott sei’s gedankt ist die Mehrzahl der Beamten sicher anders.
Vielmehr als Dein Kommentar erstaunt mich allerdings, dass sich soviele per Sternchen mit Deinen Äusserungen solidarisieren. Aber passt genau Deutschland braucht Polemiker! - dann laufen sie wieder alle hinterher. Da sage noch einer der Mensch sei lernfähig…
Aber das ist doch heute normal: Erst das SH besch… und sich
dann über die immer geringer werdenden Leistungen (die ja ganz
nebenbei aus Steuern gezahlt werden) aufregen.
Hi,
ich finde deine Antwort ganz schön unverschämt. Ich kann in dem Posting keine Absicht erkennen, das Sozialamt besch… zu wollen.
sobald der Erbfall eintritt, sollte deine Freundin dies dem Sozialamt mitteilen. Wenn es eine Weile dauert, bis sie über das Geld verfügen kann, wird sie wahrscheinlich zwischenzeitlich die Sozialhilfe darlehensweise erhalten. Wenn sie das Geld dann hat, muss sie es - bis auf den Vermögensfreibetrag - für den Lebensunterhalt verbrauchen. Wenn es verbraucht ist, kann sie wieder SH beantragen. Sie muss dabei nicht die ganze Zeit nicht auf Sozialhilfeniveau leben, sollte aber auch nicht verschwenderisch sein. Das heißt, sie kann sich z.B. eine Urlaubsreise gönnen oder eine neue Couch oder irgendwas, wofür sie vom Sozialamt keine Beihilfe bekommen würde. Sie sollte aber von allen größeren Ausgaben die Rechnungen aufbewahren, damit sie dem Sozialamt nachweisen kann, wo das Geld geblieben ist. Der Vermögensfreibetrag beträgt 1.279,- EUR oder, falls deine Freundin voll erwerbsgemindert ist, 2.301,- EUR. (Vorsichtshalber den Betrag nochmal beim Sozialamt bestätigen lassen.)
Hilfe zum Lebensunterhalt ist ein Rechtsanspruch, der jedem Bürger zusteht, der vorübergehend oder dauerhaft nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann. So fragwürdig mancherorts übliches Anspruchsdenken auch ist, sollten wir uns davor hüten, die begründete Inanspruchnahme von Sozialhilfe in die Nähe von Betrug oder Abzockerei zu rücken.
Wer dauerhaft ausschließlich auf Sozialhilfe angewiesen ist, lebt materiell auf Sparflamme. Da finde ich es nachvollziehbar und angemessen, nachzufragen, wie tief der Betroffene im Falle einer Erbschaft Luft holen darf.
Ganz nebenbei: Sofern es bei der absehbaren Erbschaft neben ein paar Sachen nur um Geld geht und nicht etwa um Immobilien, kann sich der Erbberechtigte rechtzeitig darum kümmern (Bankvollmacht des Erblassers), daß es offiziell überhaupt keinen aktenkundigen Erbfall gibt.
Wer trotzdem in einer Weise nachfragt, wie es hier geschehen ist, befleißigt sich geradezu überkorrekter Ehrlichkeit.
Du scheinst mich gründlich misszuverstehen. Schade.
Es geht sicher nicht darum, das Sozialamt zu besch…, sondern darum, wie die übliche Vorgehensweise ist.
Nicht mehr und nicht weniger.
Zum Beispiel hatte ich keine Ahnung, dass es einen Freibetrag gibt (meine Freundin auch nicht).
Sie meinte zu mir, wie und innerhalb welcher Frist sie das dem Sozialamt anzeigen müsse, wenn der Erbfall eintritt.
Ob sie das Erbe z.B. dem Sozialamt überweisen muss, und dann ihren monatlichen Obulus von dort weiter erhält.
Es ist ihr völlig klar, dass sie - wenn sie über ein Erbe (in bescheidener Höhe übrigens, wir reden hier von ca. maximal 5.000 Euro weil es noch einen Haufen Geschwister gibt) verfügt, die auf die staatliche Unterstützung angerechnet werden!!
Und ehrlich gesagt ich verstehe nicht, aus welcher meiner Fragen Du ableitest, dass sie ihr mögliches Erbe einsacken und am Staat vorbeischummeln wollte.
Angelika, übrigens auch Steuerzahler
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, ich finde es jedoch auch auffällig, dass leute, die vom Arbeits- oder sozialamt ausgehalten werden und auf einmal anderweitig zu Geld kommen, immer fraegn wieviel sie von dem erarbeiteten (hier: geerbten) geld „behalten“ dürfen… Das suggeriert doch immer wieder: „Das Amt will mir was wegnehmen, wie bringe ich ‚mein geld‘ in Sicherheit?“
Jeder darf sämliches geerbtes oder erarbeitetes Geld behalten, nur sinkt natürlich der Anspruch auf Stütze, siehe immer wieder Postings selbsternannter ‚Hartz-IV-Opfer‘ von wegen „nur 15% des Zuverdienst behalten dürfen“, was für ein Bullshit… Im ursprungsposting war die Formulierung „Erbteil behalten“ zumindest unglücklich gewählt,denn es ging hier doch wohl nicht um Erbschaftssteuer sondern um die Verrechnung mit der Stütze…
Greetz, Bommel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nachdem ich Eure Kommentare gelesen habe, geht mein Blutdruck wieder runter.
Schlimm finde ich, dass aus einer vorsorglich gestellten Frage, nämlich wie man sich KORREKT verhält, solche Unterstellungen erwachsen.
Habe ich gefragt „wie schafft man 100.000 Euro Erbe an die Seite, damit meine Freundin weiterhin Sozialhilfe bekommt?“
Nee, hab ich nicht.
Und deswegen sage ich Euch vielen Dank, dass Ihr verstanden habt was meine Freundin wissen möchte.
Sie ist im übrigen äußerst bescheiden und nimmt nicht „das mit“ was ihr möglicherweise „zusteht“, ist also sicher nicht der dreiste Abzocker aus der mittäglichen Talkshow!
Zudem würde sie gerne arbeiten, was aber mit einer schweren Gehbehinderung und nahezu Erblindung durch die MS nicht möglich ist.
vergiß mal Haweties Kommentar (normal agiert der net so niveaulos). Allerdings frage ich mich schon, warum Sie sich nicht direkt beim Soziamt informiert. Die freuen sich mit Sicerhheit, wenn mal jemand vorbeikommt und in solch Falle ehrlich ist, was vermutlich eher ein Ausnahmefall ist.
Allerdings würde ich nichts unternehmen bevor das Erbe dann auch tatsächlich eingetroffen ist, denn nachher bekommst du doch nichts und Soziamt hat schon Geld gestrichen.
Von daher einfach abwarten bis das Geld da ist und dann mit dem Soziamt reden. Wenn man von dem Geld Freibetrag und evtl. ne größere Anschaffung abzieht bleibt eh net viel übrig…
Richtigstellung
Hi nochmal
tschuldige bitte, wenn ich was falsch verstanden habe.
Meine Antwort war nicht polemisch gemeint, ich hatte vielmehr aus der Frage das übliche „Was muss ich tun um weiter SH kassieren zu können“ geschlossen; diese Frage ist diejenige, die mir in meiner bisherigen Tätigkeit am Häufigsten untergekommen ist.
Ich habe noch nie jemanden gehört, der fragt, wie er es richtig machen muss.
nochmal also sorry.
Allerdings würde ich nichts unternehmen bevor das Erbe dann
auch tatsächlich eingetroffen ist, denn nachher bekommst du
doch nichts und Soziamt hat schon Geld gestrichen.
Davon würde ich abraten. Sobald der Erbfall eintritt, sollte man das Sozialamt informieren. Das Sozialamt darf nicht einfach die Zahlung einstellen, wenn noch kein Geld geflossen ist. Aber das Sozialamt wird wahrscheinlich von dem Zeitpunkt an bis zum Erhalt des Geldes nur noch darlehensweise gem. § 89 BSHG zahlen, was auch rechtmäßig ist.
Hallo, ich finde es jedoch auch auffällig, dass leute, die vom
Arbeits- oder sozialamt ausgehalten werden
Hi,
ich wünsche dir, das du NIE Multiple Sklerose oder eine andere schlimme Krankheit bekommst, bei der du dich vom Sozialamt „aushalten“ lassen müsstest. Ich bin froh, dass kranke Menschen in unserem Land nicht gezwungen sind, als Bettler auf der Straße zu leben. Und in dem Ursprungsposting habe ich nichts von „Geld in Sicherheit bringen“ herausgelesen. Ein gewisser Vermögensfreibetrag steht auch einem Sozialhilfeempfänger laut Gesetz zu, also ist es wohl nicht verboten, sich danach zu erkundigen.
Gegen Sozialschmarotzer habe auch ich etwas, wohlgemerkt. Aber dazu zähle ich keine Menschen, die durch eine unheilbare Krankheit arbeitsunfähig geworden sind.
Hallo, ich finde es jedoch auch auffällig, dass leute, die vom
Arbeits- oder sozialamt ausgehalten werden
Hi,
ich wünsche dir, das du NIE Multiple Sklerose oder eine andere
schlimme Krankheit bekommst, bei der du dich vom Sozialamt
„aushalten“ lassen müsstest. Ich bin froh, dass kranke
Menschen in unserem Land nicht gezwungen sind, als Bettler auf
der Straße zu leben. Und in dem Ursprungsposting habe ich
nichts von „Geld in Sicherheit bringen“ herausgelesen. Ein
gewisser Vermögensfreibetrag steht auch einem
Sozialhilfeempfänger laut Gesetz zu, also ist es wohl nicht
verboten, sich danach zu erkundigen.
Gegen Sozialschmarotzer habe auch ich etwas, wohlgemerkt. Aber
dazu zähle ich keine Menschen, die durch eine unheilbare
Krankheit arbeitsunfähig geworden sind.
Hallo, Ground Control an Nelly… halt den Ball mal flach, den Begriff „Sozialschmarotzer“ konnte ich in meinem posting trotz intensiver Suche nicht finden, vielleicht kannst Du mich ja kurz drauf hinweisen… Was genau wirfst Du mir eigentlich vor?
Greetz, Bommel (der im Übrigen BU-versichert ist)
den Begriff „Sozialschmarotzer“ konnte ich in meinem posting
trotz intensiver Suche nicht finden
Es kommt nicht auf den Begriff, sondern auf den tatsächlichen Inhalt an - und da ist wohl klar was gemeint ist. Ich finde dein Posting auch unverschämt, wie ich es überhaupt unverschämt finde, dass immer diejenigen, die nicht in Not geraten sind, denjenigen, die in Not geraten sind, raten, sie sollen doch für sich selbst sorgen.
Ich hab auch was gegen Sozialschmarotzer, aber bei weitem nicht jeder, der Sozialleistungen in Anspruch nimmt, ist ein Sozialschmarotzer. Ausländer sind kriminell - Sozialhilfeempfänger sind Sozialschmarotzer etc. - das ist die gleiche pauschaldiffamierende Denkschiene, die gefährlich und entschieden abzulehnen ist!
Gruß
Tom, der selbst noch nie Sozialhilfe oder ALG in Anspruch genommen hat, BU versichert ist, brav in die gesetzliche SV einzahlt und auch noch glaubt, dass das richtig ist.
den Begriff „Sozialschmarotzer“ konnte ich in meinem posting
trotz intensiver Suche nicht finden
Es kommt nicht auf den Begriff, sondern auf den tatsächlichen
Inhalt an - und da ist wohl klar was gemeint ist. Ich finde
dein Posting auch unverschämt, wie ich es überhaupt
unverschämt finde, dass immer diejenigen, die nicht in Not
geraten sind, denjenigen, die in Not geraten sind, raten, sie
sollen doch für sich selbst sorgen.
Ich hab auch was gegen Sozialschmarotzer, aber bei weitem
nicht jeder, der Sozialleistungen in Anspruch nimmt, ist ein
Sozialschmarotzer. Ausländer sind kriminell -
Sozialhilfeempfänger sind Sozialschmarotzer etc. - das ist die
gleiche pauschaldiffamierende Denkschiene, die gefährlich und
entschieden abzulehnen ist!
Und schon wieder der Begriff „sozialschmarotzer“?!? Ich hab das weder geschrieben noch gemeint, und ich weiß noch immer nicht, was Ihr wollt!? Welcher Punkt in meinem Posting war es, der dieses Aufsehen erregt? Is kein Problem, wir reden drüber…
Bommel
Kompliment, dass Du Deine Vermutungen richtigstellst, dann können wir ja Frieden schließen
Ja, so ist es wirklich. Meine Freundin macht sich immer 3x vorher Gedanken, als einmal zu Unrecht irgendwas mitzunehmen.
Die Fahrt zum zuständigen Sozialamt ist für meine Freundin eine „Himmelfahrt“, denn leider wohnt sie nicht in meiner Nähe und hat keine Begleitperson.
Für einen schwer seh- und auch gehbehinderten Menschen nicht so einfach.
Aber ich habe ihr gestern die ersten Eindrücke von hier telefonisch mitgeteilt, und sie wird nun mit ihrem Sozialamt telefonieren.
Angelika